Dieses Beziehungsgeflecht wird nicht nur durch den Einsatz von Frauenbeauftragten verändert und neu strukturiert, sondern auch durch die um Frauenfördergesichtspunkte erweiterten Ansprüche an Personalpolitik, einem dem Personalmanagement bis dahin in der Praxis weitgehend unbekannten Impetus. Dabei stellt auch das Instrument des betrieblichen Frauenförderplanes mit seinen quantifizierten Zielvorgaben zur Frauenförderung ein Novum dar, weil es als Maßstab und Leistungsnachweis für eine gelungene oder difizitäre frauenbezogene Personalpolitik gelten kann. Das Handeln der an Personalentscheidungen beteiligten betrieblichen AkteurInnen unterliegt damit einer öffentlichen Kontrolle, wie es sie in dieser Weise zuvor nicht gegeben hat.

Für die Implementation gleichstellungspolitischer Steuerungsinstrumente bedeutet dies, daß sie im Bereich des “betrieblichen” Personalmanagements - hier verstanden als das Beziehungsgeflecht von arbeitgeberzugehörigen Personalverantwortlichen, von Personalvertretungen und von betrieblichen Frauenbeauftragten -, erfolgen muß und damit in einem Bereich, der bei der Umsetzung der Regelungen Brechungen und Implementationsprobleme erwarten läßt. Im Zentrum des Forschungsprojektes steht die Frage, wie mit diesen gleichstellungspolitischen Instrumenten im betrieblichen Alltag öffentlicher Verwaltungen inzwischen verfahren wird. Welchen Einfluß hat das Personalmanagement auf den Implementationsprozess von Frauenförderung? In welcher Weise wirken sich die je unterschiedlichen Interessen der mit Personalpolitik befaßten betrieblichen AkteurInnen auf die Effektivität der gleichstellungspolitischen Steuerungsinstrumente aus? Wenn die Leistungsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen an der Umsetzung neuer Aufgaben und Anforderungen - wie der Frauenförderung und einer darauf bezogenen Personalpolitik - gemessen und bewertet wird, tragen dann die geschaffenen Instrumente zu einem zugunsten von Frauen gehenden Zuschnitt der betrieblichen Beziehungen bei?

Die Bearbeitung der Fragestellung knüpft an empirische Studien zur Zusammenarbeit von kommunalen Frauenbeauftragten mit Personalvertretungen und zur Umsetzung von Gleichberechtigungsgesetzen in der Einstellungs- und Aufstiegspolitik öffentlicher Verwaltungen an. Die auf die Bundesrepublik Deutschland bezogenen Ergebnisse sollen mit Hilfe einer Sekundäranalyse durch einen systematischen Vergleich mit vorliegenden Erfahrungen zur Frauenförderung in angelsächsischen Ländern (USA und UK) vertieft werden, weil hier - anders als in der Bundesrepublik - seit einem sehr viel längeren Zeitraum Frauenfördermaßnahmen umgesetzt werden und gesetzliche Regelungen zum Abbau struktureller Diskriminierung bestehen. Im Zentrum der Analyse sollen Erklärungsansätze der "industrial relations" stehen, die in ihrer Verknüpfung mit Frauenforschung einen geeigneten Analyse- und Deutungsrahmen darstellen, um Chancen und Barrieren der Implementation gleichstellungsorientierter Steuerungsinstrumente aufzuzeigen. Die Konsultation von in diesen Feldern einschlägigen ExpertInnen aus den USA, dem UK und der Bundesrepublik dient dazu, den wissenschaftlichen Austausch als Ertrag in die Analyse einfließen zu lassen.

Der öffentliche Dienst wird auch künftig von erheblicher Bedeutung für die Erwerbs- und Berufschancen der nachwachsenden jungen Frauengeneration sein. Durch die theoretische Fundierung und die komparative Analyse der im angelsächsischen und bundesrepublikanischen Raum gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse kann das Forschungsprojekt einen Beitrag leisten, die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an den Ausbildungs-, Beschäftigungs- und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Es will Ansatzpunkte für eine Gestaltung der betrieblichen Beziehungen zeigen und weiterentwickeln, die dem Abbau struktureller Diskriminierung weiblicher Beschäftigter dienen.