Ziel der Evaluation des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) – das zentrale jugend- und fachpolitische Förderinstrument des BMFSFJ – war es, eine empirisch gesättigte Beschreibung der durch den KJP ermöglichten Strukturen und Leistungen zu gewinnen und eine Vorstellung davon zu erhalten, welchen Nutzen diese Leistungen entfalten.

Hierzu wurden sukzessive acht KJP-Förderprogramme untersucht: „Allgemeine Politische Bildung“ (1.01), „Kulturelle Jugendbildung“ (2), „Jugendmigrationsdienste“ (4.01), „Jugendsozialarbeit“ (5.01) , „Allgemeine/Sportliche Jugendverbände“ (10.01/10.02), „Kinder‐ und Jugendhilfe der freien Wohlfahrtspflege“ (11) „Zentrale Einrichtungen der Fortbildung“ (12) und „Längerfristige Förderung der internationalen Jugendarbeit bundeszentraler Träger“ (14.01.01). Neben der Trägerperspektive, die in den Programmevaluationen im Vordergrund steht, wurde die Sichtweise des BMFSFJ und des Bundesverwaltungsamts (BVA) in einer gesonderten Erhebung einbezogen.

Ein zweiter Schwerpunkt des Projekts lag in der fachwissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung der operativen Phase der Weiterentwicklung des KJP, in deren Rahmen unter Einbezug aller am Prozess der KJP-Förderung beteiligten Akteure konkrete Zugänge zu Instrumenten fachlicher Steuerung erarbeitet werden. Dazu wurden zum einen die Ergebnisse programmübergreifend ausgewertet und verdichtet. Zum anderen einzelne fach- und förderpolitische Steuerungselemente bezüglich ihrer Ausgestaltung und Funktion genauer untersucht.

Die Evaluation lieferte eine belastbare empirische Grundlage für die Weiterentwicklung des KJP im Sinne eines kohärenten jugend- und fachpolitischen Förderinstrumentes. Die Ergebnisse machten zum einen deutlich, dass mithilfe des KJP bundeszentrale Verbände und Fachorganisationen der Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden können, die für die Bundespolitik notwendige Partner bei der subsidiären Umsetzung jugendpolitischer Anliegen sind. Zum anderen enthielten die Ergebnisse eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Reform der förderrechtlichen Verfahren und jugendpolitischen Planungs- und Steuerungsprozesse entlang der Kriterien Anwendbarkeit, Transparenz, Flexibilität, Partnerschaftlichkeit und Kohärenz. Vor allem die Einführung der Rahmenvereinbarung als zentrales mittelfristiges Steuerungsinstrument, die Ausweitung des Zentralstellenverfahrens auf Fragen der fachlichen Begleitung sowie die Profilierung der fachlichen und fachpolitischen Zusammenarbeit von Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfängern könnten zu einer Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur und zu einer klaren Ausrichtung der KJP-Förderung auf jugendpolitische Schwerpunktsetzungen des Bundes beitragen. In einer wissenschaftlichen Begleitung wurde der Implementationsprozess der KJP-Reform weiterhin durch das DJI unterstützt und evaluiert.

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Deutsches Jugendinstitut
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