Platzgarantie mit Barrieren
Der starke Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder zeigt inzwischen Wirkung. Selbst in Westdeutschland schrumpft der Anteil an Eltern, die trotz bestehenden Bedarfs keinen Platz erhalten. Um auch sozial benachteiligte Familien vollumfänglich an den Bildungsangeboten teilhaben zu lassen, reicht der Ausbaustand kurz vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs allerdings nicht aus.
Von Christiane Meiner-Teubner und Kathrin Hüsken
Um einschätzen zu können, ob der im Herbst 2026 in Kraft tretende bundesweite Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für die neu eingeschulten Kinder sowie in den Folgejahren für alle Grundschulkinder erfüllt werden kann, werden bereits seit Jahren der Ausbaustand und das Ausbaugeschehen beobachtet. Dies ist insbesondere mit der Hürde verbunden, dass es bislang keine gute Statistik für diesen Bereich gibt. Dennoch weisen die Ergebnisse der verfügbaren Daten darauf hin, dass bereits ein umfangreiches Platzangebot vorhanden ist, das allerdings noch nicht immer ausreichend ist, oder dass auch nicht alle Angebote den Kriterien des Rechtsanspruchs entsprechen.
Ganztag ist nicht gleich Ganztag
Zur Einordnung des Ausbaustandes ist es notwendig zu wissen, dass die ganztägigen Angebote für Grundschulkinder in den Bundesländern und Kommunen ganz unterschiedlich organisiert und gestaltet werden. Neben den Hortangeboten, die bereits eine lange Tradition in der ehemaligen DDR haben und die häufig über das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) im Rahmen der Kindertagesbetreuung geregelt werden, gibt es vielfältige Formen des Ganztags, die im Schulbereich angesiedelt sind, wie offene und gebundene Ganztagsschulangebote. Zudem bestehen verschiedene Formen der Betreuung über Mittag, die wiederum eigenen Regelungen unterliegen.
In den Ländern werden vielfältige Begrifflichkeiten verwendet, wobei gleiche Begriffe nicht das Gleiche meinen müssen, aber andererseits auch hinter unterschiedlichen Begrifflichkeiten sehr ähnliche Angebote stehen können (Stöbe-Blossey 2025). Diese Gemengelage führt dazu, dass eine Abbildung des Ausbaustandes kein einfaches Unterfangen ist.
Datenlage erschwert die Einschätzung des aktuellen Ausbaustandes
Neben der Herausforderung der Bezeichnungen der ganztägigen Angebote ist bislang keine abgestimmte beziehungsweise integrierte Statistik vorhanden, die eine reale Einschätzung zum bisherigen Ausbaustand zulässt (Hüsken u.a. 2026). Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde zwar eine neue Teilstatistik zu den Kindern in den Klassenstufen eins bis vier ins SGB VIII aufgenommen und sollte erstmals im Jahr 2024 erhoben werden, allerdings liegen aus unterschiedlichen Gründen bis heute keine Daten zur Nutzung ganztägiger Angebote vor. Daher muss die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat) des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund für ihre Berechnungen nach wie vor – und mit all ihren Schwierigkeiten – die KMK-Ganztagsschulstatistik (kurz: KMK-Statistik) sowie die Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den Kindern in Kindertagesbetreuung (kurz: KJH-Statistik) nutzen, um zumindest eine grobe Orientierung zur Beteiligung zu erhalten (dazu ausführlicher Rauschenbach u.a. 2021).
Seit fast 20 Jahren wächst das ganztägige Angebot stark
Entsprechend diesen Berechnungen der AKJStat lässt sich seit knapp 20 Jahren ein deutlicher Platzausbau beobachten. Wurden für das Schuljahr 2005/2006 noch rund 570.000 Kinder in den ganztägig schulischen und den Hortangeboten gemeldet, waren es im Schuljahr 2023/2024 – dem aktuellsten verfügbaren Datenjahr – nahezu 1,88 Millionen. Kurze Übermittagsbetreuungsangebote sollten dabei nicht enthalten sein. Damit scheinen sich die Angebote nahezu verdreifacht zu haben. Allerdings ist dabei zu beachten, dass in diesem Zeitraum auch hin und wieder Definitionen angepasst und Erfassungen verbessert wurden, weswegen der tatsächliche Ausbau wohl etwas geringer ausfiel. Dennoch wird trotz dieser Ungenauigkeiten deutlich, dass der Ganztagsausbau bereits seit vielen Jahren vorangetrieben wird.
