Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Zielsetzung
Das Projekt sollte im Rahmen der genannten Gegebenheiten und Entwicklungen mitwirken am Auf- und Ausbau eines Systems kurzfristiger Betreuung von Kindern, das den Erfordernissen einer qualifizierten Kriseninterventionen entspricht und eine kindgerechte, d.h. möglichst wenig belastende Betreuungssituation in entsprechend geeigneten Familie bereitstellt. Eine qualifizierte FBB zeichnet sich nach den bisher vorliegenden Erfahrungen insbesondere durch die fachliche Sicherstellung folgender Aufgabenbereiche aus:- Schutz der Kinder
- Klärung der Situation des Kindes und seiner Familie
- Förderung von Kindern und Eltern
- fachliche Begleitung der Pflegekräfte und deren Familien
- geeignete Rahmenbedingungen der Jugendhilfe (Sach- und Personalausstattung des begleitenden Dienstes, Vergütung der Pflegefachkräfte, Verträge usw.)
Im Bereich der Kriseninterventionen und der kurzzeitigen Unterbringung von Kindern, d.h. in dem Bereich, in dem Angebote der FBB etabliert werden sollen, ergibt sich für die Jugendhilfe ein komplexes Arbeitsfeld, in dem bereits im Vorfeld die verschiedensten Institutionen am Verfahren beteiligt sind und zusammenarbeiten müssen: ASD, Jugendamt, Polizei, Ärzte, psychologische GutachterInnen, Vormundschaftsgericht, Pflegeeltern usw.
Dabei hat die Arbeit mit den Herkunftseltern und deren Einbezug in das Verfahren einen hohen Stellenwert. Hier stellte sich für das Projekt die Frage nach den geeigneten Organisations- und Kooperationsbedingungen im Kontext der FBB ebenso wie - in Zeiten der angespannten öffentlichen Haushalte - die Frage der Wirtschaftlichkeit verschiedener Unterbringungsformen.
Die Inobhutnahme von Kindern ist nach wie vor einer der heikelsten Punkte der Jugendhilfe - vor allem im Hinblick auf die Grundsätze des SGB VIII in bezug auf den Vorrang der Elternrechte und der Verpflichtung zu einer aktiven Beteiligung der Betroffenen am Entscheidungsprozeß nach § 36 SGB VIII (Hilfeplan).
Die hier von den Fachkräften der Jugendhilfe zu leistende Risikoabschätzung erfordert eine hohe fachliche Qualifikation und macht einen Einschätzungs- und Aushandlungsprozeß notwendig, der es erlaubt, die richtige Balance zu finden zwischen der Unterstützung von Eltern und dem notwendigen Schutz der Kinder. Wie die intensive Diskussion des "Osnabrücker Urteils" zeigt, gibt es hier einen dringenden Bedarf an fachlich begründeten Kriterien, an qualitativer Verbesserung dieses Einschätzungsprozesses. Die Abschätzung des Risikos bewegt sich zwischen den extremen Polen einer Haltung der "wohlwollenden Vernachlässigung" Kindern und Eltern gegenüber, um Elternrecht nicht zu gefährden, und andererseits der Gefahr, wieder auf ein obrigkeitliches Verständnis der Jugendhilfe zurückzugreifen, um jede Gefährdung zu vermeiden, und damit die Zielvorstellungen des SGB VIII als leistungsorientiertem Gesetz rückgängig zu machen.
FBB hat darüber hinaus eine zentrale Funktion im Zusammenhang mit den Aushandlungsprozessen des Hilfeplanverfahrens. Sie trägt zu einer qualifizierten Hilfeplanentscheidung bei, da die Betreuungspersonen im Zusammenleben mit den Kindern in der Familie deren Hilfe-/Förderungsbedarf gut erfassen können.
In diesem Kontext stellte sich die Frage nach der qualifizierten Ausgestaltung der Aushandlungsprozesse nach § 26 SGB VIII (Hilfeplan) in Hinblick auf eine fundierte Gefährdungs- und Perspektiveneinschätzung.
Bei einer Herausnahme und Notunterbringung stellte weiterhin die Frage: Wenn ein Eingriff notwendig ist, wie können die Bedingungen dieses Eingriffs so gestaltet werden, dass er für die Kinder (und ihre Familien) am wenigsten traumatisch ist? Kann auch mit Eltern unter Bedingungen des staatlichen Eingriffs so gearbeitet werden, dass diese befähigt werden, die Verantwortung für ihre Kinder wieder selbst zu übernehmen oder diese Aufgabe - nach einer entsprechenden Hilfeplanentscheidung - in Kooperation mit anderen Hilfen zu erbringen? Die Forschungsfragestellung lautete hierzu: Wie können der notwendige Eingriff in das Familiensystem bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Herausnahme wie auch die notwendige Aufarbeitung des Vorgangs so gestaltet werden, dass die Sorgeberechtigten aktiv an der Gestaltung der Folgehilfen mitwirken?
Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen sind reguläre Pflegefamilien den Anforderungen einer FBB nur bedingt gewachsen. Die mit dieser Betreuungsarbeit verbundene Belastung durch den besonders hohen Betreuungsbedarf der betroffenen Kinder, die zudem häufigen Kontakte zu deren - meist äußerst problembeladenen - Eltern, wie auch die Tatsache des mehrfachen Wechsels der betreuten Kinder, teils ohne ausreichende Übergangsphasen: all das stellt große Anforderungen an die Kompetenzen der Betreuungspersonen wie der weiteren Familienmitglieder.
Bei der Entwicklung von FBB ergaben sich in diesem Zusammenhang Fragen zur Auswahl und zur Qualifizierung: Aufgrund welcher Kriterien und Verfahren werden Betreuungspersonen und -familien ausgewählt? Welche Qualifikationen/Kompetenzen brauchen sie und wie sind notwendige Fähigkeiten durch Vorbereitung, begleitende Beratung und Fortbildung herstellbar? Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die für die Vollzeitpflege bestehenden Rahmenbedingungen und Kriterien nicht geeignet für diese Form der Krisenunterbringung. Die mit dieser Tätigkeit verbundenen Belastungen müssen durch umfangreichere fachliche Beratung und Begleitung der Betreuungspersonen/-familien ausgeglichen werden.
Die Fragestellung lautete hier: Wie kann eine - den hohen Anforderungen dieser Betreuungsform entsprechende - Professionalität bzw. Qualifikation auch durch Rahmenbedingungen hergestellt werden? Mit welchem Beratungsansatz und welchen Weiterbildungsangeboten können Betreuungspersonen begleitet und qualifiziert werden?