Das Recht auf Ganztag – vor dem Praxistest
Mit dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verbindet die Bildungspolitik große Erwartungen.Er soll Bildungschancen verbessern und Familien entlasten. Die Umsetzung stellt Schulen, Träger und Kommunen jedoch vor komplexe Herausforderungen, denn viele zentrale Fragen sind noch ungeklärt. Das Deutsche Jugendinstitut untersucht, unter welchen Bedingungen die Entwicklung der Ganztagsbildung dennoch gelingen kann.
Von Bernhard Kalicki und Susanne Kuger
Die Grundschule besuchen Mädchen und Jungen in Deutschland in der Regel ab dem Alter von sechs Jahren. Üblicherweise durchlaufen sie dort vier Klassenstufen (Primarstufe) und wechseln anschließend in die weiterführende Schule (Sekundarstufe). Lediglich in Berlin und Brandenburg umfasst die Grundschulzeit wahlweise bis zu sechs Klassenstufen. Im internationalen Vergleich ist dieses Modell ein Sonderfall. In zahlreichen europäischen Ländern umfasst die „Primarschule“ die ersten sechs Schuljahre (Oelkers 2019). Ungewöhnlich ist zudem, dass der Unterricht in Deutschland traditionell überwiegend auf den Vormittag beschränkt ist (Kammette 2011). Entsprechend gering fällt die Gesamtunterrichtszeit aus: Im Schuljahr 2024/2025 lag die bundesweit festgelegte Mindestunterrichtszeit pro Grundschüler:in bei 2.901 Stunden. Dieser Wert wird ausschließlich von ost- und südosteuropäischen Ländern unterschritten (mit 1.890 bis 2.722 Stunden). Vergleichbare Unterrichtsumfänge finden sich in der Türkei und in Österreich.
In Ländern wie Frankreich, Niederlande, Portugal oder Spanien erhält ein:e Grundschüler:in mit insgesamt 4.320 bis 5.640 Stunden deutlich mehr Unterricht (European Commission 2025a, S. 12). Zu berücksichtigen ist dabei, dass nicht alle Länder mit umfangreicheren Schulzeiten während der Grundschuljahre die volle Zeit dem Unterricht in den Kernfächern widmen. Vielmehr verteilen sich die Lernphasen häufig über den ganzen Tag. Im sogenannten rhythmisierten Ganztag wechseln sich Unterrichtsphasen mit Übungs-, Förder-, Bewegungs- und Erholungszeiten ab, die pädagogisch aufeinander abgestimmt und nicht ausschließlich als zusätzliche Unterrichtsstunden zu verstehen sind.
Die Einführung einer gebundenen Ganztagsgrundschule, bei der die Unterrichtsstunden auf den Vor- und den Nachmittag verteilt werden, könnte auch in Deutschland zu einem höheren Unterrichtsumfang führen und zugleich die starke zeitliche Konzentration auf den Vormittag auflösen. Obwohl etwa der Grundschulverband diese qualitätsvolle ganztägige Bildung seit Langem fordert, haben sich die Kultusminister:innen der Länder gegen diese systematische Veränderung des Unterrichtsschemas entschieden. Entsprechend besteht der Ganztag in Deutschland häufig aus einem Vormittag mit Unterricht und einem Nachmittag mit freier Zeit oder freiwilligen ergänzenden Angeboten, die organisatorisch sowie pädagogisch getrennt vom Unterricht stattfinden („offener Ganztag“).
“Mit längeren schulischen Bildungszeiten für alle Kinder soll die Grundschule den veränderten Lebensbedingungen der heranwachsenden Generation gerecht werden. Alle Kinder benötigen mehr Zeit für Bildung in anregenden Umgebungen. Ganztagsgrundschulen haben einen rhythmisierten Schultag mit Unterricht, Pausen, Essenszeiten und unterschiedlichen Angeboten. Für den Schulalltag bedeutet Rhythmisierung den Wechsel von anstrengenden und entspannten Tätigkeiten, von Ruhe und Bewegung. Grundlage ist ein umfassender Bildungsbegriff, der neben der fachlichen Leistung die Bedeutung sozial-emotionalen Lernens und der individuellen Persönlichkeitsentwicklung hervorhebt” (Grundschulverband 2024).
