Kommunale Bedarfe
Konzeption:
Mit dem Kinderförderungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder festgeschrieben. Offen bleibt jedoch die Frage, wie hoch der Betreuungsbedarf tatsächlich ist, d.h. ab welcher Inanspruchnahmequote von einer Erfüllung des Rechtsanspruchs ausgegangen werden kann. Hierzu gibt es bislang zwar Schätzungen auf Bundes- bzw. Länderebene, regional dürften sich die Bedarfe jedoch sehr stark unterscheiden. Schon jetzt zeigen sich nicht nur erheblich Unterschiede in der Inanspruchnahme zwischen Ost und West, sondern auch zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Letztendlich kann diese Frage also nur auf kommunaler Ebene entschieden werden. Elternbefragungen können hierbei eine wichtige Funktion erfüllen und eine Orientierungsgröße für die Jugendhilfeplanung bereit stellen.
Das Projekt verfolgt zwei Ziele: Zum einen wurde ein standardisierter Fragebogen zur Erhe-bung des Betreuungsbedarfs von Eltern unter dreijährige Kinder entwickelt und im Hinblick auf seine Praktikabilität überprüft. Zum anderen wurden die organisatorischen Abläufe, die bei einer Elternbefragung von der Verschickung des Fragebogens bis hin zur Auswertung der Befragungsergebnisse notwendig sind, erprobt. Die Ergebnisse bzw. Erfahrungen der Pilotbefragungen werden in einem Leitfaden (einer Checkliste) zusammengetragen und weiteren Kommunen, die selbst eine Elternbefragung planen, zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Projektes wurden fünf Jugendämter für die Mitarbeit gewonnen. Um den unterschiedlichen Organisationsstrukturen gerecht zu werden, wurden zwei Kreisjugendämter, zwei Jugendämter in mittelgroßen Städte und ein kreisangehöriges Jugendamt ausgewählt. Befragt werden Familien mit mindestens einem Kind unter drei Jahren. Um Ausfälle aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse zu vermeiden wurden die Anschreiben der Fragbögen in einer Stadt in Türkisch verfasst. In drei Kommunen wurden alle Eltern angeschrieben und in den zwei kreisfreien Städten 50% der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren. Die Erhebungsunterlagen wurden von einem beauftragten Institut nach Vorgaben der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie dem Deutschen Jugendinstitut erstellt und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Erhebung fand zwischen Dezember 2010 und März 2011 statt. Es wurden ca. 14.000 Erhebungsbögen verschickt. Der Rücklauf wird sich voraussichtlich auf 50% belaufen. Die Auswertungen erfolgen nach Vorgaben der Auftraggeber und diese wurden in einem Workshop mit den kommunalen Spitzenverbänden im April 2011 diskutiert.
Kooperationspartner:
TU Dortmund, Forschungsverbund
TU Dortmund, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat)
Gefördert durch:
sowie TU Dortmund, DJI