Verbunden mit dem Platzausbau war auch eine deutliche Steigerung der Beteiligungsquote. Besuchten im Schuljahr 2005/2006 noch 18 Prozent der Kinder im Grundschulalter ganztägige Angebote, lag die entsprechende Quote zuletzt bei etwa 57 Prozent. Hervorzuheben ist dabei, dass diese Quote zunächst kontinuierlich gesteigert werden konnte, nun aber seit etwa fünf Jahren auf einem konstanten Niveau verharrt (siehe Abbildung 1). Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass aufgrund des Anstiegs der altersgleichen Kinder in der Bevölkerung zusätzliche Plätze bereitgestellt werden mussten, allein schon um die Beteiligungsquote konstant zu halten.
Des Weiteren lohnt ein Blick auf die Länder, denn hier sind deutliche Unterschiede zu erkennen, was unter anderem mit unterschiedlichen Traditionen zusammenhängt. So lassen sich in den ostdeutschen Ländern, wo bereits eine gut ausgebaute Hortlandschaft zum Ende der DDR-Zeit vorhanden war (Meiner-Teubner 2025), Beteiligungsquoten von zuletzt zwischen 77 (in Sachsen-Anhalt) und 88 Prozent (in Sachsen) beobachten. Demgegenüber sind die entsprechenden Quoten in den westdeutschen Ländern (mit Ausnahme Hamburgs) mit zwischen 34 (in Bayern) und 65 Prozent (im Saarland) deutlich geringer.

Ein weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen ist notwendig
Blickt man nun auf die Bedarfe der Eltern (Westdeutschland: 73 Prozent, Ostdeutschland 90 Prozent; in der Abbildung 1 als Punkte dargestellt), liegen diese in beiden Landesteilen (geringfügig) oberhalb des Anteils der Kinder, die ein Angebot nutzen. Das heißt, dass die überwiegende Mehrzahl der Grundschulkinder, deren Eltern einen Platz wünschen, auch ein Angebot der außerschulischen BBE nutzen, es aber weiterhin Familien gibt, deren Kinder keinen Platz erhalten haben und die somit einen ungedeckten Bedarf haben. Davon sind mehr Eltern in West- als in Ostdeutschland betroffen, auch wenn dort seit dem Jahr 2016 der Anteil ungedeckter Bedarfe von 10 auf 4 Prozent reduziert werden konnte. In Ostdeutschland schwankt dieser Anteil zwischen 2 und 4 Prozent.
Relativiert an den circa 3,3 Millionen Grundschulkindern in Deutschland heißt das, dass im Jahr vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs mehr als 100.000 Familien einen vollständig ungedeckten Bedarf haben. Aus dem Projekt „Vorausberechnungen von Platz- und Personalbedarfen für die Kindertagesbetreuung und ganztägige Angebote für Grundschulkinder“ (VoKi) des Forschungsverbunds DJI/TU Dortmund geht außerdem hervor, dass unter Berücksichtigung der demografischen Veränderungen in Westdeutschland auch bis zum vollumfänglichen Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 noch weiter ausgebaut werden muss, um diesen zu erfüllen. In Ostdeutschland führen die demografischen Rückgänge hingegen dazu, dass zum Ende des Jahrzehnts weniger Plätze benötigt werden als zuletzt vorhanden (Meiner-Teubner 2025).
Unabhängig von diesen fehlenden Plätzen und dem vollständig ungedeckten Bedarf von Familien nutzen 3 Prozent der Familien ein Angebot, das ihren zeitlichen Bedarf nur teilweise deckt (Hüsken/Krieg/Kuger 2025, im Erscheinen). Das heißt, dass es auch Angebote gibt, die – um bedarfsdeckend zu sein – weiter ausgebaut werden müssen.
Familien in Risikolagen scheitern immer wieder an Zugangshürden
Weitere Analysen im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie zeigen, welche Bevölkerungsschichten von ungedeckten Bedarfen in besonderem Maße betroffen sind. Erwartungsgemäß hängen Bedarf und Nutzung von der Erwerbstätigkeit der Mutter und der Wohnregion ab. Hält man diese Faktoren konstant, zeigen sich die größten Probleme im Zugang für Familien mit beidseitiger Migrationsgeschichte ebenso wie für Familien mit niedrigem Bildungshintergrund oder mit Bezug von Transferleistungen (siehe Abbildung 2). Folglich haben genau jene Familien, die zur Minimierung der ungleichen Bildungschancen in Deutschland mit dem Ausbau der ganztägigen Angebote erreicht werden sollten, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, keinen Platz zu erhalten, obwohl sie sich einen solchen wünschen.

Es lässt sich nur spekulieren, aus welchen Gründen – neben den noch nicht bedarfsdeckend ausgebauten Ganztagsangeboten – diese Familien ihren Wunsch nach Teilhabe an der außerunterrichtlichen BBE nicht umsetzen konnten, da hierzu bislang keine empirischen Ergebnisse vorliegen.
