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Das Verfahren zur Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) wird in verschiedenen Phasen verwirklicht. 

In der Phase 2026 bis 2028 werden die Qualitäts­entwicklungs­verfahren gemäß § 8 LKG-NRW anhand der Rückmeldungen aus der Pilotphase sowie der Zwischenphase 2024 und der Zwischenphase 2025 angepasst und in weiteren 67 Jugendämtern durchgeführt. 

Hierzu arbeiten erneut die drei Projektpartner, das Deutsche Jugendinstitut (Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte), das Institut für Soziale Arbeit (Prof. Dr. Christian Schrapper) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren (Dr. Stefan Heinitz) zusammen.