Betreuungsangebote und -bedarf aus Elternsicht: Passgenauigkeit und Zufriedenheit

Am 1. August 2013 wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder eingeführt. Der Rechtsanspruch umfasst eine dem Bedarf entsprechende Förderung des Kindes entweder in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Neben der bestmöglichen Bildung der Kinder von Anfang an sollen zwei weitere Ziele erreicht werden: die Beteiligung gut ausgebildeter Mütter am Erwerbsleben sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Kinder, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund.

Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gleichzeitig hat sich der Anspruch auf einen Betreuungsplatz an dem individuellen Bedarf des Kindes zu orientieren. Dieser Bedarf kann durch die Eltern, aber auch durch das Kind selbst begründet sein. Dazu zählen die Erwerbstätigkeit oder Ausbildungsmaßnahmen der Eltern genauso wie eine besondere familiäre Belastung der Kinder oder die Gefährdung des Kindeswohls.

In der Folge sieht der Gesetzgeber vor, dass Einrichtungen, um dem gesetzlichen Auftrag nach einer umfassenden Förderung des Kindes zu entsprechen, qualitativ hochwertige Angebote zu unterbreiten haben. Neben der angemessenen Ausstattung der Einrichtungen sind insbesondere die Mindestbetreuungszeiten, aber auch die Maximalwerte der Betreuungsdauer festgelegt worden. Ein Betreuungsbedarf von weniger als 10 Wochenstunden führt nicht zu einem Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Grundsätzlich besteht Anspruch auf einen Halbtagsplatz, der vier Stunden pro Tag an fünf Tagen die Woche (Montag bis Freitag) umfasst. Nur wenn ein weitergehender Bedarf nachgewiesen werden kann, soll dieser entsprechend abgedeckt werden. Die maximale Betreuungszeit wird mit neun Stunden an fünf Tagen pro Woche festgelegt (vgl. Blick von außen I).

Ausgehend von diesen Prämissen soll im Folgenden dargestellt werden, welcher Ausbaustand erreicht worden ist, welcher Bedarf von Seiten der Eltern besteht und wie passgenau dieser Bedarf gedeckt wird. Eine besondere Berücksichtigung finden hierbei Eltern, die einen „Intensivbedarf“ von mindestens 42 Stunden wöchentlich geäußert haben. Im Anschluss geht es um die Zufriedenheit der Eltern mit dem in Anspruch genommenen Betreuungsangebot.

1. Zum Ausbaustand: Erfüllung des Rechtsanspruchs besonders für Großstädte schwierig

Zum Zeitpunkt des „Krippengipfels“ im April 2007 wurden rund 320.000 Kinder im Alter von unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut. Im daraufhin auf den Weg gebrachten Kinderförderungsgesetz (KiföG), das zum 16. Dezember 2008 in Kraft trat, ging man auf Grundlage von Elternbefragungen im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie davon aus (vgl. Bien/Rauschenbach/Riedel 2006), dass durchschnittlich etwa 35% aller Eltern einen Betreuungsbedarf für ihr unter dreijähriges Kind hätten, was damals knapp 750.000 Betreuungsplätzen entsprach.

Aufgrund demografischer Entwicklungen entspricht diese Anzahl an Plätzen mittlerweile einem Angebot für 38% der unter dreijährigen Kinder. Basierend auf erneuten Befragungsergebnissen ermittelte das Deutsche Jugendinstitut (DJI) einen aktuellen Betreuungsbedarf von bundesdurchschnittlich 39,4% (Stand: 2012), was eine weitere Anpassung der Zahl auf nunmehr 780.000 Plätze erforderlich machte. Laut dem vierten KiföG-Bericht (2013) besuchten im März 2012 bundesweit über 558.000 unter dreijährige Kinder eine Kindertageseinrichtung oder wurden von einer Tagespflegeperson betreut. Und nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts stieg diese Zahl zum März 2013 zuletzt auf rund 597.000 Kinder (Destatis 2013).

Abbildung 1: Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege 2006- 2013

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 2013, Stichtag: 1. März.

Für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot ist die Lücke zwischen der tatsächlichen Betreuungsquote und dem Betreuungsbedarf zu schließen. Der Deutsche Landkreistag (2013) ging Ende Februar 2013 davon aus, dass nach seinen Berechnungen für über 90% der Landkreise mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund könnten sich die im Juli von Seiten des Bundesfamilienministeriums vorgelegten Zahlen plausibilisieren, denen zufolge Ende Juni – auf der Basis der Ländermeldungen – 713.000 vorhanden waren und „demnächst“, wie es etwas unverbindlich heißt, insgesamt bis zu 814.000 Plätze zur Verfügung stehen werden.