Weniger Ungleichheiten durch Rechtsanspruch?
Die Studienergebnisse machen deutlich, dass ein Rechtsanspruch alleine nicht sicherstellt, dass allen Familien ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Zwar verbessert der mit dem Rechtsanspruch verbundene Ausbau der Angebote grundsätzlich die Zugangschancen für Kinder. Fehlt jedoch eine bedarfsorientierte Ausgestaltung, besteht die Gefahr, soziale Ungleichheiten zu verstärken. Aus der Forschung für den Bereich der Kindertagesbetreuung – für den seit über 10 Jahren ein Rechtsanspruch besteht, der noch nicht flächendeckend erfüllt wird – ist bekannt, dass unter anderem Informationsasymmetrien bezüglich der Angebotslandschaft und Anmeldemodalitäten seitens der Eltern zu einer geringeren Teilhabe von Kindern aus benachteiligten Milieus führen (Hermes u.a. 2021, Seibel 2021). Durch die sehr unterschiedlich organisierten Angebote im Grundschulalter fällt es Eltern noch schwerer als im Kita-Bereich, Informationen zu Angeboten und Anmeldemodalitäten zu finden. Zudem zeigt die Kita-Forschung, dass bei Platzmangel soziale Ungleichheiten zunehmen, da die aktive Information benachteiligter Eltern unterbleibt (Menzel/Scholz 2022), Selektionsprozesse vonseiten der Einrichtungen zu einer geringeren Teilhabe von Kindern aus benachteiligten Milieus führen (Hermes u.a. 2023) oder Vergabeprozesse so gestaltet werden, dass das Risiko einer Klage ressourcenstarker Eltern minimiert wird (Jehles 2025, im Erscheinen). Erforderlich sind daher gezielte Maßnahmen, um den Zugang für Familien in Risikolagen zu verbessern.

Weitere Analysen gibt es in Ausgabe 1/2026 von DJI Impulse „Ganztag für alle. Der neue Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder – Chancen und Herausforderungen“ (Download PDF).
HERMES, HENNING / LERGETPORER, PHILIPP / PETER, FRAUKE / WIEDERHOLD, SIMON (2021): Behavioral Barriers and the Socioeconomic Gap in Child Care Enrollment. CESifo Working Paper, Nr. 9282. München
HERMES, HENNING / LERGETPORER, PHILIPP / MIERISCH, FABIAN / PETER, FRAUKE / WIEDERHOLD, SIMON (2023): Discrimination in the Child Care Market: A Nationwide Field Experiment. IZA Discussion Papers, No. 16082, Institute of Labor Economics (IZA). Bonn
HÜSKEN, KATRIN / KOPP, KATHARINA / MEINER-TEUBNER, CHRISTIANE / OLSENKA, NINJA / TRIXA, JESSICA / WIESCHKE, JOHANNES (2026, in Vorbereitung). Umstellung der Bevölkerungszahlen: Was der Zensus 2022 für die Beteiligungsquoten und elterlichen Bedarfe an ganztägigen Angeboten für Grundschulkinder bedeutet. München
HÜSKEN, KATRIN / KRIEG, ANJA / KUGER, SUSANNE (2025, im Erscheinen): Elterliche Bedarfe an und Zugang zu außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder. DJI-Kinderbetreuungsreport 2025, Studie 3 von 8. München
JEHLES, NORA (2025): Kita-Segregation. Ausmaß und Ursachen auf kommunaler Ebene. Nomos Reihe: Modernisierung des öffentlichen Sektors. Baden-Baden
MENZEL, BRITTA / SCHOLZ, ANTONIA (2022): Frühkindliche Bildung und soziale Ungleichheit. Die lokale Steuerung von Zugang im internationalen Vergleich. Weinheim
MEINER-TEUBNER, CHRISTIANE (2025): Der ostdeutsche „Ganztag“ – zwischen Horttradition, Verlässlichkeit und ungewisser Zukunft. In: KomDat, 28. Jg., H. 1+2/25, S. 48–53.
RAUSCHENBACH, THOMAS u.a. (2021): Plätze. Personal. Finanzen. Bedarfsorientierte Vorausberechnungen für die Kindertages- und Grundschulbetreuung bis 2030. Teil 2: Ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter. Dortmund
SEIBEL, VERENA (2021): What Do Migrants Know About Their Childcare Rights? A First Exploration in West Germany. Journal of International Migration and Integration, 22. Jg, H. 3, S. 1181–1202.
STÖBE-BLOSSEY, SYBILLE (2025): Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter: Landessysteme und Organisationsmodelle. Duisburg

