Geschäftsführung 17. Kinder- und Jugendbericht
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat am 15. Juni 2022 im Namen der Bundesregierung 14 Sachverständige beauftragt, den 17. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen (zur Pressemeldung). Nachdem die Kommissionen der vorangegangenen Berichte jeweils ein spezifisches Thema zu bearbeiten hatten, soll der 17. Kinder- und Jugendbericht wieder einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation geben.
Der Kommission gehören die folgenden Sachverständigen an:
- Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main
- Lorenz Bahr, Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Nordrhein-Westfalen
- Prof. Dr. Karin Böllert, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
- Prof. Dr. Peter Cloos, Stiftung Universität Hildesheim
- Prof. Dr. Jörg Fischer, Fachhochschule Erfurt
- Marion von zur Gathen, Paritätischer Gesamtverband
- Prof. Dr. Benedikt Hopmann, Universität Siegen
- Prof. Dr. Davina Höblich, Hochschule RheinMain
- Prof. Dr. Nadia Kutscher, Universität zu Köln
- Dominik Ringler, Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg
- Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg
- Dr. Talibe Süzen, Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt
- Prof. Dr. Martin Wazlawik, Hochschule Hannover
- Dr. Gabriele Weitzmann, Bayerischer Jugendring
Gemäß Berichtsauftrag der Bundesregierung (§ 84 SGB VIII) zeichnet der zu erstellende Bericht ein aktuelles Lagebild über die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Ebenfalls im Fokus steht die Bewertung der Kinder- und Jugendhilfe und ihres Beitrags zu einem gelingenden Aufwachsen junger Menschen in unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht mit ihrer Stellungnahme dazu vorzulegen.
Die Geschäftsführung für diesen Bericht liegt wie in den Berichten zuvor beim Deutschen Jugendinstitut (DJI). Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und ihr fachlich-wissenschaftlich zuzuarbeiten.