Deutlich höher ist die noch zu schließende Lücke laut Deutschem Städtetag (2013) in vielen Städten. Vor allem in den Großstädten gestaltet sich die Erfüllung des Rechtsanspruchs schwierig. Hier leben besonders viele Familien mit zwei erwerbstätigen Elternteilen, die auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind. Großstädte wie Frankfurt oder Düsseldorf rechnen infolgedessen mit einem Bedarf von über 50%. Gleichzeitig erschweren hohe Mietpreise und fehlende Baugrundstücke den Ausbau von Betreuungsplätzen. Daher steht zu befürchten, dass trotz der eher optimistisch stimmenden Zahlen der Länder und des Bundes nicht überall ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Wohnortnähe zur Verfügung stehen wird.

 

2. Bedarf der Eltern: starke Ost-West-Unterschiede

Die KiföG-Länderstudie 2012 – eine Studie des Deutschen Jugendinstituts mit pro Bundesland jeweils 800 repräsentativ gezogenen Kindern unter drei Jahren – hat ergeben, dass der Betreuungsbedarf für unter dreijährige Kinder bundesweit insgesamt bei 39,4% liegt (vgl. Tabelle 1). Dabei zeigt sich jedoch ein genereller Ost-West-Unterschied: Während der Bedarf im Westen im Schnitt bei 35,3% liegt, ist er im Osten mit 56,1% erkennbar höher. Bezogen auf die Bundesländer benötigen die Eltern in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt mit einem Anteil von über 60% am häufigsten eine Kindertagesbetreuung für ihren Nachwuchs. In Bayern ist der Betreuungsbedarf der Eltern hingegen mit 31,6% am geringsten ausgeprägt. Am häufigsten benötigen westdeutsche Eltern in Hamburg und Bremen einen Betreuungsplatz.

Der erhöhte Bedarf in diesen beiden Stadtstaaten steht stellvertretend für andere westdeutsche Agglomerationsräume. Da sich Großstädte u.a. dadurch auszeichnen, dass ein Großteil von Unternehmen dort angesiedelt ist, kann man davon ausgehen, dass der Bedarf in den Städten eher unterschätzt wird. Viele pendelnde Eltern benötigen eine arbeitsplatznahe Betreuungsmöglichkeit. Das führt dazu, dass die Platznachfrage in der Stadt die kommunale Betreuungsquote übersteigt, da sie auch Kinder aus den Vorstädten und den umliegenden Gemeinden unter Umständen mitversorgt. In Agglomerationsräumen weisen insbesondere Frauen höhere Erwerbsquoten auf und finden sich mehr Alleinerziehende, aufgrund dessen mehr Familien auf entsprechende Betreuungsmöglichkeiten angewiesen sind.

Tabelle 1: Betreuungsbedarf und gewünschte Betreuungsform nach Bundesland

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.


Die Erfahrung zeigt: Der Rechtsanspruch wirkt sich nachfragesteigernd aus

Der Rechtsanspruch auf öffentliche Betreuung wird den Bedarf höchstwahrscheinlich noch weiter wachsen lassen. Darauf müssen sich die Bundesländer und Kommunen einstellen. Ob dies proportional zum Ausbau erfolgt oder gar überproportional, darüber kann aktuell keine Aussage getroffen werden. Dies lässt sich beispielhaft am Bundesland Rheinland-Pfalz zeigen: Hier wirkt sich der – bereits in Kraft getretene – Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung, verbunden mit der Erhöhung des Angebots, nachfragesteigernd aus.


Betreuung in der Kita deutlich häufiger gewünscht als in Tagespflege

Was die gewünschte Betreuungsform betrifft, so würden sich die meisten Eltern für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung entscheiden (76,8%). Hier besteht nur ein marginaler Ost-West-Unterschied. Im Westen liegt der Anteil bei 76,5%, im Osten bei 78,4%. Am häufigsten geben Eltern in Sachsen-Anhalt der Betreuung in einer Kita den Vorzug. Am seltensten ist das in Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Eltern in Nordrhein-Westfalen – das Bundesland, in dem am häufigsten Kinder in Tagespflege untergebracht sind – möchten ihre Kinder deutlich häufiger in einer Kindertageseinrichtung unterbringen als dies gegenwärtig realisiert ist (60,6%). Die ausgeprägteste Kita-Präferenz eines westdeutschen Bundeslandes lässt sich für Rheinland-Pfalz nachweisen: Der Anteil folgt mit 85,4% direkt auf den Sachsen-Anhalts, beides Länder, bei denen auch von Länderseite her dezidiert die Tageseinrichtung präferiert wird. Nur ein geringer Teil der Eltern präferiert die Betreuung in Tagespflege. Daneben gibt es einen kleinen Anteil von Eltern, die den Betreuungsformen indifferent gegenüberstehen. Ein vergleichsweise kleiner Teil der Eltern wünscht sich eine Kombination aus beiden Betreuungsformen.

