Fragestellungen

Soll das gesetzte Ziel der Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren erreicht werden, sind in zwei Bereichen Wissenslücken zu benennen, die für die Weiterentwicklung der Fachpraxis von erheblicher Tragweite sind: Erstens gibt es wenig Kenntnisse darüber, wie junge Menschen das gesamte Jugendstrafverfahren als Adressatinnen und Adressaten erleben und wie sie das Handeln der institutionellen Akteure (u.a. Jugendhilfe, Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft, Jugendgericht, Verteidigung) als Verfahrensbeteiligte wahrnehmen. Diesen Fragen widmet sich das Projekt auch in Hinblick auf eine adressatengerechte und passgenaue Gestaltung von Angeboten der Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund der skizzierten, aktuellen gesetzlichen Entwicklungen bedarf es zum Zweiten dringend einer Aktualisierung und Vertiefung des empirischen Wissens über die institutionelle Seite der Jugendhilfe im Strafverfahren. Ziel des Forschungsprojekts ist es daher, Wissen zu generieren und für die Fachpraxis bereitzustellen und damit eine empirische Grundlage für eine fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Strafverfahren und von adressatengerechteren Angeboten zu schaffen.

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