Gleichstellungpolitische Steuerungsinstrumente und Personalmanagement
Die Ergebnisse des Projekts sind in der Publikation "Gleichstellung im Konflikt mit Personalpolitik" veröffentlicht. Die in den Ländern USA, Großbritannien und Deutschland entwickelten beruflichen Gleichstellungspolitiken mit ihren frauenfördernden Maßnahmen werden ausführlich dargestellt und die länderspezifischen Erfahrungen mit der Umsetzung dieser gleichstellungsorientierten Instrumente anhand vorliegender empirischer Untersuchungsergebnisse sowie politischer Auseinandersetzungen beschrieben. Die akteursbezogenen theoretischen Abhandlungen leisten einen Beitrag zu einer geschlechtersensiblen Industrial Relations Forschung.Das Buch wendet sich sowohl an Praktiker- und PolitikerInnen als auch an theoretisch interessierte WissenschaftlerInnen aus der Frauen-/Geschlechterforschung und der Industrial Relations Forschung, die sich mit Fragen zur beruflichen Gleichstellung der Geschlechter befassen.
Für die Bundesrepublik Deutschland stellen Gleichberechtigungsgesetze, Frauenförderpläne und Frauenbeauftragte, Frauenförderpläne und Frauenbeauftragte derzeit die zentralen politisch-administrativen Instrumente dar, mit deren Hilfe eine Gleichstellung von Frauen im Erwerbsbereich erreicht und strukturelle Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten unterbunden werden soll. Die zentralen Gegenstände von Gleichstellungsgesetzen bzw. die Aufgabenfelder von Frauenbeauftragten sind Fragen der Auswahl, der Qualifizierung und der Beförderung von Arbeitskräften. Frauenbeauftragte bewegen sich mit ihrem "neuen", nämlich gleichstellungspolitischen Auftrag also in einem "alten", nämlich personalpolitischen Feld, in dem die Arbeits- und Austauschbeziehungen der traditionell dort agierenden betrieblichen Akteure - Personalverantwortlichen und Personalvertretungen - durch langjährig eingeübte Verhaltens- und Verhandlungsmuster geprägt und eingespielt sind.
Dieses Beziehungsgeflecht wird nicht nur durch den Einsatz von Frauenbeauftragten verändert und neu strukturiert, sondern auch durch die um Frauenfördergesichtspunkte erweiterten Ansprüche an Personalpolitik, einem dem Personalmanagement bis dahin in der Praxis weitgehend unbekannten Impetus. Dabei stellt auch das Instrument des betrieblichen Frauenförderplanes mit seinen quantifizierten Zielvorgaben zur Frauenförderung ein Novum dar, weil es als Maßstab und Leistungsnachweis für eine gelungene oder difizitäre frauenbezogene Personalpolitik gelten kann. Das Handeln der an Personalentscheidungen beteiligten betrieblichen AkteurInnen unterliegt damit einer öffentlichen Kontrolle, wie es sie in dieser Weise zuvor nicht gegeben hat.