Die Reform der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), die mit einer Umstellung auf teils überarbeitete, teils erstmals explizit beschriebene Verfahren und Instrumente der Planung und Steuerung einherging, führte unvermeidlich zu einer längeren Phase der Weiterentwicklung vorhandener Strukturen und des Lernens bei allen in den Prozess der fach- und förderpolitischen Umsetzung des KJP involvierten Akteuren (BMFSFJ, Bewilligungsbehörden, bundeszentrale freie Träger). Bei der Ausgestaltung der KJP-Reform wurde auf Ergebnisse der vom DJI durchgeführten Evaluationen von acht der bisherigen KJP-Förderprogramme zurückgegriffen. Mit ersten Schritten der Implementation, die bereits im Jahr 2016 anstanden, und dem Inkrafttreten der neuen KJP-Richtlinien im Januar 2017 mussten sich die neuen Verfahren und Instrumente einspielen und bewähren. Gleichzeitig entstand ein verstärkter gegenseitiger Verständigungsbedarf.

Aufgabe des DJI-Projektes war es, diesen Implementationsprozess der KJP-Reform zu beschreiben und zu evaluieren. Die wissenschaftliche Begleitung zielte darauf ab, exemplarisch Lernprozesse bei der Umsetzung der KJP-Reform zu analysieren, gegebenenfalls nicht intendierte Nebenfolgen zu erfassen und die ersten Erfahrungen für eine eventuell erforderliche Nachsteuerung und Feinjustierung der KJP-Reform nutzbar zu machen. Im Zentrum des Forschungsinteresses des DJI stand dabei die Frage, wie die mit der Richtlinienreform des KJP einhergehenden Herausforderungen von den beteiligten Akteuren angenommen und umgesetzt wurden und welche Erfahrungen dabei gewonnen wurden. In den Blick genommen wurden die vier Instrumente „Planungsgespräche“, „Zentralstellenverfahren“, „KJP-Arbeitsgruppen“ und „Sachberichte“. Ergebnisse wurden im laufenden Evaluationsprozess im Sinne einer wissenschaftsbasierten Politikberatung rückgespiegelt und als Reflexionsanlässe für die weitere Gestaltung des Implementationsprozesses von Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfängern genutzt.

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Deutsches Jugendinstitut
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