Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) ergab sich auch eine Neuregelung der Mitwirkung der Jugendhilfe bei Scheidungsverfahren. Im Selbstverständnis der Jugendhilfe, vor allem in der Sicherung des Vertrauensschutzes für Beratungen der Eltern, einerseits und den Erwartungen der Familiengerichte an eine fachliche Unterstützung bei streitigen Scheidungsverfahren zum Sorge- und Umgangsrecht andererseits, haben sich in der Praxis Divergenzen ergeben. Nachdem nun eine mehrjährige Erfahrung gegeben ist, werden in diesem Projekt unterschiedliche Organisationsmodelle, wie sie sich in der Praxis entwickelt haben, untersucht. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Kindheits-, Jugend- und Familienforschung (IFK) an der Universität Potsdam durchgeführt.
Arbeitsformen sind: Anhörungen von Familienrichtern, Vertretern der Jugendhilfe und Beratungsstellen an Gerichtsorten zu Abläufen, Erwartungen, Problemen und Kooperationen im Rahmen der praktizierten Mitwirkung der Jugendhilfe. Ergänzt werden die Experten-Anhörungen durch Interviews mit Eltern mit einer mindestens einjährigen "Scheidungserfahrung".

Kontakt

+49 89 62306-245
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Gefördert / finanziert durch

Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend

Mehr zum Projekt