Evaluation des Programmbereichs "Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur"
im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Die Evaluation des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ in der dritten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2025–2032) wird für die Förderphase von 2025 bis 2028 am DJI durchgeführt. Die Förderung im Programmbereich fokussiert in dieser Förderphase auf die Entwicklung und den Ausbau von bundesweit tätigen Kooperationsverbünden sowie von Fachorganisationen auf Bundesebene in folgenden Themen- und Praxisfeldern der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung sowie Extremismusprävention:
- Demokratiebildung im Kindesalter (bis 14 Jahre)
- Demokratische Konfliktbearbeitung
- Digitale Demokratie
- Ausgewählte Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit:
- Antisemitismus
- Antiziganismus
- Rassismus
- LSBTIQ*-Feindlichkeit
- Chancengerechtigkeit, Teilhabe und diversitätsorientierte Öffnung in der Migrationsgesellschaft
- Rechtsextremismus
- Islamistischer Extremismus
- Linksextremismus
- Hass im Netz und Desinformation
- Mobile Beratung
- Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit/Deradikalisierungsarbeit
- Opfer- und Betroffenenberatung.
Ziel der Förderung ist der „Aufbau einer bundeszentralen Struktur, die in ihrem Themenfeld bundesweit Impulse setzt, Transfer organisiert, die Qualität der Angebote weiterentwickelt und eine fachpolitische Interessenvertretung gestaltet“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ vom 20. November 2024, II. Gegenstand der Förderung). Bis 2028 sollen die in den einzelnen Themen- und Praxisfeldern geförderten Organisationen, ggf. gemeinsam in Kooperationsverbünden, eine institutionalisierte bundeszentrale Struktur für das jeweilige Themen- und Praxisfeld aufbauen. Die geförderten Organisationen gründen und/oder etablieren dabei unter anderem themenfeldspezifische Dachorganisationen sowie Bundesarbeitsgemeinschaften. Parallel dazu sollen sie sich bis 2032 bundesweit bedeutsamen, fachlichen Aufgaben der Qualitätsentwicklung und der fachpolitischen Interessenvertretung in ihrem jeweiligen Themen- und Praxisfeld widmen sowie dort fachliche Impulse setzen und Transfer von Wissen und Können organisieren.
Der Programmbereich greift Vorerfahrungen aus den beiden ersten Förderperioden von „Demokratie leben!“ auf. Zugleich beschreitet er hinsichtlich seiner Förderlogik neue Wege.
Die konzeptionelle Anlage der Förderung im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ sieht in einem ersten Schritt vor allem die Erreichung der Strukturentwicklungsziele bereits in der ersten Hälfte der Förderperiode (bis 2028) vor. Die adressierten Themen- und Praxisfelder (siehe oben) unterscheiden sich dabei in ihren Ausgangslagen, inhaltlichen Schwerpunkten, Umsetzungsformen (Kooperationsverbünde oder Fachorganisation) und Entwicklungsständen.
Die Teilevaluation berücksichtigt diese Merkmale des Programmbereichs, indem sie
- zunächst einen erkundenden und klärenden Zugang zum Evaluationsgegenstand wählt und auf Basis der vorhandenen Zielvorgaben programmtheoriegestützt ausgewählte Ziele konkretisiert und modelliert,
- Prozesse für (konzeptionelle) Klärungen (z.B. jährliche Zielkonkretisierungen) als Bestandteil der Umsetzung der Förderung berücksichtigt,
- den inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Evaluation auf die Strukturentwicklungsziele in jedem der untersuchten 15 Themen- und Praxisfelder legt sowie
- die Zielerreichung in den weiteren Zielbereichen (Impulse/Transfer, Qualitätsentwicklung und fachpolitische Interessenvertretung) praxis- und themenfeldübergreifend untersucht.
Im Rahmen ihres ziel- und wirkungsorientierten Vorgehens beantwortet die Teilevaluation vier Leitfragen:
Leitfrage 1 (Ausgangsanalysen): Wie stellen sich die Themen- und Praxisfelder in Hinblick auf bundeszentrale Strukturen und deren fachliche Aufgaben jeweils zu Beginn der Förderperiode dar?
Leitfrage 2 (Analysen zur Zielerreichung): Inwiefern werden die Ziele des Programmbereichs erreicht?
Leitfrage 3 (Analysen zur Rahmenbedingungen der Zielerreichung): Welche förderlichen oder hinderlichen Rahmenbedingungen spielen bei der Zielerreichung im Zielbereich Strukturentwicklung eine Rolle?
Leitfrage 4 (Wirkungsanalysen): Welche Wirkungen erzielt die Förderung im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ in ausgewählten Wirkausschnitten in den Zielbereichen Strukturentwicklung, Impulse/Transfer und fachpolitische Interessenvertretung?
Die methodische Vorgehensweise der Teilevaluation basiert auf einem programmtheoriebasierten Evaluationsansatz und einem Mixed-Methods-Design. Sie umfasst sowohl formative als auch summative Anteile.
Das Vorgehen beinhaltet
- Ausgangsanalysen in drei Bausteinen: Ausgangslage 1) der bundeszentralen Struktur, 2) der Ausrichtung der Akteure sowie 3) der inhaltlich-fachlichen Ziele.
- Aufbauend auf Ergebnissen der Ausgangsanalysen erfolgt die Entwicklung eines Indikatorensystems als, das Grundlage für die Zielerreichungsanalyse in den Zielbereichen Strukturentwicklung, Impulse/Transfer und fachpolitische Interessenvertretung zu drei Zeitpunkten sein wird.
