Am 18.12.2004 hat der Bundesgesetzgeber das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verabschiedet, mit dem insbesondere die Paragrafen 22 ff. SGB VIII verändert wurden. Es trat im Januar 2005 in Kraft. Im Zentrum des TAG steht der stärker bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für unter Dreijährige.
Im TAG enthalten ist auch eine jährliche Berichtspflicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an den Bundestag. Das Deutsche Jugendinstitut e.V. führte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Erhebung bei ausgewählten Jugendämtern durch, die als Grundlage für den ersten Bericht zum Stand des Ausbaus für die unter Dreijährigen diente.
Bericht Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinder tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Juli 2006

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