Die Empfehlung des Deutschen Städtetages (2003), standardisierte Instrumente zur Einschätzung der Gefahr von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung in der öffentlichen Jugendhilfe einzuführen, hat die nationale Diskussion belebt. Bei der Bearbeitung von Gefährdungsfällen müssen von der fallzuständigen Fachkraft eines Jugendamtes eine Vielzahl von Einschätzungen vorgenommen werden. Sie sind Teil der diagnostischen Aufgabe, die sich aus der Garantenstellung gegenüber dem betroffenen Kind und der Notwendigkeit zur sachkundigen Auswahl und nachfolgenden Überwachung erforderlicher und geeigneter Hilfen ergibt. Die Anerkennung der Eltern als Partner im Hilfeprozess bleibt hiervon unberührt.

Der Stuttgarter Kinderschutzbogen, der an den Jugendämtern der Landeshauptstädte Stuttgart und Düsseldorf eingesetzt und gemeinsam weiterentwickelt wird, stellt ein solches diagnostisches Modell der in Gefährdungsfällen vorzunehmenden Einschätzungen dar.

Die Aufgabe des Projektes war es, die Vorhersagefähigkeit und Praxistauglichkeit des Kinderschutzbogens im Rahmen einer Evaluation und Validierung zu überprüfen.


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Deutsches Jugendinstitut
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Gefördert / finanziert durch

Landeshauptstädte Düsseldorf und Stuttgart

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