Ab August 2013 hat jedes Kind ab vollendetem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Um sich auf die Anforderungen, die aus diesem Rechtsanspruch resultieren, entsprechend vorbereiten zu können, benötigt jede Kommune bzw. jeder Kreis anhand belastbarer Daten Wissen darüber, welchen Bedarf Eltern höchstwahrscheinlich einfordern werden. Das Forschungsprojekt hat sich zum Ziel gesetzt, dieses Wissen anhand einer Elternbefragung in 15 Jugendamtsbezirken zu ermitteln.


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+49 89 62306-322
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

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