Die Potenziale der Ganztagsbildung sind vielfältig
Mit der Idee der ganztägigen Bildung ist eine Reihe von Erwartungen verbunden. Inwiefern diese jeweils erfüllt werden können, hängt jedoch vom realisierten Ganztagsmodell ab. Die ganztägige Betreuung der Grundschulkinder soll zuallererst eine verlässliche Betreuung gewährleisten und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sicherstellen. Da die Care-Arbeit, also die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, nach wie vor primär von den Müttern geleistet wird, ermöglicht die familienergänzende Kindertagesbetreuung über die bisherigen Unterrichtszeiten hinaus insbesondere den Frauen die (umfangreichere) Erwerbsbeteiligung. Dies wiederum ist notwendig mit Blick auf Gendergerechtigkeit und Gleichstellung, die finanzielle Alterssicherung von Frauen sowie den allgemeinen Fachkräftemangel in Deutschland.
In Deutschland ist die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Aufgaben durch die sozial- und familienpolitische Absicherung des ersten Lebensjahres der Kinder (Elternzeit und Elterngeld) durch den im Jahr 2013 eingeführten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für ein- und zweijährige Kinder sowie die sichergestellte Betreuung im Kindergartenalter bis zur Einschulung geregelt. Der in anderen Ländern beobachtbare „childcare gap“, also die Diskrepanz zwischen dem Bedarf und dem tatsächlich verfügbaren Betreuungsangebot, tritt demnach in Deutschland – zumindest vermeintlich – nicht auf (European Commission 2025b, S. 57). Mit der Einschulung des Kindes in eine traditionelle (Halbtags-)Grundschule stellt sich jedoch die überwunden geglaubte Frage nach der Betreuung erneut. Die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll diese Betreuungslücke schließen (zum aktuellen Ausbaustand und Platzbedarf).
Verlässliche Betreuung, Kontakte zu Gleichaltrigen und Förderung benachteiligter Kinder
Für die Eltern stehen bei der Ganztagsanmeldung ihres Kindes nicht nur verlässliche Betreuungszeiten im Vordergrund, sondern auch der Wunsch nach besseren Kontakten zu Gleichaltrigen für das Kind (Arnoldt/Steiner 2015). Denn Kinder brauchen andere Kinder. Unter Gleichaltrigen spielen sie, lernen sie und knüpfen Freundschaften. Diese Peer-Beziehungen tragen zum Wohlbefinden der Kinder bei und fördern ihre Entwicklung. Nun wachsen aktuell 30 Prozent der Kinder in Deutschland ohne Geschwister auf (Statistisches Bundesamt 2025). Die Teilnahme am Ganztag ermöglicht es ihnen, mit anderen Kindern im engen Kontakt zu sein und währenddessen wichtige Fähigkeiten für ihre gesellschaftliche Integration zu entwickeln.
Bereits mit dem ersten bundesweiten Programm zum Ganztagsausbau wurde zudem auf das Bildungspotenzial des außerunterrichtlichen Lernens im Ganztag hingewiesen, auch mit der Erwartung kompensatorischer Fördereffekte für jene Kinder, die herkunftsbedingt in ihrer Bildungskarriere benachteiligt sind (StEG-Konsortium 2019). Diese Erwartungen ließen sich der Studie zufolge durchaus erfüllen, etwa über ein außerunterrichtliches Interventionsprogramm zur Leseförderung. Die kompensatorischen Wirkungen lassen sich allgemein jedoch nicht für alle Kindergruppen und nur bei hoher Angebotsqualität erzielen (Holtappels u.a. 2021).