Der Bedarf an Betreuung in Kindertagespflege korrespondiert deutlich mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsform. Dies zeigt sich in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Berlin, Hessen und Bremen. In diesen Bundesländern greifen bereits tatsächlich mehr Eltern auf eine Tagesmutter als Betreuungsform für ihr Kind zurück. Allerdings unterschreitet der Bedarf die tatsächliche Inanspruchnahme. Bestünde also in diesen Bundesländern Wahlfreiheit, würden einige Eltern ihr Kind aus der Tagespflege nehmen und anstelle dessen in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Diese Aussage behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn berücksichtigt wird, dass ein Bedarf durch wesentlich mehr Eltern artikuliert als aktuell öffentliche Betreuung in Anspruch genommen wird. Und sie gilt ebenfalls, wenn man die bevorzugte Betreuungsform nur für jene Eltern zugrunde legt, die ihr Kind bereits betreuen lassen.


Betreuungsbedarf steigt ab dem ersten Geburtstag des Kindes stark an

Differenziert man den bestehenden Betreuungsbedarf nach dem Alter der Kinder, so haben bundesweit geschätzte 8,3% der Eltern von Kindern unter einem Jahr einen Betreuungsbedarf. Dabei muss aber beachtet werden, dass für diesen ermittelten Bedarf nach dem geltenden Recht kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird, es sei denn, es liegt nach § 24 SGB VIII ein besonderer Bedarf vor.

Nach dem ersten Geburtstag steigt der Betreuungsbedarf immens an: 46,9% der Eltern benötigen bundesweit einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege für ihr Kind; 40,8% sind dies im Westen, 71,9% im Osten. Bei zweijährigen Kindern nimmt der Bedarf nochmals zu und liegt bundesweit bei 62,5%. Demnach benötigen knapp 57% der westdeutschen und über 86% der ostdeutschen Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind.

Die Unterschiede zwischen den Betreuungsbedarfen für Ein- und Zweijährige sowie zwischen Nachfrage und Angebot in Thüringen und Rheinland-Pfalz laden zu Vermutungen über die Wirkungsweise von Rechtsansprüchen und Betreuungsgeld ein. Demnach würde ein ausgezahltes Betreuungsgeld die Nachfrage nach öffentlicher Betreuung erst einmal dämpfen, während ein Rechtsanspruch ihn ankurbelt. Allerdings können aus dem Verhalten von Eltern in zwei Bundesländern keine generellen Schlussfolgerungen gezogen werden. Dazu sind weitergehende Analysen abzuwarten.

 

3. Der zeitliche Betreuungsumfang im Ist-Soll-Vergleich

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, mit welchem Stundenumfang der aktuelle Betreuungsbedarf gedeckt werden soll. Dazu wird in einem ersten Schritt der aktuelle Umfang aufgezeigt, um danach auf den aktuell gewünschten Betreuungsumfang einzugehen.


Ostdeutsche Eltern favorisieren ganztägige Betreuung

Bundesweit benötigen 39,1% der Eltern einen Ganztagsplatz, 23,7% wünschen einen erweiterten Halbtagsplatz und 37,3% der Eltern möchten ihr Kind höchstens 25 Stunden pro Woche betreuen lassen (siehe Abbildung 2). Ostdeutsche Eltern haben nicht nur erkennbar häufiger einen Betreuungsbedarf, sondern sie möchten ihre Kinder auch zeitlich deutlich umfassender betreuen lassen. Das gilt unabhängig vom Alter der Kinder. Beide Ost-West-Differenzen reflektieren Pfadabhängigkeiten und sind daher mit langfristigen Entwicklungen begründbar. Traditionell sind Frauen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sehr viel mehr in Vollzeit erwerbstätig gewesen, was sich in längeren Betreuungszeiten widerspiegelt. Dieses Verhalten hat sich auf post-sozialistische Generationen von Frauen übertragen. Währenddessen haben viele Frauen in der Bundesrepublik allenfalls in Teilzeit gearbeitet und ihre Kinder unter drei Jahren weitgehend in der Familie betreut.

