Die bisherige Berichterstattung zum Kinderförderungsgesetz (KiföG) verfolgte das Ziel, die Entwicklung des Ausbaus der öffentlich geförderten U3-Betreuung zu evaluieren. Mit dem Rechtsanspruch auf einen solchen Platz für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag verlagert sich der Fokus auf die weiteren Entwicklungen des Betreuungsangebots. Neben der Abbildung des quantitativen Ausbaus und der Bewertung qualitativer Merkmale spielen in diesem Zusammenhang für die Jahre 2014 bis 2016 die Bedarfsanalysen und die Wünsche der Eltern eine Rolle. Ziel der Analysen ist es, Aussagen der Eltern zur Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die unter Einjährigen, die Einjährigen und die Zweijährigen zu erhalten. Es gilt dabei zu klären, inwieweit die von den Eltern geäußerten Bedarfe mit der Lebenssituation der Familie etc. begründet werden können.

Besonderes Interesse liegt auf folgenden Aspekten:

  • Erwartungen der Eltern an die Qualität der Betreuung,
  • Vorstellungen von einer guten Betreuung und
  • quantitative Bedarfe (Ausbauziel 750.000 Plätze oder mehr?).

Die KiföG-Evaluation (2014–2016) wird sich wie bislang sowohl auf die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik als auch auf eine Zusatzerhebung bei den Jugendämtern und bei Tagespflegepersonen beziehen. Gleichzeitig werden sowohl die Elternbefragung als auch die Länderstudie weiter erhoben, die die Perspektive von Eltern mit Kindern unter drei Jahren abbilden.

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