Nicht zuletzt für den nun anstehenden weiteren Ausbau der Ganztagbetreuung für Grundschulkinder werden die Potenziale attraktiver Bildungsangebote hervorgehoben, so etwa im Bereich von Bewegung, Sport und Spiel (Kalicki 2024). Und auch hier wird es darauf ankommen, die Qualität durch ein qualifiziertes, angeleitetes Programm zu gewährleisten.
Die geplante stufenweise Einführung der ganztägigen Förderung von Grundschulkindern
Das im Jahr 2021 verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung, beginnend mit der 1. Klassenstufe ab dem Schuljahr 2026/2027, sodass im Schuljahr 2029/2030 die Klassenstufen 1 bis 4 eingebunden sind. Der Anspruch umfasst je acht Zeitstunden pro Tag an allen fünf Werktagen einschließlich der Unterrichtszeiten, er wird durch Grundschulunterricht, gebundenen oder offenen Ganztag oder auch durch Tageseinrichtungen für Grundschulkinder (zum Beispiel Horte) erbracht. Der Rechtsanspruch gilt auch während der Schulferien, wobei das Landesgesetz bis zu vier Wochen an Schließzeiten einräumen kann.
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert, womit ihn die Jugendämter vor Ort gewährleisten müssen. Das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterscheidet grundsätzlich drei Formen: erstens Angebote in Verantwortung der Schule (Ganztagsschulen), zweitens Angebote in Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe (Tageseinrichtungen) und drittens weitere außerunterrichtliche Angebote (weder Ganztagsschulen noch Tageseinrichtungen, damit zunächst weder in Verantwortung der Schule noch in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe, wie etwa Übermittagsbetreuungen).
Das jeweilige Landesrecht regelt Näheres, etwa die Qualifikation des Personals, Gruppengrößen oder die Betreuungsrelation. In Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise 96 Prozent aller Grundschulen als offene Ganztagsschulen (OGS) organisiert. Die offenen Ganztagsschulen werden in Kooperation von Jugendhilfe und Schule (Trägermodell) und mit außerschulischen Partnern umgesetzt. Rund 80 Prozent der Trägerschaften der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote werden von der freien Jugendhilfe durchgeführt, die weiteren etwa 20 Prozent liegen bei weiteren freien sowie öffentlichen Trägern (Infos zu den weiteren Bundesländern).
Die positive Weiterentwicklung des Ganztags verlangt die Bereitschaft zum systemischen Lernen
Die Anzahl und Vielfalt der Herausforderungen, die mit dem weiteren Ausbau des Ganztags einhergehen, sind vielschichtig. Da mit Bund, Ländern und Kommunen mehrere Steuerungsebenen für die Gestaltung der ganztägigen Förderung verantwortlich und zusätzlich in den Ländern und Kommunen die Ressorts beziehungsweise Verwaltungen für Schule einerseits und Jugendhilfe andererseits gefordert sind, erweist sich die Steuerung (Governance) der Entwicklung der Ganztagsbildung als äußerst komplex und herausfordernd. Weiterhin sind strukturelle Fragen offen wie etwa die Organisation des Ganztags, Akteure und Zuständigkeiten, insbesondere aber die Koordination, Planung und Steuerung vor Ort. Angesichts des Fachkräftemangels in den Erziehungs- und Bildungsberufen und uneinheitlicher Regelungen muss geklärt werden, welches Personal mit welcher Qualifikation welche Aufgaben übernimmt und wie die Abstimmung von Vormittag (schulischer Unterricht) und Nachmittag (Ganztag) gelingt.
