Mit dem Eintritt in die Grundschule stehen viele Eltern vor der Herausforderung, eine bedarfsgerechte Betreuung für ihre Kinder zu organisieren, da der Unterricht in der Regel mittags endet. Hierfür stehen je nach Region unterschiedliche Angebote zur Verfügung, sei es im Rahmen der offenen und gebundenen Ganztagsschule oder durch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Horte und Kinderhäuser. Seit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (2003–2009) wurde das Angebot an Ganztagsschulen ausgebaut, es besteht jedoch nach wie vor eine Lücke zwischen den Bedarfen der Eltern und dem vorhandenen Angebot.

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde daher festgeschrieben, dass ab 2025 für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot gesetzlich festgeschrieben werden soll. Um den Ausbau zur Erfüllung eines solchen Rechtsanspruchs planen und politisch gestalten zu können, ist eine Einschätzung der voraussichtlich notwendigen Plätze und der entstehenden Kosten notwendig, diese findet im Rahmen des Projektes statt.

Das Projekt geht im ersten Schritt der Fragestellung nach, wie die Rahmenbedingungen für künftige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter aussehen können und wie hoch künftige Betreuungsbedarfe sein werden. In einem zweiten Schritt werden entsprechend dieser Rahmendaten Personalbedarfe und Betriebs- und Investitionskosten berechnet, und zwar nicht nur auf Bundesebene, sondern auch differenziert für die einzelnen Bundesländer.

Im Rahmen des Projektes werden die künftigen Platzbedarfe und Kosten auf Basis vorliegender Daten (amtliche Statistik, KiBS, KMK-Statistik) berechnet. Im Vorfeld wurden bereits Vorschläge für künftige Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Bundesebene entwickelt. Gemeinsam mit Bund und Ländern konnte eine Einigung auf grundlegende strukturelle (z.B. Umfang der Betreuungszeiten, Betreuungsschlüssel) sowie finanzielle Faktoren (z.B. Personalkosten) als Grundlage für die Berechnungen getroffen werden.

Für die Höhe der Kosten ausschlaggebend sind die künftig zu erwartenden Grundschülerzahlen sowie künftig zu erwartende elterliche Bedarfe. Es werden daher Modellrechnungen aufgestellt, die sich im Umfang der Betreuungszeiten unterscheiden und in unterschiedlicher Weise künftige Steigerungsfaktoren berücksichtigen (Fortschreibungsmodell vs. Wachstumsmodell).

Die Modellrechnungen werden zunächst auf Bundesebene kalkuliert. Eine Recherche von bundeslandspezifischen, belastbaren Daten (beispielsweise zu Personalkosten) stellt eine Herausforderung dar und kann dazu beitragen, die grundlegenden Modellrechnungen weiter zu spezifizieren. Weitere sich anschließende Fragen beziehen sich z.B. auf den künftigen Fachkräftebedarf.

Kontakt

+49 89 62306-216
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt