Das dritte Geschlecht und mögliche Konsequenzen
Für den Eintrag im Geburtenregister wird es in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ bald eine dritte Option geben. Die Konsequenzen daraus werden sich erst allmählich zeigen.
Von Birgit Taffertshofer
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2017 ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intergeschlechtlichen Menschen soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter_innen auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.
Bislang werden Neugeborene von Standesbeamt_innen entweder als weiblich oder als männlich ins Geburtenregister eingetragen. Seit 2013 darf dieser Eintrag auch offen bleiben. Schon das sahen viele als Fortschritt an. Doch diese Leerstelle genügt dem Bundesverfassungsgericht nicht: Es verlangt, dass ein drittes Geschlecht positiv, also mit einem eigenen Begriff, einzutragen ist. Die Nichtanerkennung des intersexuellen Geschlechts, so sagen die höchsten Richter_innen, stelle eine Diskriminierung dieser Menschen dar. Das Bundeskabinett hat daraufhin im August 2018 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der als drittes Geschlecht neben „weiblich“ und „männlich“ „divers“ vorsieht.
Die Konsequenzen daraus, beispielsweise in der Rechtsordnung oder im Sprachgebrauch, werden sich erst allmählich zeigen. So dürfte die gängige Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ künftig eigentlich keine ausreichende Begrüßung mehr sein. Wenn es ein drittes Geschlecht gibt, wird man sich ganz neue Formen überlegen müssen.
Anders als in Deutschland gibt es beispielsweise in Schweden bereits ein drittes Geschlecht. Im allgemeinen Sprachgebrauch kann dort seit Langem das Pronomen „hen“ verwendet werden, wenn das Geschlecht nicht relevant oder unbekannt ist. Im Jahr 2015 wurde »hen« auch in das Wörterbuch der Schwedischen Akademie aufgenommen. Das Wort ergänzt damit die anderen schwedischen Personalpronomen der dritten Person „han“ (sie) und »hon« (er) und bezieht sich ebenfalls auf ein Individuum – im Unterschied zum deutschen Indefinitpronomen „man“ oder zum sächlichen Pronomen „es“.