Finanzierungsstrukturen Familienbezogener Beratung
Im Projekt wurde eine Vollerhebung aller familienbezogenen Beratungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt(Erziehungsberatung; Ehe-, Lebens- und Familienberatung; Jugendberatung; Frauenberatung; Schuldnerberatung). Neben Angaben zur Entwicklung der Inanspruchnahme von Beratung (Beratungsformen, Wartezeiten, Veränderung der Symptomatik und präventiven Anteile in der Beratungsarbeit u.a.) werden die Finanzierungsstrukturen (hinsichtlich der Zusammensetzung der Einnahmen) der verschiedenen Beratungsbereiche analysiert.
Wesentliche Ergebnisse im Überblick: Die schriftliche Befragung von Vertretern der Träger bzw. der Leiter von Beratungsstellen bestätigt die anhand theoretischer Überlegungen gewonnene Annahme, daß der Beratungsbedarf von Eltern, Kindern und Jugendlichen ansteigt: im Vergleich der einbezogenen Jahre 1991-1993 konnte dies an einer Zunahme der Neuanmeldungen bestätigt werden. Besonders deutlich ist der Anstieg in der Jugend, der Frauen und Schuldnerberatung. Darüberhinaus signalisieren die Aussagen überwiegend aber auch eine quantitative Veränderung der Beratungsfälle: die Symptomatik wird von den befragten Fachkräften als schwieriger eingeschätzt.
Das bestehende Beratungsangebot wird von den befragten Fachkräften überwiegend als nicht ausreichend beurteilt. Diese Beurteilung zeigt sich vor allem in den Wartezeiten für die Ratsuchenden: wird das Angebot örtlich als nicht ausreichend angesehen, nimmt die Dauer der Wartezeiten deutlich zu. D.h. dass dem subjektiven Urteil der Fachkräfte ein empirisches Kriterium entspricht, welches auch dann erhalten bleibt, wenn durch verschiedene organisatorische Maßnahmen (z. B. rasche Ersttermine und danach abgestufte Wartezeiten nach Dringlichkeit des Beratungsfalles) eine Einschränkung der Wartezeiten angestrebt wird.
Angesichts dieser veränderten und steigenden Anforderungen stellt die "Stagnation" der organisatorischen, finanziellen und personellen Entwicklung der Beratungsdienste bereits eine Verschlechterung dar. Deutlich wird dies etwa an den wieder steigenden Wartezeiten, aber auch an der skeptischen Beurteilung der künftigen Entwicklung seitens der Fachkräfte, an der zunehmenden personellen Belastung des Beratungspersonals.
In die skeptische Beurteilung gehen sicherlich die gegenwärtigen Erfahrungen und die Erwartungen an die künftige Entwicklung der öffentlichen Finanzen mit ein. Insbesondere den freien Trägern von Beratungsstellen haben sich die Einsparungserfordernisse schon frühzeitiger mitgeteilt als den öffentlichen Trägern, die hier eine relativ optimistischere Sicht in die Zukunft und mehr Planungssicherheit erkennen lassen.
Die Abhängigkeit der Beratungsstellen von öffentlichen Zuschüssen ist ganz unterschiedlich ausgeprägt: die umfänglichsten öffentlichen Zuschüsse erhalten die Erziehungs- und Jugendberatungsstellen. Hierin kommt ihre stärkere Institutionalisierung und die seit langem anerkannten Jugendhilfeaufgaben zum Tragen.
Mit dem Kinder und Jugendhilfegesetz haben wenigstens partiell die familienbezogenen Beratungsdienste seit 1991 eine neue gesetzliche Verankerung erfahren; insbesondere die Wahrnehmung von Leistungen nach §§ 16 18 KJHG hätten erwartungsgemäß zu einer stärkeren Förderung auch der anderen familienbezogenen Beratungsdienste führen müssen.
Die Ergebnisse der Erhebung spiegeln dies nicht wider, vielmehr zeigt sich die ursprüngliche Abstufung in der öffentlichen Förderung. wie sie auch vor Inkrafttreten des Kinder und Jugendhilfegesetzes gegeben war: die Erziehungsberatungsstellen erhalten am häufigsten öffentliche Zuschüsse, sie erhalten häufiger eine Förderung in Form einer Anteilsfinanzierung und es werden mehr Kostenarten bezuschußt als bei anderen Beratungsdiensten.
Auch wenn die öffentliche Finanzlage bei den Beratungsdiensten noch nicht zu dramatischen Verschlechterungen geführt hat, die ausgeprägte Abhängigkeit von öffentlichen Zuschüssen läßt bei den Fachkräften und Trägervertretern für die nächsten Jahre Befürchtungen wachsen. Es bleibt zu erwarten, daß die weitere Zunahme des Beratungsbedarfs und der -inanspruchnahme bei rückläufigem hauptamtlichen Beratungspersonal und sinkenden öffentlichen Zuschüssen bewältigt werden muß. Hinzu kommt, daß auch die Träger von Beratungsdiensten, etwa die Kirchen, als Träger der Ehe-, Familien- und Lebensberatung vor finanziell schwierigen Jahren stehen, in denen die Eigenmittel der Träger zumindest nicht Ausfälle bei den öffentlichen Zuschüssen kompensieren werden können.