Familienbildung als Angebot der Jugendhilfe
Aufgaben und Perspektiven nach dem KJHG (Sozialgesetzbuch VIII)
Eine Arbeitsgruppe von Vertretern der Familienbildung, der Jugendhilfe und des DJI legte hier eine Bestandsaufnahme zur institutionellen Familienbildung vor und entwickelte anhand gegenwärtiger Wandlungstendenzen von Familien die Weiterentwicklung der Aufgaben von Familienbildung und Familienselbsthilfe als Aufgaben der Jugendhilfe nach § 16 KJHG. Die Zusammenfassung dieser Analyse wurde vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge als Empfehlung verabschiedet (veröffentlicht in Heft 6, 1995 des Nachrichtendiensts des Deutschen Vereins).
Einige Empfehlungen im Überblick:
- Obwohl die Angebote von Familienbildung sich stark ausgeweitet haben und anerkannt sind, entsprechen die öffentlichen Förderungsweisen weder den familienbezogenen Arbeitsformen, noch den personellen Erfordernissen; im Vergleich zu anderen Trägern der Erwachsenenbildung weisen Familienbildungsstätten meist eine ausgeprägtere Struktur von Honorarkräften mit weniger haupt- und nebenamtlichen pädagogischen Kräften auf, und sind auch nicht konkurrenzfähig in ihren Honorarmöglichkeiten.
- Eine stärkere Belastung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer würde aber zu einem Ausschluß wirtschaftlich benachteiligter Gruppen führen und wird deshalb abgelehnt.
- Die in den letzten 10 Jahren entstandenen Initiativen der Familienselbsthilfe (z. B. Mütterzentren, Familien- und Nachbarschaftszentren, Eltern-Kind-Gruppen) werden als besonders geeignet angesehen, niedrigschwellige Angebote für Familien mit Kindern anzubieten und die Eigeninitiative von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu fördern; ihr flächendeckender Ausbau wird als wesentliche Möglichkeit angesehen, die "soziale Infrastruktur" für Familien und Kinder auszubauen.
- Auf dem Hintergrund gegenwärtig ablaufender gesellschaftlicher und familialer Veränderungsprozesse, denen gemeinsam ist, daß sie traditionelle Lebensformen und Werte in Frage stellen und an ihre Stelle neue Lebens- und Beziehungsformen auf der Basis bewußter und gewollter Entscheidungen treten, kommen der institutionellen Familienbildung und der Familienselbsthilfe wesentliche Aufgaben der Information und Orientierung, des Erfahrungsaustauschs, der Vernetzung und Entlastung von Familien in ihrem Alltagshandeln und -leben zu.
- Das KJHG zielt in seiner Bestimmung von § 16 KJHG auf die Förderung der Erziehung in der Familie; die Sicherstellung eines bedarfsorientierten Angebots (§ 79 KJHG) ist aber bislang nicht gegeben.Insbesondere ergeben sich aus den unterschiedlichen Förderungsweisen nach den Erwachsenen- bzw. Weiterbildungsgesetzen einzelner Länder Einschränkungen: in den Arbeitsformen, in Planungsunsicherheiten aufgrund der jährlichen Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln etc.
- Die Forderungen zum weiteren Ausbau der Familienbildung bzw. Familienselbsthilfe zielen auf ihre stärkere institutionelle Verankerung in der Jugendhilfe und ihren Gremien, die Sicherung des Fortbildungsbedarfs, die Durchführung von Forschungsvorhaben.
- Auf die Situation in den neuen Bundesländern wird in der Analyse und den Empfehlungen besonders eingegangen.