Am seltensten möchten Eltern in Bayern ihr Kind ganztägig in institutionelle Betreuung geben, am häufigsten wollen dies Eltern in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. In Westdeutschland wird ganztägige Betreuung am häufigsten von Hamburger Eltern gewünscht. Während deutlich mehr als zwei Drittel der Eltern in Ostdeutschland eine Ganztagsbetreuung präferieren, trifft das auf deutlich weniger als ein Drittel der westdeutschen Eltern zu. Knapp die Hälfte der Eltern im Westen benötigen für ihr Kind unter drei Jahren höchstens 25 Stunden Kindertagesbetreuung. Währenddessen spielt der Wunsch nach Halbtagsbetreuung in Ostdeutschland eine stark untergeordnete Rolle. Dies bedeutet, dass Eltern im Osten der Republik immer noch stärker Ganztagsplätze einfordern: Während 52% der Kinder in institutioneller Betreuung bereits ganztätig betreut werden, wollen 68,2% der Eltern mit einem Platzbedarf einen Ganztagsplatz für ihr Kind haben. Sie sind deutlich weniger an den beiden anderen Optionen interessiert. Für die westlichen Bundesländer gilt, dass auch hier Ganztagsplätze nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Knapp 15% der Kinder in institutioneller Betreuung werden ganztägig betreut, aber 28,4% der Eltern brauchen einen Ganztagsplatz. Ginge es nach den Wünschen der westdeutschen Eltern, sollten insbesondere die erweiterten Halbtagesplätze ausgebaut werden.

Mit zunehmendem Alter des Kindes sinkt die Bedeutung von Halbtagsbetreuung etwas ab. Gleichzeitig kann man feststellen, dass der Bedarf von erweiterter Halbtagsbetreuung kaum mit dem Alter variiert. Umgekehrt steigt der Wunsch nach einem höheren Betreuungsumfang in Form von Ganztagsbetreuung in Ost wie West an. Zusammenfassend kann man sagen, dass die generelle Nachfrage nach Betreuung stark mit dem Alter des Kindes ansteigt, während dies für den Umfang der Betreuung nur in geringerem Maße zutrifft.

Abbildung 2: Gewünschter Betreuungsumfang nach Bundesland (N=6.718)
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Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten. Die Grafik bezieht sich auf Eltern mit Betreuungsbedarf.


Intensivbedarfe: 42-Stunden-Woche für jedes 4. Kind

Löst man aus dem Bedarf nach einem Ganztagsplatz jene Bedarfe heraus, die einen wöchentlichen Umfang von 42 und mehr Stunden erreichen, so ergibt sich deutschlandweit ein Wert von 24,6%. Fast jedes vierte Kind, bezogen auf Eltern mit einem Bedarf, soll besonders lange betreut werden. Die benötigten Stundenzahlen reichen bis zu 70 Stunden außerfamiliärer Betreuung wöchentlich. Während der Anteil in Westdeutschland mit 17,5% noch gemäßigt ist, beläuft er sich in Ostdeutschland auf knapp 47%. Mecklenburg-Vorpommern nimmt dabei mit 52,9% die Spitzenposition ein. Vor dem Hintergrund, dass im Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (Meysen u.a. 2013) eine maximale Betreuungsdauer von neun Stunden an fünf Tagen in der Woche für Kinder unter drei Jahren festgelegt wird, also maximal 45 Stunden umfasst, müssten diese Betreuungsumfänge eine Diskussion unter Frühpädagogen im Hinblick auf die Belastbarkeitsgrenze von Kleinkindern auslösen (vgl. Blick von außen II). Es sollen daher die exakten Gründe für diesen intensiven Bedarf aufgespürt werden. Möglicherweise resultiert dieser aus einer Kombination von langen Arbeitswegen und überlangen Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden, oder er erklärt sich eventuell aus dem Bezug eines ansonsten (zu) niedrigen Einkommens und/oder aufgrund von Schichtdienst.

Abbildung 3 stellt den Betreuungsbedarf der Eltern unter besonderer Berücksichtigung von Betreuungszeiten, die mindestens 42 Stunden wöchentlich betragen, dar. Die Bedarfe sind getrennt nach dem Alter des Kindes ausgewiesen. Die soeben bezifferten 24,6% der Eltern mit Betreuungsbedarf entsprechen 9,7% aller Eltern. Dieser immense Betreuungsbedarf variiert nicht allzu stark mit dem Kindesalter, sofern Eltern einen Bedarf geäußert haben.


