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Eine mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (UBSKMG) erfolgte Änderung des § 79a Abs. 2 SGB VIII eröffnet Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Möglichkeit, wissenschaftliche Analysen durch geeignete Dritte zu beauftragen, wenn dies zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität beziehungsweise den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen erforderlich ist. Im Rahmen des Projekts wird diese neue Gesetzeslage erstmals für eine wissenschaftliche Fallanalyse für das Jugendamt Reutlingen angewandt.

Die Durchführung des Projektes erfolgt in Kooperation mit dem SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH.

Vom Jugendamt Reutlingen werden vier Fallakten zu Kinderschutzfällen, die sich auf verschiedene Dienststellen verteilen und unterschiedliche Problemstellungen aufgreifen, für den Untersuchungszweck bereitgestellt und anonymisiert bzw. pseudonymisiert.

Die Auswertung der Fallakten beinhaltet eine Fallanalyse und eine diese begleitende Strukturanalyse, also eine Befragung der Fachkräfte und Analyse der Dienstanweisungen des Jugendamtes. Das Analysekonzept folgt einem Vorbild aus Groß-Britannien (Munro 2011), zu dem in Deutschland mittlerweile viele Erfahrungen vorliegen.

Damit soll das Pilotprojekt Aufschlüsse im Hinblick auf die Übertragbarkeit der Konzepte aus dem für § 8 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) entwickelten Methoden auf wissenschaftliche Fallanalysen nach § 79a Abs. 2 SGB VIII liefern. Die Ergebnisse werden zu einem Bericht für das Jugendamt Reutlingen zusammengefasst.

Munro, Eileen (2011): The Munro Review of Child Protection. Final Report: A child-centred system. British Department of Education.