Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - wissenschaftliche Grundlagen
Das Projekt wurde bearbeitet von Bianca Bertsch, Regine Derr, Sandra Ebner, Silvia Schürmann-Ebenfeld, Julia Zimmermann und Bianca Schindler.
Ziel des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist die umfassende und wirksame Verbesserung der Prävention von und Intervention bei Kindeswohlgefährdung in Deutschland. Die gesetzlichen Neuregelungen sollen die fachliche Praxis der Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz verbessern und insbesondere zur Qualitätsentwicklung und -sicherung bzw. zur Fortentwicklung bestehender Standards beitragen. In Artikel 4 des BKiSchG ist die Evaluation der Wirkungen des Gesetzes festgeschrieben. Bis Ende des Jahres 2015 war dem Deutschen Bundestag ein mit den Bundesländern abgestimmter Bericht durch das BMFSFJ vorzulegen.
Das Projekt „Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - Wissenschaftliche Grundlagen“ untersuchte in den Jahren zwischen 2013 und 2015, ob die gesetzlichen Regelungen die entsprechenden Wirkungen in der Praxis erzielten. Auch nicht-intendierte Auswirkungen des Gesetzes wurden hierbei in den Blick genommen. Die Evaluation orientierte sich an den Standards der DeGEval – Gesellschaft für Evaluation e. V. (2008).
Anhand eines multiperspektivischen und multimethodischen Ansatzes wurde der Frage nachgegangen, inwiefern sich die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer Handlungsfelder, die durch die Regelungen des BKiSchG angesprochen werden, seit Einführung des Gesetzes im Sinne des Gesetzgebers weiterentwickelt hat. Um hierzu belastbare empirische Daten zu generieren, wurden Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Landesjugendämter und übergeordnete Organisationen des Gesundheitswesens quantitativ befragt sowie Fokusgruppen mit verschiedenen Gruppen aus dem Bereich des Gesundheitswesens, Vertreterinnen und Vertretern aus den Landesjugendämtern und mit Berufsbetreuerinnen und -betreuern veranstaltet. Erhebungen bei Jugendämtern und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wurden in Zusammenarbeit mit dem ebenfalls am DJI angesiedelten Projekt "Jugendhilfe und sozialer Wandel" durchgeführt.
Die Erhebungen des Projekts "Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - Wissenschaftliche Grundlagen" fokussierten auf die vier folgenden Regelungsbereiche des BKiSchG:
- Stärkung präventiver Maßnahmen
- Herstellung einer größeren Handlungs- und Rechtssicherheit
- Definition verbindlicher Standards
- Kooperation
Aus den empirischen Ergebnissen des Projekts ließen sich Vorschläge für die praktische Weiterentwicklung des Kinderschutzes ableiten. Darüber hinaus wurden grundsätzliche Erkenntnisse zur methodischen Weiterentwicklung der Erforschung von Gesetzesfolgen angestrebt.
Im Projekt „Hausbesuche im Kontext von Kindeswohlgefährdung“ (HabeK) unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Urban-Stahl an der Freien Universität Berlin wurde den Folgen der im Gesetz formulierten Anforderungen an Begründung und Dokumentation von Hausbesuchen nachgegangen.
Weitere Informationen zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes finden sich im Projekt Nationales Zentrum Frühe Hilfen des Deutschen Jugendinstitutes und bei dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, Projekt: "Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik".
Das Projekt wurde unterstützt und beraten durch den Wissenschaftlichen Beirat. Zu den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats
Genauere Informationen zu den Erhebungen des Projektes finden Sie hier:
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Neue Publikationen:
Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - wissenschaftliche Grundlagen Ergebnisbericht zu Erhebungen im Gesundheitswesen
Wirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes - wissenschaftliche Grundlagen Ergebnisbericht zu Erhebungen bei Berufsbetreuerinnen und -betreuern