KiBS-Ganztag in Baden-Württemberg
Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII Sonderauswertungen KiBS für das Bundesland Baden-Württemberg
Seit 2016 wird die Betreuung von Kindern im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) untersucht – gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Das Projekt knüpft an die langjährige Forschungstradition des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Bereich der Kinderbetreuung an.
KiBS erhebt jährlich Daten zur Betreuungssituation und zu den Betreuungsbedarfen von Eltern mit Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Die Elternbefragung ist bundeslandrepräsentativ angelegt und stellt eine zentrale Datengrundlage für Analysen zur außerunterrichtlichen Bildung, Betreuung und Erziehung dar.
In Hinblick auf den bevorstehenden Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Ganztagsangebot im Hort oder einer Ganztagsschule wird in Auftrag des Bundeslandes Baden-Württemberg eine differenzierte landesspezifische Auswertung der KiBS-Daten für ausgewählte Indikatoren dargelegt. Die KiBS-Daten bilden eine wichtige Grundlage, um den Ausbau von Betreuungsangeboten in Baden-Württemberg zu begleiten, mögliche Angebotslücken zu identifizieren und Entwicklungen im Hinblick auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter einzuordnen. Die ausgewerteten Daten werden jährlich in Form des DJI-Kinderreports aufgearbeitet und dargestellt.
Seit Oktober 2021 ist das “Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter”, kurz Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG), in Kraft, welches im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt wird. Damit erhalten Familien mit Kindern in der Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf eine ganztägige Förderung im Sinne einer Betreuung in einer Tageseinrichtung.
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe 1, und wird jährlich um eine weitere Klassenstufe erweitert. Damit sollen ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Schulkinder der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung in einem Hort oder einer anderen Tageseinrichtung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von 8 Stunden (inklusive Unterrichtszeit) haben. Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich auch in den Schulferien, mit Ausnahme von 20 Werktagen, welche individuell eingeteilt werden können.
In unserem Report wird ein Angebot als ganztägig wahrgenommen, wenn das durchschnittliche Betreuungsende nach 14:30 Uhr liegt und ein Platz in einem Hort oder einer Ganztagesschule gegeben ist.
Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Die differenzierte landesspezifische Auswertung der KIBS-Daten für Baden-Württemberg ermöglicht vertiefte Erkenntnissen zur Nutzung und zum Bedarf an Betreuungsangeboten von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Ein besonderer Fokus liegt auf regionalen Differenzierungen innerhalb des Bundeslandes.
In den Jahren 2023 und 2024 liegen für Grundschulkinder Daten von jeweils rund 1.500 befragten Eltern aus 39 Kreisen vor. Für Vorschulkinder stehen in beiden Jahren Daten aus jeweils rund 30 Kreisen zur Verfügung.
Die Sonderauswertung soll insbesondere der Beantwortung folgender Fragen dienen:
Bedarfsdeckung: Inwiefern decken die aktuellen Betreuungsangebote den familiären Bedarf in Baden-Württemberg ab? Wie zufrieden sind Eltern mit der aktuellen Betreuungssituation und denen von Ihnen genutzten Angeboten? Inwieweit und wo zeigen sich regionale Unterschiede in der Bedarfsdeckung?
Passung der Angebote: Wie gut wird der Bedarf der Eltern durch das bestehende Angebot abgedeckt? Wo zeigt sich eine fehlende Passgenauigkeit des Angebots? Besteht ein Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten?
Betreuungswunsch in Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2026/2027: In welchem Umfang und in welcher Form wünschen sich Eltern zukünftige Angebote für Ihre Kinder im Zuge des Rechtsanspruchs? Entwickelt sich ein zusätzlicher Betreuungsbedarf aufgrund des Rechtsanspruches?
Rolle von „Übermittagsbetreuung“: Inwiefern gibt es einen Wunsch seitens der Eltern für eine „Übermittagsbetreuung“, die einen zeitlich kürzeren Umfang als einen vollständigen Ganztag bereitstellt? In welcher inhaltlichen Form und in welchem zeitlichen Umfang wünschen sich Eltern ein solches Angebot?
Rolle der Ferienbetreuung: Für welchen zeitlichen Umfang zeigen Familien einen Bedarf für eine Betreuung in den Ferien? Inwieweit wären Eltern bereit für ein solches Betreuungsangebot finanziell aufzukommen?
Nichtinanspruchnahme: Welche Eltern nutzen kein Betreuungsangebot? Aus welchen Gründen entscheiden sich Eltern für eine rein private Betreuung ihres Kindes?
Für jeden Untersuchungsschwerpunkt liegt ein besonderer Fokus auf regionalen Differenzierungen innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg.
KiBS ist eine jährlich durchgeführte, repräsentative Befragung von Eltern mit Kindern bis zum Ende der vierten Grundschulklasse.
Um die Repräsentativität zu gewährleisten, wird die Stichprobe in einem mehrstufigen Verfahren gezogen. In einem ersten Schritt werden nach einem regionalen Schlüssel zunächst die Gemeinden ausgewählt. Innerhalb der Gemeinden erfolgt im zweiten Schritt die Ziehung der Kinder aus den Einwohnermelderegistern. Unter einjährige Kinder werden dabei jährlich neu gezogen, um den jüngsten Jahrgang in die Stichprobe aufzunehmen. Bei den höheren Altersjahrgängen setzt sich die Stichprobe etwa zur Hälfte aus Wiederholungsbefragten (Panelfälle) und aus Erstbefragten (Auffrischer) zusammen.
Die Interviews werden als Proxy-Interviews mit dem hauptsächlich betreuenden Elternteil des Kindes geführt. 2023 war dies in ca. 81 Prozent der Fälle die Mutter des Zielkindes. Etwa ein Viertel der Interviews erfolgt telefonisch (CATI) (Befragungszeit: zwischen 20 und 30 Minuten). Die übrigen Befragten werden durch einen Onlinefragebogen (CAWI) erreicht oder können einen Papierfragebogen ausfüllen.
Nach der Datenerhebung werden durch eine Anpassungsgewichtung Disproportionalitäten der Stichprobe korrigiert. Dafür werden die Befragungsdaten an amtliche Daten zur Betreuung sowie zur Bundesland- und Altersverteilung angepasst. Je nach Altersgruppe erfolgt dies anhand unterschiedlicher Kennzahlen aus der amtlichen Statistik. Dieses Vorgehen ermöglicht repräsentative Aussagen zu den Betreuungsbedarfen.
Die KiBS-Daten werden je nach Fragestellung und Thema deskriptiv und/oder multivariat ausgewertet.
Der DJI-Kinderbetreuungsreport bietet einen Überblick über die jahresspezifischen Ergebnisse und bietet Zugang zu einzelnen Themenbereichen. Der Report erscheint als Serie jährlich mit thematisch fokussierten Einzeldokumenten. Diese stehen Ihnen im Allgemeinen auf der Webseite von KiBS zur Verfügung.