LinkedInYouTubeRSS Feed

Das Verfahren zur Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) wird in verschiedenen Phasen verwirklicht. 

In der Zwischenphase 2025 werden die Qualitäts­entwicklungs­verfahren gemäß § 8 LKG-NRW anhand der Rückmeldungen aus der Pilotphase und der Zwischenphase 2024 angepasst und in weiteren 38 Jugendämtern durchgeführt. 

Hierzu arbeiten erneut die drei Projektpartner, das Deutsche Jugendinstitut (Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte), das Institut für Soziale Arbeit (Prof. Dr. Christian Schrapper) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren (Dr. Stefan Heinitz) zusammen.