Der Rechtsanspruch bedeutet keine Pflicht zur Teilnahme am Ganztag. Der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zufolge wünschen sich derzeit Teile der Elternschaft auch nachunterrichtliche Angebote, die den Zeitumfang des rechtsanspruchserfüllenden Ganztags unterschreiten. Für den bedarfsgerechten Ausbau ist daher eine datenbasierte, agile Planung vor Ort erforderlich. Sinnvollerweise wird die Ermittlung der elterlichen Betreuungsbedarfe in eine umfassendere (integrierte) kommunale Planung aufgenommen, die auf einer kleinräumigen aktuellen (periodischen) und qualifizierten Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsberichterstattung fußt. Auf der Ebene von Bund und Ländern sollte das erforderliche Monitoring des mehrjährigen Ausbauprozesses zur Implementationsforschung – und damit als ein systematisches gemeinsames Lernen – genutzt werden.
Neben den aktuell vordergründigen strukturellen Herausforderungen steht die Frage nach einem sinnvollen pädagogischen Konzept für den Ganztag, beziehungsweise für die sehr unterschiedlichen Modelle und Varianten des Ganztags, im Raum. Hierbei sind die Interessen der Kinder zu berücksichtigen, die Grundschulkinder selbst sollten ihre Stimme einbringen können. Darüber hinaus ergibt sich eine Vielzahl praktischer Fragen, etwa zu den Räumen für den Nachmittag oder den Kosten für die Familien. Schließlich bleibt zu überprüfen, inwiefern und unter welchen Bedingungen der Ganztag die eingangs skizzierten Erwartungen erfüllen kann.
DJI-Veranstaltungsreihe zur Ganztagsbildung und -betreuung von Grundschulkindern: Präsentationen jetzt online
Zum Austausch über den Stand der Forschung zur Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder veranstalteten das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im vergangenen Jahr eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel „Ganztägige Bildung und Betreuung im Fokus der Wissenschaft“. Bei den insgesamt zehn Veranstaltungen referierten Forschende des DJI ebenso wie Kolleg:innen aus anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu zentralen Themen wie etwa sozialselektive Inanspruchnahme, kommunales Bildungsmanagement, Fachkräftesituation, Demokratiebildung, Schulverpflegung sowie Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Ein Fachtag am 4. März 2026 in Berlin schließt die Reihe ab. Weitere Informationen und Präsentationen der Veranstaltungsreihe gibt es online.
Arnoldt, Bettina / Steiner, Christine (2015): Perspektiven von Eltern auf die Ganztagsschule. Zeitschrift für Familienforschung, 27. Jg., H. 2., S. 208–227
European Commission / Eacea / Eurydice (2025a): Recommended annual instruction time in full-time compulsory education in Europe – 2024/2025. Eurydice – Facts and Figures. Luxembourg
European Commission / Eacea / Eurydice (2025b): Key data on early childhood education and care in Europe – 2025. Eurydice report. Luxembourg
Grundschulverband e.V. (2024): Der Grundschulverband zum „Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Grundschulkindern“
Holtappels, Heinz Günter u.a. (2021): Forschung zur Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen – Fazit der StEG-Untersuchungen. In: Kielblock, Stephan u.a. (Hrsg.): Individuelle Förderung an Ganztagsschulen. Forschungsergebnisse der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG). Weinheim, S. 268–279
Kalicki, Bernhard (2024): Bewegung, Sport und Spiel bei Kindern und Jugendlichen – ein Forschungsfeld mit Potenzial. Forum Kinder- und Jugendsport 5, S. 149–151
Kammette, Florence (2011): Organisation of school time in the European Union. European Issues No. 212, Fondation Robert Schuman
Oelkers, Jürgen (2019): Die deutsche Grundschule – ein Sonderfall in Europa.
Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Gut ein Viertel der Kinder lebte 2024 in kinderreichen Familien. Pressemitteilung Nr. 222 vom 23. Juni 2025
StEG-Konsortium (Hrsg.) (2019): Individuelle Förderung: Potenziale der Ganztagsschule. DIPF/Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation. Frankfurt/Main

Weitere Analysen gibt es in Ausgabe 1/2026 von DJI Impulse „Ganztag für alle. Der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder – Chancen und Herausforderungen“ (Download PDF).

