Das Verfahren zur Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) wird in verschiedenen Phasen verwirklicht. 

Nach dem Abschluss der Pilotphase, werden in der Zwischenphase 2024 die Qualitätsentwicklungsverfahren gemäß §8 LKG-NRW anhand der Rückmeldungen aus der Pilotphase angepasst und in weiteren 20 Jugendämtern erprobt. 

Hierzu arbeiten erneut die drei Projektpartner, das Deutsche Jugendinstitut (Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte), das Institut für Soziale Arbeit (Prof. Dr. Christian Schrapper) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren (Dr. Stefan Heinitz) zusammen.

 

Kontakt

+49 89 62306-245
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt