„Kinderrechte – die bleibende Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention nach dem Scheitern der Grundgesetzänderung“
Das ist der Titel eines Beitrages von DJI-Alumnus Prof. Dr. Ingo Richter und Dr. Christian Lüders, der in Heft 1/2022 der Zeitschrift „Recht der Jugend und des Bildungswesens“ (RdJB) erschienen ist.
Nachdem kurz zuvor der Gesetzentwurf der damaligen großen Koalition, der Kinderrechten zum Verfassungsrang verhelfen sollte, im Bundestag gescheitert war, stand Ende Juli 2021 das Thema Kinderrechte auf der Veranstaltungsagenda des DJI Alumni-Netzwerkes. Dr. Christian Lüders, ehemaliger langjähriger Leiter der DJI-Fachabteilung Jugend und Jugendhilfe diskutierte in der Online-Veranstaltung mit Prof. Dr. Ingo Richter, dem früheren Direktor und Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Jugendinstituts und emeritierten Professor für Öffentliches Recht, welche Bedeutung die UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland vor rund 30 Jahren ratifizierte, auch ohne eine Grundgesetzänderung hat.
Obwohl Bund und Länder die Konvention in ihren Gesetzen weitgehend umgesetzt haben, ist die Anwendung der KRK, die auch nach dem Scheitern geltendes einfaches Bunderecht bleibt, beiden Experten zufolge in der Praxis mitunter defizitär. Defizite offenbaren sich z.B. im Schulwesen, in der Kinder-und Jugendhilfe oder auch in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ingo Richter legte in seinen Ausführungen u.a. dar, dass der damalige zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf sogar hinter dem bereits geltenden Recht zurückblieb, denn laut Entwurf sollte das Wohl des Kindes nur „angemessen“ berücksichtigt werden, während nach Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, „vorrangig“ zu berücksichtigen ist.
In der Folge der DJI-Netzwerk-Veranstaltung erschien bei Nomos in Heft 1/2022 der Zeitschrift „Recht der Jugend und des Bildungswesens“ (RdJB) ein ausführlicher Beitrag von Ingo Richter und Christian Lüders zum o.g. Thema mit dem Titel „Kinderrechte – die bleibende Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention nach dem Scheitern der Grundgesetzänderung“.
Zum Heft-Beitrag (Der Download des vollständigen Artikels ist ggf. kostenpflichtig)