Am 14. Juni 2021 hat der Rat der Europäischen Union einstimmig die Empfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder beschlossen. Ziel ist, Kinderarmut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird. In Deutschland ist nach EU-Definition jedes vierte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Daher ist das Thema auch für Deutschland von hoher sozial- und familienpolitischer, aber auch wirtschaftlicher Relevanz. Denn ein gelingendes Aufwachsen von Kindern ist das Fundament unserer Gesellschaft und des Wohlstands von Morgen. 

Das Projekt sieht eine Konzeptentwicklung für den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland vor. Das Konzept soll mögliche Umsetzungsoptionen aufzeigen und dem BMFSFJ als Grundlage für den Beteiligungsprozess zur Erstellung des NAP dienen.

Die Konzeptentwicklung umfasst zwei Teilziele, (1) eine inhaltliche Konzeptualisierung der Handlungsfelder, Zielgruppen und möglicher zielführender Maßnahmen der Kindergarantie und (2) ein Konzept für eine Arbeits- und Beteiligungsstruktur zur Erstellung des NAP, das Vorschläge zur Steuerung des Vorhabens auf den föderalen Ebenen sowie zu adäquaten Beteiligungsformaten für nichtstaatliche Akteure und die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und Familien selbst umfasst.

Im Laufe des Projekts werden Studien bspw. zur Wirksamkeit familienbezogener Maßnahmen, zu sozialen Disparitäten in den Lebenslagen von Kindern und ihren Familien sowie in deren Zugängen zu sozialstaatlichen Leistungen sowie die einschlägigen fachlichen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der kinder- und familienbezogenen Dienste und Infrastrukturen analysiert und systematisiert.

Kontakt

+49 89 62306-423
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt