Zusammenhänge zwischen prekären Lebenslagen und Bildungsverläufen
Die Situation von Schülerinnen und Schülern am Übergang ins Sekundarschulsystem
Die PISA-Studien zeigen seit 2001, dass in Deutschland trotz aller zwischenzeitlich unternommenen Bildungsreformen und durchaus zu erkennender Fortschritte die starke Koppelung zwischen Bildungsbeteiligung und ‑erfolg eines Kindes und seiner sozialen Herkunft weiterhin besteht. Mit Blick auf die jüngsten PISA-Ergebnisse wird zudem deutlich, dass der Abbau von Bildungsdisparitäten offenbar kein einfacher, geradliniger Prozess ist.
Die Frage, wie sich die Bildungsbeteiligung von Kindern in prekären und armutsbezogenen Lebenslagen vollzieht, ist damit nicht nur nach wie vor aktuell, sie hat gerade mit der COVID-19-Pandemie an Dringlichkeit gewonnen. Die Forschung zur Armut zeigt, dass insbesondere Kinderarmut mehr bedeutet als über wenig Geld zu verfügen. Armut manifestiert sich in verschiedenen Lebensbereichen und kann mit multiplen Benachteiligungen und Belastungen einhergehen, die nachweislich das Leistungsvermögen und den Bildungsverlauf von Kindern beeinträchtigen (Hußmann u.a. 2017; Biewen/Hillmert 2015; Holz/Hock 2006).
Deutschland zeichnete sich zwar in den vergangenen zehn Jahren durch eine positive wirtschaftliche Entwicklung mit einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum, hohen Beschäftigungszahlen und steigenden Reallöhnen aus, allerdings weisen die Indikatoren im jüngsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung darauf hin, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen in Armut vergleichsweise stabil blieb.
Vor diesem Hintergrund ist das Ziel des Projekts, am Beispiel der Stadt München zu verstehen, wie Eltern und Kinder in armen und armutsgefährdeten Familien das Aufwachsen, ihre Lebenswirklichkeit und schulische sowie außerschulische Bildungskontexte erleben und wie dies dazu beiträgt, dass die Kinder chancenreiche Bildungswege beschreiten können oder ihnen diese verwehrt bleiben. Das Projekt fokussiert dabei auf eine der wichtigsten Weichenstellungen im Bildungsverlauf: den Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule der Sekundarstufe I.
Im Rahmen des Projektes werden sowohl Interviews mit Schulleitungen, Lehrpersonen und sozialpädagogischen Fachkräften an ausgewählten Münchner Grundschulen als auch in von Armut betroffenen oder bedrohten Familien, deren Kind Schüler oder Schülerin an diesen Schulen ist, geführt.
An den Schulen werden mit den thematisch auf Armutslagen und Übergangsvorbereitung fokussierten Interviews sowohl die institutionellen Rahmenbedingungen als auch die pädagogische Auseinandersetzung mit der Armutsbetroffenheit und der Lern- und Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern erschlossen werden. Von besonderem Interesse sind dabei unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Unterstützung ihres Übergangs in die Sekundarstufe I.
In den Familien werden mit den Eltern und mit den Kindern zu Beginn und am Ende des letzten Grundschuljahres Interviews zu den (bildungsbezogenen) Alltagspraktiken und Lebensführungsmustern der Familien sowie zu den innerfamiliären und zwischen dem Elternhaus und der Schule stattfindenden Aushandlungsprozessen zur Übergangsentscheidung geführt. Dabei interessieren auch die Inanspruchnahme von öffentlichen, vor allem auch an Schulen vorgehaltenen Angeboten zur Unterstützung von Kindern und Familien mit (vielfach) prekären Lebenslagen.
Biewen, Martin; Hillmert, Steffen (2015). Aktuelle Entwicklungen der sozialen Mobilität und Dynamik von Armutsrisiken in Deutschland. Follow Up-Studie zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung. Abschlussbericht. Tübingen: Institut für angewandte Wirtschaftsforschung
Holz, Gerda; Hock, Beate (2006). Infantilisierung von Armut greifbar machen: Die AWO-ISS-Studien zur familiären Armut. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 75(1), S. 77-88
Hußmann, Anke; Stubbe, Tobias C.; Kasper, Daniel (2017). Soziale Herkunft und Lesekompetenzen von Schülerinnen und Schülern. In Hußmann, Anke u.a. (Hrsg.): IGLU 2016. Lesekompetenzen von Grundschulkindern in Deutschland im internationalen Vergleich. (S. 195-218). Münster: Waxmann
Die Verarbeitung von Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen („personenbezogene Daten“) erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BAYDSG), des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BAYEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Gemäß der Art. 13 DS-GVO informieren wir hiermit über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und die Rechte der Personen, auf die sich diese Daten beziehen („betroffene Personen“).
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Nockherstr. 2
81541 München
www.dji.de
+49 (0) 89 / 62306-0
info@dji.de
Die Datenverarbeitung findet im Rahmen des Projekts „Zusammenhänge von prekären Lebenslagen und Bildungsverläufen – Die Situation von Schüler*innen am Übergang von der Grundschule in die Sekundarschule“ statt. Das Projekt wird vom Referat für Bildung und Sport und dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München gefördert und endet voraussichtlich am 31.07.2021
Projektleitung und -kontakt:
Dr. Christine Steiner
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Nockherstr. 2
81541 München
+49 (0) 89 / 62306-227
steiner@dji.de
Dr. Claudia Zerle-Elsäßer
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Nockherstr. 2
81541 München
+49 (0) 89 / 62306 - 317
zerle@dji.de
Datenschutzbeauftragter:
+49 (0) 89 / 62306-262
datenschutz@dji.de
Zweck und Umfang der Verarbeitung
Das Forschungsprojekt führt zwei Interview-Studien zum Thema Zusammenhänge von prekären Lebenslagen und Bildungsverläufen durch. Dabei werden zum einen persönliche Gespräche mit Eltern und Kindern geführt, die zum Befragungszeitpunkt die 4. Klasse einer Münchner Grundschule besuchen (Familienstudie). Das Familieninterview findet geteilt zu zwei Zeitpunkten statt: der erste Teil im Dezember/Januar 2021/22 und der zweite Teil im März 2022. Zum anderen werden die Schulleitung, Lehrpersonen und sozialpädagogischen Fachkräften der Schulen in einempersönlichen Gespräch interviewt (Schulstudie). Die Interviews werden mit einem Tonaufnahmegerät oder mit einem Internet-Videokonferenzdienst aufgezeichnet, verschriftlicht, elektronisch gespeichert und mit wissenschaftlichen Methoden inhaltlich ausgewertet. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich zu wissenschaftlichen Forschungszwecken. Eine kommerzielle Nutzung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig und es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zweck einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) findet nicht statt.
Ziel des Projektes „Zusammenhänge von prekären Lebenslagen und Bildungsverläufen – Die Situation von Schüler*innen am Übergang von der Grundschule in die Sekundarschule“ ist es, die vielfältigen Zusammenhänge zwischen der Alltagspraxis, dem Bildungserleben von Eltern und Kindern in armen und armutsgefährdeten Familien und den Bildungsentscheidungen am Ende der Grundschulzeit, d.h. der Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schulform der Sekundarstufe I, aufzuklären. Im Rahmen der Schulstudie wird untersucht, unter welchen schulischen und institutionellen Rahmenbedingungen die Schüler und Schülerinnen lernen und auf welche Weise die pädagogische Auseinandersetzung mit der Armutsbetroffenheit und der Lern- und Leistungsentwicklung von Schülern und Schülerinnen stattfindet. Im Rahmen der Familienstudie interessiert neben der Frage, welche (bildungsbezogenen) Alltagspraktiken und Lebensführungsmuster den Familienalltag prägen, vor allem, wie sich die innerfamiliären sowie die zwischen Elternhaus und Schule stattfindende Aushandlungsprozesse zur Übergangsentscheidung gestalten.
Inhalte der Interviews und Ton- und Videoaufnahmen
Offene Gespräche können naturgemäß alle möglichen Arten von Daten umfassen. Die Inhalte der Interviews sind nicht für eine personenbezogene Auswertung vorgesehen. Während des Interviews werden in der Schulstudie vor allem schulbezogene Themen wie etwa schulische Rahmenbedingungen, die pädagogische Praxis oder die Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren angesprochen; in der Familienstudie z.B. zum Alltag, zu den Erfahrungen mit der Schule und den Bildungsplänen für das Kind bzw. des Kindes. Aufzeichnungen von Internet-Videokonferenzen können neben Video- und Tonaufnahmen weitere Inhalte umfassen, die von den Teilnehmenden übermittelt werden (z.B. Chatverlauf). Persönliche Angaben werden streng vertraulich behandelt.
Die teilnehmenden Personen können einzelne Fragen überspringen oder das Gespräch vorzeitig abbrechen, ohne einen Nachteil zu erleiden. Internet-Videokonferenzen werden über eine verschlüsselte Verbindung durchgeführt. Die Teilnehmenden können die Übertragung während der Konferenz jederzeit abschalten (z.B. nur Mikrofon und keine Kamera freigeben.) Mit Abschluss der Erhebung werden die Video- und Tonaufnahmen voneinander getrennt und das Bildmaterial gelöscht.
Forschungsdaten
Die aufgezeichneten Interviews werden nach der Erhebung in eine schriftliche Form gebracht. Für die wissenschaftliche Auswertung werden alle Angaben, die zu einer Identifizierung von Personen führen könnten, verändert oder aus dem Text entfernt, soweit der Forschungszweck dies zulässt. Die Erhebungen der Familienstudie finden an zwei unterschiedlichen Tagen statt, um Entwicklungen im Zeitverlauf untersuchen zu können. Jeder Datensatz erhält eine Codenummer, die eine Zuordnung von Forschungsdaten aus unterschiedlichen Messzeitpunkten und eine erneute Kontaktierung der teilnehmenden Personen ermöglicht. Die Forschungsdaten werden nicht personenbezogen ausgewertet. Eine Veröffentlichung von Zitaten erfolgt nur in Auszügen und ohne Nennung von Namen.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Schulen (Name der Institution, Anschrift, Name der Schulleitung, berufliche Position, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) werden durch den Auftraggeber oder von den teilnehmenden Personen freiwillig zum Zwecke der Erhebungsorganisation und -durchführung zur Verfügung gestellt. Die Kontaktdaten von Familien, die zur Durchführung und Organisation der Folgebefragungen erforderlich sind, werden von diesen freiwillig zur Verfügung gestellt. Ohne die Bereitstellung der Kontaktdaten ist eine Teilnahme an der Familienstudie nicht möglich.
Darüber hinaus können die Befragten freiwillig darin einwilligen, dass ihre Kontaktdaten nach Abschluss der Erhebungen dazu genutzt werden, sie für die Folgebefragung der Familienstudie oder für Veranstaltungen im Rahmen des genannten Projekts / eines Anschlussprojekts einzuladen und ihnen Projektergebnisse zuzusenden. Die Kontaktdaten werden von Forschungsdaten getrennt und für unbefugte Dritte unzugänglich aufbewahrt.
Empfänger der Daten
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts sind im Umgang mit personenbezogenen Daten auf die Vertraulichkeit verpflichtet. Die personenbezogenen Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Die Umsetzung der Online-Interviews (falls persönliche Gespräche vor Ort nicht möglich sind) erfolgt mit dem Videokonferenzsystem Cisco WebEx Meetings. Der Dienstanbieter für „Cisco WebEx Meetings“ ist die Telekom Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, Datenschutzerklärung: https://konferenzen.telekom.de/rechtliches/datenschutz/; weitere Erläuterungen zum Datenschutz unter https://konferenzen.telekom.de/rechtliches/webex-datenschutz/). Im Rahmen des dargestellten Vorhabens werden ausschließlich die Tonaufnahmen an ein Dienstleistungsunternehmen übermittelt, das die Aufnahmen in eine schriftliche Form bringt. Zum Datenaustausch wird der Clouddienst „tubCloud“ der Technischen Universität Berlin (Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin) genutzt. Die Dienstleistungsunternehmen sind an die Weisungen des Deutschen Jugendinstituts gebunden und dürfen die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden („Auftragsverarbeiter“).
Die Forschungsdaten werden mit Abschluss des Projekts an ein Forschungsdatenzentrum übergeben, dort aufbewahrt und für wissenschaftliche Nutzungen in Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf werden die Forschungsdaten an berechtigte Forscherinnen und Forscher oder Promovierende weitergegeben und zweckgebunden über die Projektlaufzeit hinaus genutzt. Dabei werden die Daten stets vertraulich unter Wahrung der Datenschutzgesetze behandelt. Eine Weitergabe erfolgt nur für wissenschaftliche Zwecke und auf Antrag, nach einer Prüfung und unter Auflagen, die in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten werden. Es besteht keine Absicht, personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine international tätige Organisation zu übermitteln.
Speicherung und Löschung
Das Deutsche Jugendinstitut bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie dies für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlich oder vorgeschrieben ist. Tonaufzeichnungen und Kontaktdaten werden spätestens mit Abschluss des Forschungsprojekts oder bereits nach der Folgebefragung gelöscht. Das Deutsche Jugendinstitut ist zum Nachweis der guten wissenschaftlichen Praxis dazu verpflichtet, Forschungsdaten nach Abschluss des Forschungsprojekts für 10 Jahre aufzubewahren. Die Forschungsdaten werden in einem Forschungsdatenzentrum archiviert. Wenn der Datenverarbeitung widersprochen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen wird, dann werden die personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeitet und unverzüglich gelöscht oder unkenntlich gemacht. Falls rechtliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen, dann wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Nach einer Anonymisierung liegen keine personenbezogenen Daten mehr vor, weshalb deren Löschung dann nicht mehr möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
Das Deutsche Jugendinstitut verarbeitet die personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO. Soweit die Kontaktdaten personenbeziehbar sind, die aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen und zur Einladung für dieses Forschungsvorhaben genutzt werden, verarbeitet das Deutsche Jugendinstitut sie aus diesem berechtigten Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO.
Rechte der Betroffenen
Betroffene Personen haben gegenüber dem Deutschen Jugendinstitut grundsätzlich einen Anspruch auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit entsprechend der Art. 15-18 und 20 DS-GVO. Eine erteilte Einwilligung kann gemäß Art. 7 DS-GVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Einer Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder auf Grundlage berechtigter Interessen können Betroffene gemäß Art. 21 DS-GVO widersprechen. Die Betroffenen haben nach Art. 22 DS-GVO das Recht, keinen Entscheidungen unterworfen zu werden, die ausschließlich auf automatisierten Verarbeitungen beruhen. Bei Datenverarbeitungen zu Forschungszwecken können die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch entsprechend Art. 89 Abs. 2 DS-GVO und § 27 Abs. 2 BDSG eingeschränkt sein. Des Weiteren haben betroffene Personen gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Die für das Deutsche Jugendinstitut zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach.
Weitere Informationen zum Projekt sind im Internet unter www.dji.de/bildungsentscheidungen zu finden.