Freiheitsentziehende Unterbringung

Die Freiheitsentziehende Unterbringung ist eine Maßnahme der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Es ist ein Angebot für junge Menschen, für die offene Angebote nicht geeignet sind, z. B. weil sich die jungen Menschen diesen durch Entweichung entziehen. Mit der Freiheitsentziehenden Unterbringung als ultima ratio soll das Kindeswohl sichergestellt werden, wenn eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt. Dies ist in § 27 in Verbindung mit § 34 und § 35a SGB VIII sowie § 1631b Absatz 1 BGB geregelt. Der Unterbringung muss ein familienrichterlicher Beschluss vorausgegangen sein. Die Freiheitsentziehende Unterbringung dient somit dem Schutz junger Menschen und nicht der Strafe.

An der Freiheitsentziehenden Unterbringung entzünden sich kontroverse Diskussionen: das Thema rückt durch die Debatten um sogenannte „Systemsprenger“ oder „disconnected young people“ immer wieder in den Fokus. Bezüglich der Wirkung dieser speziellen Form der Hilfen zur Erziehung besteht in Wissenschaft und Fachpraxis Unsicherheit. Der Arbeitsstelle ist es ein wichtiges Anliegen, mit ihrer Forschung zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen.

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