Anläßlich des 40. Jahrestags des Elysée-Vertrages im Jahr 2003 vereinbarten die Regierungen Frankreichs und Deutschlands, eine externe, unabhängige und gemeinsame Evaluation des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) /Office-franco-allemand pour la Jeunesse (OFAJ) in Auftrag zu geben. Vorrangiges Ziel des DFJW war von Beginn an die Vertiefung der Beziehungen zwischen den jungen Menschen beider Staaten; dementsprechend fördert das Institut den Austausch von Jugendlichen aus Frankreich und Deutschland in großem Umfang.
Gegenüber den früheren Begutachtungen des DFJW wurde die vorliegende Evaluation von einem deutsch-französischen Team erarbeitet und besitzt daher zum ersten Mal den Status der Binationalität. Von den in Deutschland und Frankreich für Jugend zuständigen Ministerien wurde eine deutsch-französische Sachverständigengruppe eingesetzt, an der auf französischer Seite Mitarbeiter der Generalinspektion des Ministère de la Jeunesse, des Sports et de la Vie Associative und auf deutscher Seite MitarbeiterInnen des Deutschen Jugendinstitut beteiligt waren.
Die deutsch-französische Sachverständigengruppe nahm im Herbst 2003 ihre gemeinsame Arbeit auf. Die bis Juli 2004 terminierte sog. Teilevaluation wurde von beiden Regierungen als Beginn eines regelmäßigen gemeinsamen Evaluationsprozesses des Deutsch-Französischen Jugendwerks deklariert.

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