Gremien
Das Deutsche Jugendinstitut e.V. wird entsprechend seiner Rechtsform als eingetragener Verein in seiner Arbeit von drei Gremien unterstützt: Mitgliederversammlung, Kuratorium und Wissenschaftlicher Beirat.
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat vornehmlich die Aufgabe, Anregungen und Stellungnahmen zu den Schwerpunkten der Arbeit des Instituts zu leisten. Sie beschließt über den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstands sowie über seine Entlastung. Mit 40 Mitgliedern ist die Mitgliederversammlung das größte Gremium des DJI. Die Mitglieder werden von den obersten Bundes- und Landesjugendbehörden, den kommunalen Spitzenverbänden, den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Familienverbänden sowie ausgewählten Fach- und Forschungsorganisationen benannt.
Ergänzt wird die Mitgliederversammlung durch gewählte Persönlichkeiten, wobei die inhaltlichen Arbeitsgebiete und die wissenschaftlichen Fachdisziplinen des DJI Berücksichtigung finden.
Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt vier Jahre, Wiederwahl und Wiederbenennung sind zulässig. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
Das Kuratorium
Das Kuratorium berät den Vorstand des DJI bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt die Aufsicht darüber, dass der Vorstand seine Tätigkeit satzungsgemäß ausübt. Der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen insbesondere der jährliche Forschungsplan, der Entwurf des Wirtschaftsplans sowie die Ausweitung oder Einschränkung der Aufgaben des Instituts.
Dem Kuratorium gehören Vertreterinnen und Vertreter von Bundesministerien, je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des DJI-Sitzlandes und der Obersten Landesjugendbehörden, ferner fünf Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden sowie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der DJI-Mitarbeiterschaft an.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Das Kuratorium tagt regelmäßig, zumeist dreimal jährlich.
Der Wissenschaftliche Beirat
Der Wissenschaftliche Beirat berät und begleitet das DJI wissenschaftlich.
Er diskutiert das Forschungsprofil des DJI sowie die Forschungsplanung und gibt dazu gegenüber dem Kuratorium eine Stellungnahme ab. Er unterstützt das Institut bei seinen regelmäßigen Abteilungsevaluationen und spricht Empfehlungen zu einzelnen Forschungsvorhaben aus.
Der Wissenschaftliche Beirat besteht gegenwärtig aus 19 Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland. Er setzt sich zusammen aus den das DJI repräsentierenden Wissenschaftsdisziplinen und Themenfeldern.
Die Mitglieder werden vom Direktor des DJI im Einvernehmen mit dem Kuratorium jeweils für vier Jahre berufen. Eine Wiederberufung ist zulässig. Der Wissenschaftliche Beirat trifft sich in der Regel einmal jährlich zu einer zweitägigen Sitzung.