Durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Form des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) sowie des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) im Jahr 2005 hat die Betreuungsform der Kindertagespflege eine Aufwertung erfahren. Die Verantwortung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für die Betreuung ist damit nicht mehr auf Krippen und Kindertageseinrichtungen begrenzt. Perspektivisch wird Kindertagespflege zu einer gleichrangigen Betreuungsform. Bund und Länder haben sich im Kontext des geplanten Ausbaus von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige quantitativ auf ein ehrgeiziges Ziel geeinigt.
Für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege bedarf es eines zusätzlichen Unterstützungsimpulses, den die Bundesregierung durch ein Aktionsprogramm setzen möchte, ohne den die gesetzten quantitativen und qualitativen Ziele nicht realisierbar sein werden. Das Projekt unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Vorbereitung des Aktionsprogramms Kindertagspflege.


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Deutsches Jugendinstitut
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