Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention wurde 1997 gegründet und bietet Fachpraxis, Politik, Medien und Forschung Informationen zu Konzepten und Strategien der Jugendkriminalitätsprävention.

Eine der zentralen Aufgaben der Arbeitsstelle ist die kontinuierliche Beobachtung von aktuellen Entwicklungen im Bereich der Delinquenz und Viktimisierung von jungen Menschen sowie von entsprechenden Angeboten der Kriminalitätsprävention.

Die vielfältigen Ansätze der Kriminalitätsprävention in der Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Polizei und Justiz werden durch die Arbeitsstelle konzeptionell verglichen und bezüglich ihrer Voraussetzungen und der Bedingungen ihres Erfolgs untersucht. Die Arbeitsstelle führt darüber hinaus auch eigene Erhebungen durch.

Kontakt

+49 89 62306-195
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

Aktuelle Meldungen

AID:A 2023 Blitzlichter

Im Rahmen des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“ wurden junge Menschen auch zu ihren Erfahrungen mit Cybermobbing befragt. Aktuelle Auswertungen von Dr. Bettina Grüne, Dr. Andreas Herz und Dr. Diana Willems finden Sie hierzu in der Veröffentlichung des Deutschen Jugendinstituts „AID:A 2023 Blitzlichter“. Das E-Book ist hier kostenfrei erhältlich.


Kooperationsprojekt zu Ambulanten sozialpädagogischen Angeboten gestartet

Am 01. Juni 2024 ist das Projekt „Piloterhebung zum Thema Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige (ASA)“ an der Universität Kassel gestartet. Die Fachgruppe Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe am DJI unter Leitung von Bernd Holthusen ist mit einer fachlichen Kooperation an diesem Projekt beteiligt. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier. Sabrina Hoops von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention hat mit Bernd Holthusen in einem Aktuellen Thema über das geplante Vorhaben gesprochen.


Beteiligung am Tagungsband zum 32. Deutschen Jugendgerichtstag

Der Tagungsband zum 32. Deutschen Jugendgerichtstag der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen ist nun mit Beiträgen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention erschienen:

„Ungenutzte Potentiale: Die frühzeitige polizeiliche Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) nach § 70 Abs. 2 JGG“ lautet der Titel des Beitrags (S. 137–155), den Bernd Holthusen verfasst hat. Annemarie Schmoll und Dirk Lampe beteiligten sich mit dem Aufsatz „Neue Gesetzeslage, veränderte Aufgaben, neue Praxis? – Die Jugendhilfe im Strafverfahren und ihre Adressat*innen nach der JGG-Reform 2019“ (S. 269–301). Annemarie Schmoll, Bernd Holthusen und Jürgen Kußerow fassen in „Arbeitskreis 2: Wer zuerst kommt … Die Bedeutung der frühzeitigen polizeilichen Information der Jugendhilfe (im Strafverfahren) vor der Beschuldigtenvernehmung (§ 70 Abs. 2 JGG)“ (S. 355–367) den Arbeitskreis im Sinne eines „Questions and Answers“ zusammen und benennen fachliche Herausforderungen.