Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, hat am 19. November 2025 im Namen der Bundesregierung 12 Sachverständige beauftragt, den 18. Kinder- und Jugendbericht zu erstellen. Nachdem der vorausgehende Bericht einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe und die Lage der jungen Generation gegeben hat, handelt es sich beim 18. Kinder- und Jugendbericht um einen themenspezifischen Bericht zum Thema „Kinder und Jugendliche wirksam und verlässlich schützen – Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sichern“.

Der unabhängigen Kommission gehören die folgenden Sachverständigen an:

  • Prof. Dr. Zoë Clark, Universität Siegen
  • Jörg Freese, Deutscher Landkreistag
  • Prof. Dr. Florian Gerlach, Institut für das Recht der Sozialen Arbeit (IReSA)
  • Prof. Dr. Jan Kepert, Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
  • Prof. Dr. med. Michael Kölch, Universität Rostock
  • Sylvia Lemm, Jugendamt Dresden
  • Prof. Dr. Michael Macsenaere, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)
  • Esther Maffei, Stadtjugendamt München
  • Regina Offer, Deutscher Städtetag
  • Prof. Dr. Regina Rätz, Alice-Salomon-Hochschule Berlin
  • Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Stiftung Universität Hildesheim
  • Dr. Koralia Sekler, AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe

Gemäß Berichtsauftrag der Bundesregierung (§ 84 SGB VIII) zeichnet der Kinder- und Jugendbericht ein aktuelles Lagebild über die Situation von jungen Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe in Deutschland. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen solchen Bericht mit ihrer Stellungnahme dazu vorzulegen. 

Die Geschäftsführung für diesen Bericht liegt wie in den Berichten zuvor beim Deutschen Jugendinstitut. Zentrale Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Sachverständigenkommission bei ihrer Arbeit inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen und ihr fachlich-wissenschaftlich zuzuarbeiten. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die unterschiedlichen Gruppen und Perspektiven junger Menschen miteinzubeziehen und hierfür Formate zu entwickeln. Zur Umsetzung wurde ein Drittmittelprojekt „Kinder- und Jugendbeteiligung im 18. Kinder- und Jugendbericht“ (01.02.2026 - 31.01.2027) beantragt.

Kontakt

+49 89 62306-182
Deutsches Jugendinstitut
Nockherstr. 2
81541 München

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