Abbildung 3: Betreuungsbedarf nach Alter des Kindes unter besonderer Berücksichtigung von Bedarf nach besonders langen Betreuungszeiten

 

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten,
Angaben in Prozent.


Intensivbetreuung für ihr Kind benötigen besonders viele Single-Mütter im Osten

Wer also benötigt eine solch intensive Betreuung? In Ostdeutschland haben überproportional viele Eltern einen intensiven Betreuungsbedarf (vgl. Tabelle 2). Über zwei Drittel der Mütter mit Intensivbedarf arbeiten wöchentlich Vollzeit (mindestens 35 Stunden) oder „lange Teilzeit“ (zwischen 25 und 34 Stunden). Mehr als die Hälfte der Eltern mit einem intensiven Betreuungsbedarf hat zweijährige Kinder.

Tabelle 2: Aussagekräftige Merkmale für einen intensiven Betreuungsbedarf

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten,
Angaben in Prozent.


Single-Mütter und miteinander nicht verheiratete Eltern sind in der Gruppe der Eltern mit Intensivbedarf häufiger zu finden als es ihrem Gesamtanteil entspricht. Single-Mütter (3% der Mütter insgesamt) sind deutlich häufiger auf intensive Betreuungszeiten angewiesen: sie haben einen Anteil von 5,7% an den Familien mit Intensivbedarf, da sie das Einkommen für sich und ihr Kind sichern müssen. Unverheiratet Zusammenlebende (13,3% insgesamt) haben aufgrund egalitärer Erwerbsmuster (beide Eltern sind erwerbstätig) einen erhöhten Betreuungsbedarf. Ihr Anteil an den Intensivbedarfen beträgt 21,7%. Verheiratete haben häufiger gar keinen oder einen geringen Betreuungsbedarf, leben also eher ein klassisches Rollenmodell, zumindest solange die Kinder sehr jung sind.

Da im Osten (43%, Zahl nicht in Tabelle 2 enthalten) die Mütter häufiger mindestens 25 Stunden erwerbstätig sind als im Westen (13,8%) und der Anteil der Verheirateten in Ostdeutschland deutlich geringer (61,3%) ist als in Westdeutschland (87,1%), zeigt sich diesbezüglich ein verstärkender Effekt für Ostdeutschland.

 

4. Passgenauigkeit des Angebots: im Westen deutlich geringer

Betrachtet man im Folgenden nur diejenigen Eltern, die ihr Kind bereits institutionell betreuen lassen, so stellt sich die Frage, ob der tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungsumfang auch dem gewünschten Umfang entspricht. Das heißt, konnten Eltern ihre Wunschbetreuung realisieren, oder würden sie ihr Kind lieber weniger bzw. mehr Stunden in der Woche betreuen lassen?

Auch hier werden wieder Ost-West-Unterschiede deutlich: Im Osten liegt die Übereinstimmung von tatsächlichem und benötigtem Betreuungsumfang unabhängig vom Alter des Kindes bei 60%. Sie ist deutlich höher als jene in Westdeutschland (44,9%). Weniger als die Hälfte der Eltern im Westen ist mit dem aktuellen Betreuungsumfang wirklich einverstanden. Sowohl ein zu geringer als auch ein zu hoher tatsächlicher Stundenumfang kommen hier weit häufiger vor als im Osten (vgl. Abbildung 4). In der Konsequenz bedeutet dies: Bei der insgesamt deutlich höheren Betreuungsquote in Ostdeutschland passt das Betreuungsangebot viel besser zu den Erfordernissen der Eltern als in Westdeutschland.

Abbildung 4: Vergleich zwischen dem gewünschten und dem tatsächlichen
Betreungsumfang nach dem tatsächlichen Betreuungsumfang (Ost- und Westdeutschland; nur institutionell betreute Kinder)



Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.

