Gegenstand und Fragestellung der Untersuchung

Der öffentliche Dienst gewinnt als Beschäftigungs- und Ausbildungsbereich für Frauen einen zunehmenden Stellenwert. Trotz des relativ hohen Anteils von Frauen in diesem Beschäftigungsbereich, besetzen sie weitaus häufiger niedrige Positionen im Verwaltungsaufbau als Männer. Vor diesem Hintergrund und als Ausdruck der Erkenntnis, daß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes allenfalls die rechtliche, aber keineswegs die faktische Gleichberechtigung der Frauen realisiert hat, haben sich die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Verhinderung beruflicher Benachteiligungen von Frauen im Beschäftigungsbereich des öffentlichen Dienstes seit einigen Jahren deutlich verändert. Ihr Ziel besteht darin, strukturelle Diskriminierungen von Frauen am Arbeitsplatz nicht nur zu verhindern, sondern darüber hinaus einen aktiven Beitrag zur Förderung von Frauen zu leisten.

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