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Inklusive berufliche Bildung regional verankern

Junge Menschen mit Behinderungen stoßen beim Übergang in den regulären Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt auf zahlreiche Hürden. Aktuelle Befunde machen deutlich: Kommunen haben großen Einfluss auf die Entwicklung von neuen inklusiven Strukturen.

Von Philipp Reimann, Frank Tillmann und Theresa Prenzel

Trotz des deutschlandweiten drängenden Fachkräftemangels blieben im Jahr 2025 rund 54.000 und damit 11 Prozent aller betrieblich gemeldeten Ausbildungsstellen unbesetzt, davon allein rund 16.000 im Handwerk (Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2025). Gleichzeitig machte der Anteil junger Menschen in inklusiven Maßnahmen, beispielsweise in einer assistierten oder begleiteten betrieblichen Ausbildung, im Jahr 2023 nur 17 Prozent an allen bei der Agentur für Arbeit erfassten jungen Menschen in Fördermaßnahmen zur beruflichen Rehabilitation der Agentur für Arbeit aus (DGB-Bundesvorstand 2024, S. 10), und nur etwa die Hälfte der rund 3 Millionen Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter hatte 2024 einen Arbeitsplatz – die allgemeine Erwerbsquote lag hingegen bei 77 Prozent (Lichter/Ehlert-Hoshmand 2025). 

Aus menschenrechtlicher Perspektive beruht die Inklusion am Übergang von der Schule in den Beruf normativ auf dem Recht jedes Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Arbeit. Zentral sind dabei die Anerkennung von Vielfalt als Normalität sowie die Verpflichtung von Staat und Gesellschaft, Barrieren abzubauen. Insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention betont in Artikel 27 das Recht auf inklusive Bildung und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt (UN-BRK 2018). Am Übergang von der Schule in den Beruf zeigt sich, inwiefern diese Rechte praktisch umgesetzt werden: durch individuelle Förderung, diskriminierungsfreie Auswahlverfahren und unterstützende Strukturen.

Mehr Chancengleichheit braucht strukturelle Reformen – und regionale Lösungen

Jüngste Forschungsergebnisse zeigen allerdings, dass junge Menschen mit Behinderungen am Übergang von der Schule in den Beruf einer Vielzahl von Bildungsbarrieren ausgesetzt sind (Blanck 2025, Thielen u.a. 2025), die zum Teil auch erst im Rahmen von Beratung und Vermittlung entstehen, denn die Verzahnung aus Testverfahren, Klassifizierung, Beratung und Vermittlung wirkt oft als diskriminierende Praxis (Reimann/Schmidt El-Dick/Ullrich 2026, Reimann/Lien 2025). Der Übergang in den regulären Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt wird für junge Menschen mit Behinderung dadurch erheblich erschwert. Gleichzeitig werden Sonderstrukturen vorgehalten, wie die sogenannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) oder die gesonderte Ausbildung in Berufsbildungswerken (Fachpraktikerausbildung). 

Die Analyse dieser Bildungsbarrieren verdeutlicht: Inklusion muss als umfassendes Strukturprojekt gesehen werden, um mehr Chancengleichheit zu ermöglichen (Oehme 2025). Inklusionsprozesse beginnen bereits vor der Schule (Hofmann- Lun u.a. 2025, siehe auch S. 9 in dieser Ausgabe) und reichen bis weit in die berufliche Bildung und den Arbeitsmarkt hinein. Dabei müssen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden, die Bildungs- und Erwerbsverläufe junger Menschen stark beeinflussen.

Der Ansatz der „Inclusiveness“ konkretisiert diese Perspektive, indem er die Inklusionsleistung einer Region mit ihrer Landschaft an Unterstützungs-, Beratungs- und Begleitangeboten zum Gegenstand der Betrachtung macht (Oehme 2017). Möchte man Inclusiveness auf kommunaler Eben (ver)messen, zeigt sich jedoch eine mangelnde Datenlage. Daten bezüglich der Gruppe junger Menschen mit Behinderungen sind überwiegend nur deutschlandweit oder für einzelne Bundesländer verfügbar. 

Im Forschungsprojekt „Inklusion in der beruflichen Bildung (InBiT)“, das die Universität Hildesheim und das Deutsche Jugendinstitut (DJI) bis zum Jahr 2025 umsetzten, wurde unter anderem ein „Kommunaler Jugendinklusionsindex“ entwickelt. Mit diesem Ansatz lässt sich die Inclusiveness mit Blick auf junge Menschen für alle Kreise in Deutschland erfassen. Dazu wurden verschiedene Indikatoren aus öffentlich zugänglichen Daten gesammelt und ausgewertet.

