Der Sächsische Staatsminister für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie, Herr Dr. Hans Geisler, hat im Mai 2001 eine unabhängige Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des 2. Sächsischen Jugendberichtes gem. § 16 Sächs. AGKJHG berufen. Im Oktober 2001 nahm die Geschäftsstelle des Sächsischen Jugendberichtes am Deutschen Jugendinstitut e.V. ihre Arbeit auf.
Zweiter Sächsischer Kinder- und Jugendbericht


Kontakt

+49 89 62306-210
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Mehr zum Projekt