 

Mit 85,6% entspricht der tatsächliche Betreuungsumfang dem gewünschten am häufigsten bei ganztägig betreuten Kindern in Ostdeutschland, gefolgt von 78,8% in Westdeutschland. Das heißt, Eltern die für ihr Kind einen Ganztagsplatz gebucht haben, wollen diesen zumeist auch. Haben die ostdeutschen Eltern für ihr Kind nur einen Halbtags- oder erweiterten Halbtagsplatz, wünscht sich mehr als die Hälfte dieser Eltern eine umfassendere Betreuung. Dabei zeigt sich, dass das Angebot am seltensten zum Bedarf passt, wenn die Eltern lediglich über einen Halbtagsplatz für ihr Kind verfügen. Für Ostdeutschland lässt sich festhalten, dass es unproblematisch wäre, durchgehend Ganztagsplätze anzubieten. Eine solch simple Aussage lässt sich für Westdeutschland nicht treffen. Dort ist eine Variation der anzubietenden Betreuungsumfänge angeraten.

 

5. Zufriedenheit mit der institutionellen Kinderbetreuung: Kosten und Schließungszeiten sind für viele Eltern ein Ärgernis

Die politische Debatte über den Mangel an Betreuungsplätzen erfordert auch eine Analyse der bislang erfolgten Anstrengungen hinsichtlich der Effizienz und Angemessenheit der Maßnahmen bezogen auf die Elternwünsche. Es sollte im Interesse der Ausbaubemühungen stehen, nicht nur die reine Quantität zu befriedigen, sondern auch den Bedarf der Eltern im Hinblick auf unterschiedliche Aspekte zufriedenzustellen. Darauf soll die folgende Auswertung näher eingehen. Haben Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten, ist zu fragen, ob dieser auch ihren Erwartungen entspricht. Um dieser Frage nachzugehen, wurden die Eltern gebeten, mit Hilfe einer sechs-stufigen Skala von 1 („sehr zufrieden“) bis 6 („überhaupt nicht zufrieden“) zu beurteilen, wie zufrieden sie mit verschiedenen Aspekten der Betreuung sind.

Abbildung 5: Zufriedenheit mit Aspekten der institutionellen Kinderbetreuung (in %)

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten. Hinweis: In der Grafik sind die Anteile der Eltern, die sehr zufrieden oder zufrieden sind (Codes 1 und 2), ausgewiesen.

Wie Abbildung 5 zeigt, ist die Zufriedenheit der Eltern, die ihr Kind institutionell betreuen lassen, über alle Aspekte hinweg (sehr) hoch. Dennoch zeigen sich einige Unterschiede: Besonders positiv beurteilen die Eltern den Kontakt zu den pädagogischen Fachkräften. Denn durch den persönlichen Austausch – ob zwischen Tür und Angel oder in Elterngesprächen – haben Eltern die Möglichkeit, über die Entwicklung und das Verhalten ihres Kindes Auskunft zu erhalten. Des Weiteren ist die Mehrheit der Eltern mit den Aktivitäten und den Lernangeboten zufrieden.

Am unzufriedensten sind die befragten Eltern hingegen mit den anfallenden Kosten für die Betreuung ihres Kindes. Nur etwas mehr als die Hälfte ist damit zufrieden. Die Betreuung in einer Kita oder durch eine Tagesmutter geht häufig mit erheblichen Kosten einher, so dass nach Ansicht der Eltern hier noch Verbesserungsbedarf besteht. Differenziert man diesen Aspekt zusätzlich nach den Bundesländern (vgl. Abbildung 6), so zeigt sich, dass Eltern in Rheinland-Pfalz und Berlin am zufriedensten damit sind. Am unzufriedensten sind jedoch Eltern in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Saarland. Dieses Ergebnis erstaunt nicht, wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise in Berlin die Betreuungskosten vergleichsweise niedrig sind, wohingegen Betreuungsplätze in Hamburg sehr teuer sind.

Abbildung 6: Zufriedenheit mit den anfallenden Kosten nach Bundesländern

 

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.

Neben den Kosten geben die Schließungszeiten in den Ferien den geringsten Anlass zur Zufriedenheit: Nur knapp zwei Drittel der Eltern sind damit zufrieden. Eine Erwerbstätigkeit oder aktuelle Ausbildung der Eltern ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes. Die meisten Eltern benötigen eine Ferienbetreuung für ihr Kind, und genau dies ist häufig nicht gewährleistet, so dass viele erwerbstätige Eltern Probleme haben, ihr Kind geeignet unterzubringen. Hier zeigt sich ein bedeutsamer Unterschied zwischen den ostdeutschen und westdeutschen Ländern (vgl. Abbildung 7): Während die Eltern in Thüringen und Sachsen besonders zufrieden sind, äußern sich die Eltern in Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern und im Saarland dahingehend, dass sie mit den dortigen Bedingungen deutlich weniger zufrieden sind.