Ein neuer Index ermöglicht den Vergleich der regionalen Inklusionsleistung

Der „Kommunale Jugendinklusionsindex“ erfasst den Stand der Inklusion auf kommunaler Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte) anhand unterschiedlicher Dimensionen. Hohe Indexwerte beziehungsweise eine ausgeprägte Inklusion erreichen Regionen nur dann, wenn verschiede inklusionsrelevante Aspekte deutlich ausgeprägt sind, die von der Schule, der beruflichen Bildung und dem Arbeitsmarkt bis zu infrastruktureller Versorgung reichen. Dabei wird ein erweitertes Verständnis von Inklusion zugrunde gelegt, welches sich nicht nur auf Benachteiligungsaspekte von Behinderung und Beeinträchtigung bezieht, sondern auch solche wie Bildungsbenachteiligung oder durch materielle Deprivation einschließt (Stracke-Mertes 2016). 

Insgesamt beinhaltet der Index vier zentrale Dimensionen. Die Dimension „Abgebendes System“ nimmt Bezug auf das Schulsystem. Junge Menschen mit Behinderungen haben nach dem Verlassen der (Förder-)Schule schlechtere Chancen auf einen Berufseinstieg als junge Menschen ohne Behinderung beziehungsweise Benachteiligung. Es ist also wichtig, zunächst kommunale Unterschiede festzustellen, die auf regional ungleich verteilte Einmündungschancen hinweisen. 

Im Übergangssektor können sich diese ungleichen Bildungschancen junger Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen verfestigen. Die Dimension „Übergangsbereich“ erfasst Aspekte der Inklusion in dieser Phase. Regionale Unterschiede zeigen sich beispielsweise hinsichtlich des Umfangs der Kooperation verschiedener Akteure am Übergang. Die Dimension „Aufnehmendes System“ betrachtet den kommunalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderungen können beispielsweise in Inklusionsbetrieben niedrigschwellig eingestellt werden, diese sind bundesweit sehr unterschiedlich verteilt. 

Die Dimension „Infrastruktur“ schließlich erfasst regionale Kontextfaktoren, indem beispielsweise nicht nur der Grad des Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch die Kapazitäten an Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe betrachtet werden. 

Alle vier Dimensionen wurden in dem Projekt InBiT durch geeignete Indikatoren von frei zugänglichen, wiederkehrend aktualisierbaren Daten untersetzt und zu einem Mittelwertindex zusammengeführt. Damit zeigt der Index auf einen Blick, wie unterschiedlich sich die Situationen in den einzelnen Kommunen darstellen – und das, obwohl in benachbarten Kreisen meist sehr ähnliche Rahmenbedingungen vorliegen (siehe Abbildung 1).

Der Landkreis Eichsfeld und der Kyffhäuserkreis in Thüringen weisen beispielsweise (sehr) hohe Werte bezüglich der regionalen Inklusionsleistung auf Basis der vier genannten Dimensionen auf, in direkter Nachbarschaft zu Landkreisen mit sehr niedrigen Werten (siehe Abbildung 2). Ein Hinweis darauf, dass dort die gezielte Förderung eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes des Bundeslands deutlich intensiver genutzt wird. Für den Kyffhäuserkreis konnte beispielsweise ein hohes Engagement bei der Beteiligung an überregionalen Förderangeboten gezeigt werden (Beierle u.a. 2016). Thüringen unterstützt zudem seit Mitte 2025 im Rahmen des Sonderprogramms „Inklusive Arbeitswelt Thüringen“, das insbesondere Jugendlichen mit Behinderung auf Ausbildungssuche zugutekommen soll. Gefördert werden auch Übergänge aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in eine reguläre Arbeit oder Ausbildung.

Ein anderes Beispiel ist Ingolstadt in Bayern (siehe Abbildung 3). Die Stadt weist im Vergleich zu den angrenzenden Landkreisen einen erhöhten Wert auf. Ein Netzwerk aus städtischen Partnern und Landespartnern organisiert dort beispielsweise eine inklusive Job- und Ausbildungsmesse in der Stadt (www.inklusion-region10.de). Das Beispiel zeigt, wie eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern dazu beiträgt, inklusive Konzepte in der Kommune umzusetzen.

Echte Teilhabe sichern: mehr Kooperation, klare Zuständigkeiten, verlässliche Begleitung

Die großen Unterschiede zwischen einzelnen Kommunen und Kreisen zeigen: Regionale Besonderheiten und Ressourcen müssen berücksichtigt werden, um Standortvorteile bei der Umsetzung von Inklusion sichtbar zu machen. Kommunen haben dadurch großen Einfluss auf die Gestaltung inklusiver Strukturen – etwa bei der Ausgestaltung von Jugendberufsagenturen. Diese verfolgen das Ziel, junge Menschen beim Übergang in Ausbildung und Beruf umfassend zu begleiten, indem Leistungen verschiedener Institutionen gebündelt werden. In Jugendberufsagenturen arbeiten in der Regel Arbeitsagenturen, Jobcenter, Jugendhilfe und weitere Partner eng zusammen, um Jugendlichen „Leistungen aus einer Hand“ anzubieten (Beierling u.a. 2024). Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich die Angebote nicht ausschließlich an sogenannte „Problemgruppen“ richten, sondern grundsätzlich allen Jugendlichen offenstehen. Dadurch können Unterstützungsleistungen frühzeitig und ohne Stigmatisierung in Anspruch genommen werden. Jugendberufsagenturen gelten daher als wichtiger Ansatz, die intersektorale Verantwortungsdiffusion zu reduzieren, Zuständigkeiten transparenter zu gestalten und Übergänge verlässlicher zu begleiten. 

