Monitoring Kinderrechte: Surveydaten zur Lage der Kinder in Deutschland
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention. Am 5. April 1992 trat das Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren festlegt. Es besteht die Verpflichtung, dem UN-Ausschuss über die Umsetzung der Rechte des Kindes regelmäßig zu berichten und empirisch zu erfassen, inwieweit Kinderrechte realisiert wurden. Aus den Ergebnissen lassen sich Fortschritte, aber auch Probleme ableiten. Der Fünfte und Sechste Staatenbericht der Bundesregierung
informiert nicht nur über Gesetzesinitiativen und politische Maßnahmen, sondern beinhaltet erstmalig einen umfassenden Datenanhang über die Lebenssituation
von Kindern.
Die Forschenden des Deutschen Jugendinstituts (DJI) haben dafür in Kooperation mit der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik neben amtlichen Daten auch öffentlich geförderte Surveys recherchiert und ausgewertet. Dabei ist es mit Studien wie „Wissen von Schülerinnen und Schülern über sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten“ und insbesondere der DJI-Surveyforschung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ gelungen, die Umsetzung der Kinderrechte auch aus der subjektiven Perspektive von Kindern und Jugendlichen abzubilden.
Die vorhandenen Daten wurden differenziert analysiert nach Alter, Geschlecht, Migrations- und Bildungshintergrund, Armutsgefährdung und Region. Das Projektteam konnte auf dieser Grundlage detaillierte Informationen zu Themen wie Recht auf Identität (Art. 8), Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12), Zugang zu Medien sowie Kinder- und Jugendschutz (Art. 17), Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch (Art. 19 und 34) zusammenstellen.