- Die Zielerreichungsanalysen werden durch Untersuchungen zu förderlichen und hinderlichen Rahmenbedingungen sowie Wirkungsuntersuchungen zu ausgewählten Wirkausschnitten bei einem Sample der Kooperationsverbünde und Fachorganisationen vertieft.
Ausgangsanalysen: Die Teilevaluation erstellt auf Basis von Antrags- und Programmdokumenten sowie Erkenntnissen aus vorherigen Förderperioden einen Überblick über Strukturentwicklungsziele und Vernetzungsstrukturen im jeweiligen Themen- und Praxisfeld zu Beginn der Förderung. Die Erkenntnisse werden in Auftaktworkshops mit den geförderten Organisationen diskutiert und validiert. Die Workshops umfassen Module zur akteursbezogenen Ausrichtung (Themenfeld-Akteurs-Mappings) und zur Konkretisierung fachlicher Ziele (projektspezifische Theories of Change). Die dabei erarbeiteten Wirklogiken sollen die geförderten Organisationen bei der Konkretisierung ihrer Veränderungsannahmen und Maßnahmenplanungen unterstützen und Impulse für Lernprozesse im Sinne der Zielerreichung setzen. Die Erkenntnisse zu den 15 Themen- und Praxisfeldern werden im Hinblick auf die Zielsetzungen der jeweiligen Felder sowie die übergeordneten Programmziele analysiert. Für die Ausgangsanalysen werden neben Dokumentenanalysen und Auftaktworkshops auch Expert:innengespräche und die Sekundärnutzung von Analysen und Desk Research eingesetzt.
Die erhobenen Ausgangsdaten ermöglichen nicht nur eine Beschreibung der Ausgangslagen im Programmbereich, sondern können auch zur Clusterung und Typenbildung der geförderten Organisationen herangezogen werden, die einen Ausgangspunkt für die geplanten, vertiefenden Zielerreichungs- und Wirkungsuntersuchungen bilden (siehe Wirkungsanalysen).
Indikatorenentwicklung und Zielerreichungsanalysen: Die von der Teilevaluation im Rahmen der Ausgangsanalysen erhobenen Entwicklungsstände und Rahmenbedingungen der geförderten Organisationen dienen als Bezugsrahmen, um Entwicklungen im Programmverlauf zu bewerten. Gemeinsam mit relevanten Stakeholdern (u.a. Vertreter:innen der Kooperationsverbände und Fachorganisationen) werden im Rahmen von Workshops Indikatoren zur Zielerreichung entwickelt, die ab dem zweiten Förderjahr im Rahmen eines jährlichen, online-basierten Monitorings für die Zielerreichungsanalyse eingesetzt werden. Methoden wie Dokumentenanalysen und teilnehmende Beobachtungen unterstützen die Indikatorenentwicklung. Der partizipationsorientierte Prozess der Indikatorenentwicklung berücksichtigt gleichermaßen die Programmziele des BMFSFJ sowie die Schwerpunktsetzungen der Organisationen. Die Indikatoren sollen mindestens drei Bereiche umfassen:
Strukturentwicklung (bundeszentrale Infrastruktur),
Prozessbedingungen der Strukturentwicklung sowie
Zielerreichung in den Aufgabenfeldern Impulse/Transfer, fachpolitische Interessenvertretung, Qualitätsentwicklung.
Die Entwicklung von direkten und indirekten Indikatoren ermöglicht eine empirisch belastbare Bewertung der Zielerreichung sowie förderlicher und hinderlicher Rahmenbedingungen.
Das Ziel ist, praxisnahe Indikatoren zu formulieren, die sowohl den unterschiedlichen Entwicklungsständen der geförderten Organisationen gerecht werden als auch einen Vergleich der Strukturentwicklung sowie das Erreichen ausgewählter Programmziele über die Grenzen der einzelnen Praxis- und Themenfelder hinweg erlauben.
Auf Basis der entwickelten Indikatoren erhebt die (Teil-)Evaluation beginnend ab dem Jahr 2026 jährlich den Stand der Zielerreichung bei den geförderten Organisationen.
Wirkungsanalysen: Mit einem Sample von 25 % der in den 15 Praxis- und Themenfeldern geförderten Kooperationsverbände oder Fachorganisationen sollen vertiefte Wirkungsuntersuchungen durchgeführt werden, um fundierte Einblicke in das Zustandekommen von Wirkungen im Programmbereich zu erhalten. Die betrachteten Wirkausschnitte legt die Teilevaluation zusammen mit den ausgewählten Organisationen fest. Grundlage hierfür sind die erarbeiteten Wirkmodelle. Der Fokus liegt auf drei Zielbereichen der Förderung: Strukturentwicklung, Impulse/Transfer vor allem für Regelstrukturen und fachpolitische Interessenvertretung.
Die Ausgangsanalysen und (teil-)standardisierten Daten aus dem Monitoring unterstützen dabei eine Typenbildung und Clusterung, die auch für Sampling-Strategien für Wirkungsuntersuchungen herangezogen werden. Das konkrete methodische Vorgehen und die zu untersuchenden Wirkausschnitte werden gegenstandsangemessen im Programmverlauf konkretisiert.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung werden in Schwerpunktberichten veröffentlicht und sollen in Fachartikeln einer interessierten (Fach-)Öffentlichkeit zur Verfügung und zur Diskussion gestellt werden.
Berichte und Aufsätze der vergangenen Förderperiode finden sich hier.