Abbildung 7: Zufriedenheit mit den Ferienschließungszeiten nach Bundesländern

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.

Wie zufrieden die Eltern mit zeitlichen Aspekten der Betreuung sind, wird neben den Schließungszeiten in den Ferien auch daran gemessen, wie flexibel die Betreuungsmöglichkeiten sind, wenn unvorhergesehene Situationen eintreten. Knapp drei Viertel aller Eltern sind damit zufrieden. Bei näherer Betrachtung der Bundesländer werden vor allem Ost-West-Unterschiede ersichtlich (vgl. Abbildung 8): Als besonders erfreulich stellt sich die Situation in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern dar. Hier sind die Eltern am zufriedensten.

Abbildung 8: Zufriedenheit mit dem flexiblen Umgang bei unvorhergesehenen Situationen nach Bundesländern

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.

Entgegen der öffentlichen Diskussion, die häufig die Gruppengröße problematisiert, scheinen die meisten Eltern hier keinen Handlungsbedarf zu sehen: insgesamt 8 von 10 Eltern sind mit der Gruppengröße zufrieden. Die Darstellung nach Bundesländern macht jedoch regionale Unterschiede deutlich (vgl. Abbildung 9): Während die Zufriedenheit in Schleswig-Holstein und im Saarland bei über 90% liegt, ist der Anteil zufriedener Eltern in Sachsen und Sachsen-Anhalt verhältnismäßig gering. Unterschiede zeigen sich auch hier vor allem zwischen Ost- und Westdeutschland, wo die Unterschiede besonders mit dem Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen zusammenhängen. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern werden Kinder in großen Gruppen betreut, was sich wiederum in der von den Eltern geäußerten geringeren Zufriedenheit niederschlägt. Dies ist auch eines der zentralen Ergebnisse des jüngst vorgelegten Berichtes der Bertelsmann Stiftung (2013) zu frühkindlichen Bildungssystemen. Hier wird festgestellt, dass die Relation von betreuten Kindern zu Fachkräften im Osten sehr ungünstig ausfällt.

Abbildung 9: Zufriedenheit mit der Gruppengröße nach Bundesländern

Quelle: DJI-KiföG-Länderstudie 2012; eigene Berechnungen; gewichtete Daten.

 

Eltern auf dem Land zufriedener mit Kitas als in der Stadt

Stellt man sich abschließend die Frage, wo hierzulande die Zufriedenheit insgesamt sehr hoch oder weniger hoch ausfällt, so zeigt sich, dass die Zufriedenheit der Eltern, die ihr Kind institutionell betreuen lassen, allgemein (sehr) hoch ist. Dennoch zeigen sich signifikante Unterschiede zwischen Eltern in der Stadt und denen, die ländlich leben. Eltern in den westdeutschen Großstädten sind im Vergleich am unzufriedensten mit der öffentlichen Betreuungssituation. Insbesondere die Eltern auf dem Land oder in kleineren Städten, die ihre Kinder betreuen lassen, zeigen eine deutlich höhere Zufriedenheit. Im Osten ergibt sich genau der umgekehrte Befund. Hier sind die Eltern aus den Großstädten mit der Betreuungssituation ebenso zufrieden wie die westdeutschen Eltern auf dem Land oder in kleineren Städten. In Westdeutschland sind es die Eltern aus den Randzonen der Verdichtungsräume, die deutlich unzufriedener mit den Bedingungen des Betreuungsangebots sind.

 

Fazit und Ausblick

Trotz des Rechtsanspruchs werden auch über den 1. August 2013 hinaus in vielen Regionen noch wohnortnahe Betreuungsplätze fehlen. Dies trifft insbesondere die Großstädte. Es ist aber nicht nur die Anzahl, die noch ungenügend erscheint. Es ist vor allem der nicht am Bedarf orientierte Ausbau, der zu einer wenig ausgeprägten Passgenauigkeit führt. Hier zeigt sich in besonderer Weise der West-Ost-Unterschied, wonach im Westen deutlich häufiger weniger oder mehr Stunden nachgefragt als angeboten werden. Auch die vornehmlich gewünschten Kitaplätze sind noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Tagespflege stellt nach Meinung vieler Eltern keine echte Alternative zu den öffentlichen Tageseinrichtungen dar.