Inklusion bedeutet demnach nicht nur Zugang zu Ausbildung und Arbeit, sondern echte Teilhabe und Entwicklungschancen für alle jungen Menschen. Sondersysteme wie beispielsweise Förderschulen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wären nur dann zu rechtfertigen, wenn sie die Chancen der Zielgruppen auf Teilhabe nachweislich verbessern. Jedoch ist meist das Gegenteil der Fall. Denn Jugendliche starten aus den separaten sonderpädagogischen Strukturen mit deutlich geringeren Aussichten auf eine vollqualifizierende Berufsausbildung oder eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt (Beierling u.a. 2021). Um Benachteiligungen aufgrund von individuellen Voraussetzungen entgegenzuwirken, ist es zentral, dass innerhalb der beteiligten Institutionen am Übergang in die berufliche Bildung gemeinsame Ziel- und Qualitätsstandards entwickelt werden. Dabei sollte an den Interessen der jungen Menschen angesetzt, Experimentierräume für alle geschaffen und die Lebenslagen junger Menschen diversitätssensibel berücksichtigt werden (Lemke u.a. 2024). Ebenso erforderlich sind geeignete Indikatoren zur Erfassung der Wirkungen der regionalen Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie ein kontinuierliches datenbasiertes Monitoring, um beispielsweise die Arbeit der Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln.

Beauftragter Der Bundesregierung Für Die Belange Von Menschen mit Behinderungen (Hrsg.) (2018): Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Bonn

Beierle, Sarah u.a. (2016): Jugend im Blick – Regionale Bewältigung demografischer Entwicklungen. Projektergebnisse und Handlungsempfehlungen. Halle (Saale)

Beierling, Birgit u.a. (2021): Übergang zwischen Schule und Beruf neu denken: Inklusives Ausbildungssystem aus menschenrechtlicher Perspektive. Expertise. Paritätischer Wohlfahrtsverband. Berlin

Beierling, Birgit u.a. (2024): Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf. Bonn

Blanck, Jonna M. (2025): Übergänge von jungen Menschen mit Behinderungen von der Schule in die Berufsausbildung in Deutschland. In: Die Deutsche Schule, 117. Jg., Heft 4, S. 261–273

DGB-Bundesvorstand (2024): Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen: Alles inklusiv? In: Arbeitsmarkt aktuell 04. Berlin

Hofmann-Lun, Irene u.a. (2025): Meta-Analyse – Inklusive Bildung an allgemeinbildenden Schulen. München

Lemke, Vera u.a. (2024): Inklusion am Übergang Schule – Beruf. Aus Perspektive junger Menschen Barrieren abbauen und Experimentierräume für alle schaffen. Eine Praxisbroschüre. Hildesheim

Lichter, Jörg / Ehlert-Hoshmand, Julia (2025): Inklusionsbarometer Arbeit. Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bonn

Oehme, Andreas (2017): Inclusiveness als regionale Strukturqualität – eine empirische Untersuchung zu Übergängen zwischen Schule, Ausbildung und Arbeitswelt in Regionen. Diskurs Kindheits- und Jugendforschung, Jg. 12, Heft 1, S. 19–34

Oehme, Andreas (2025): Auf dem Weg zu inklusiven Arbeitsmärkten: Integrierte Hilfen für teilhabeorientierte Übergangs- und Beschäftigungsstrukturen. Weinheim

Reimann, Philipp / Lien, Shih-Cheng (2025): Diskriminierung an der Schwelle zum Berufsleben. In: DJI Impulse. Forschungsmagazin des Deutschen Jugendinstituts, Nr. 139, Heft 2, S. 34–38

Reimann, Philipp / Schmidt El-Dick, Kristina / Ullrich, Stephan (2026): Differenzherstellung am Übergang Schule – Beruf. Eine relationale Perspektive auf Barrieren und Unterstützungsfaktoren in der beruflichen Bildung. In: Scharf, Jan u.a. (Hrsg.): Bildungsbarrieren identifizieren – Bildungschancen entwickeln. Potenziale verschiedener Lernumwelten beim Abbau von Ungleichheit. Münster, S. 237–255

Statistik Der Bundesagentur Für Arbeit (2025): Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Situation am Ausbildungsmarkt 2024/25. Nürnberg

Stracke-Mertes, Ansgar (2016): Der Index für Inklusion als Instrument der schulischen Qualitätsentwicklung. In: Haushalt in Bildung & Forschung, Jg. 5, Heft 2, S. 3–18

Thielen, Marc u.a. (2025): Inklusive Berufsorientierung. Expertise im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Berlin

Weitere Analysen gibt es in Ausgabe 2+3/2026 von DJI Impulse „Bildung ohne Barrieren. Wie sich Übergänge chancengerechter gestalten lassen“ (Download PDF).

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