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Das Verfahren zur Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) wird in verschiedenen Phasen verwirklicht. 

In der Phase 2026 bis 2028 werden die Qualitäts­entwicklungs­verfahren gemäß § 8 LKG-NRW anhand der Rückmeldungen aus der Pilotphase sowie der Zwischenphase 2024 und der Zwischenphase 2025 angepasst und in weiteren 67 Jugendämtern durchgeführt. 

Hierzu arbeiten die vier Projektpartner, das Deutsche Jugendinstitut (Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte), das Institut für Soziale Arbeit (Prof. Dr. Christian Schrapper), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren (Dr. Stefan Heinitz) und das International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH (Dr. Thomas Meysen) zusammen.