Gleichzeitig wird deutlich, dass für jedes zweite einjährige Kind und für zwei von drei zweijährigen Kindern ein Betreuungsbedarf existiert. Dabei fällt eines besonders auf: Nahezu jedes vierte Kind, für das ein Platz benötigt wird, soll mindestens 42 Stunden betreut werden. Auch wenn dadurch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sichergestellt werden kann, gilt es doch zu überlegen, wo die Belastbarkeitsgrenzen für Kinder unter drei Jahren liegen.

Im Kontrast zu den geschilderten Problemen bei der Passgenauigkeit steht die Zufriedenheit der Eltern mit dem Angebot, auch wenn es sich nur auf jene Eltern bezieht, die für ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz haben. Dies kann damit zusammenhängen, dass institutionelle Kindertagesbetreuung immer noch ein Nachfragemarkt ist. Eltern sind glücklich, sofern sie überhaupt einen Platz für ihr Kind haben, auch wenn der tatsächliche Stundenumfang nicht dem benötigten entspricht. Eltern, die den Defiziten skeptisch gegenüberstehen, betreuen ihr Kind im Zweifel selbst oder suchen nach Alternativen. Des Weiteren geht die allgemeine Unzufriedenheit der Eltern, die keinen Betreuungsplatz erhalten haben, nicht in die Ermittlung der Auswertung ein. Insofern ist die hohe Zufriedenheit wieder plausibel.

Es ist jedoch zu erwarten, dass Eltern im Laufe der Zeit anspruchsvoller werden und auch stärker voraussetzen, einen Platz zu erhalten, wenn sie einen Bedarf anmelden. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich Nachfrage und Angebot künftig entwickeln werden.

Ferner bleibt zu hoffen, dass nach den großen Anstrengungen, die der quantitative Ausbau bislang erfordert hat, diese nun in Form einer qualitativen Weiterentwicklung fortgesetzt werden und es insbesondere gelingt, dringend benötigtes gut qualifiziertes Personal anzuwerben und noch mehr junge Frauen und Männer für die berufliche Tätigkeit mit kleinen Kindern zu begeistern. Denn nicht nur der Personalschlüssel ist derzeit in einigen Bundesländern noch deutlich verbesserungswürdig, sondern auch die mit dem Rechtsanspruch eng verbundene Qualität in der Kinderbetreuung. Dringend geboten scheint in jedem Fall eine Attraktivitätssteigerung des Berufs. Hierbei ist es vor allem – auch gesellschaftlich – unerlässlich, den Fachkräften eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen und eine bessere tarifliche Bezahlung zu erreichen. Denn sie bilden, betreuen und erziehen die wichtigste Ressource, die das Land besitzt.

Christian Alt, Sandra Hubert, Anne Berngruber

Verwendete Quellen

Bien, Walter/Rauschenbach, Thomas/Riedel, Birgit (Hrsg.) (2006): Wer betreut Deutschlands Kinder? DJI-Kinderbetreuungsstudie. Weinheim

Bertelsmann-Stiftung (2013): Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2013. Transparenz schaffen, Governance stärken. Gütersloh

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2013): Vierter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes. Bericht der Bundesregierung 2013 nach § 24a Abs. 5 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2012, Berlin (zitiert als: vierter KiFöG-Bericht 2013)

Deutscher Landkreistag (2013): DLT-Umfrage zum Stand des Krippenausbaus zum 1.8.2013: Landkreise sind gut gerüstet – von 356.000 erforderlichen Krippenplätzen fehlen lediglich 11.700. www.kreise.de/__cms1/images/stories/themen/Krippenausbau/krippenumfrage%20presse%2025.2.2013.pdf (abgerufen am 20.7.2013)

Deutscher Städtetag (2013): U3-Erhebung des Statistischen Bundesamtes. Ausbau der Kinderbetreuung hat große Fortschritte gemacht – die steigende Nachfrage erfordert aber weitere Anstrengungen. http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/066552/index.html (abgerufen am 20.7.2013)

Meysen, Thomas/Beckmann, Janna/Birnstengel, Petra/Eschelbach, Diana/Götte, Stephanie (2013); Rechtsanspruch U3. Voraussetzungen und Umfang des Rechtsanspruchs auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren (http://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2011/2012/DIJuF-Thesen_Rechtsanspruch%20U3_11-01-2013.pdf

Statistisches Bundesamt (2013): Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Kindertagesbetreuung bis 1. März 2013 auf 597 000 gestiegen. Pressemitteilung vom 11. Juli 2013: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2013/07/PD13_234_225pdf.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 20.7.2013; zitiert als Destatis 2013)

 


DJI Online / Stand: 15. August 2013

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