Bislang unausgeschöpfte Potenziale im Jugendstrafverfahren besser nutzen

Aktuelle Daten zur Jugendhilfe im Strafverfahren im Jugendgerichtshilfebarometer 2022 erschienen

Foto: Adobe Stock/DJI

28. Februar 2024 -

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hat die wichtige Aufgabe, junge Menschen während des gesamten Verfahrens zu betreuen und am Verfahren mitzuwirken. Dahinter verbirgt sich, wenn sie vollumfänglich umgesetzt werden soll, eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Doch die Betreuung der jungen Menschen durch die Jugendhilfe im Strafverfahren weist, insbesondere während des Untersuchungshaft-, Jugendarrest- oder Jugendstrafvollzugs, mitunter viele Lücken auf und sollte intensiviert werden, wie das kürzlich erschienene Jugendgerichtshilfebarometer 2022 aufzeigt.

In dessen Rahmen wurden bundesweit Jugendhilfen im Strafverfahren online befragt. Etwa zwei Drittel der Jugendämter haben sich daran beteiligt. Das Jugendgerichtshilfebarometer 2022 zeichnet ein vielfältiges Bild davon, wie die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren von den Jugendämtern ausgestaltet wird.
 

Passende Angebote von zentraler Bedeutung für den Erfolg von Jugendstrafverfahren
„Das Jugendgerichtsgesetz bietet sehr viele Möglichkeiten. Leider werden die vielfältigen Potenziale, im Interesse der betroffenen junge Menschen, bisher von der Jugendhilfe im Strafverfahren, der Polizei und Justiz nicht voll ausgeschöpft“, betont Dr. Annemarie Schmoll, Autorin des Berichts und wissenschaftliche Referentin der „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI). Von zentraler Bedeutung für den Erfolg von Jugendstrafverfahren, auch im Sinne der Entwicklungsförderung und der Legalbewährung der jungen Menschen, ist, dass für die einzelnen jungen Menschen die jeweils passenden Angebote zur Verfügung stehen. „Die Angebotsstruktur der Jugendhilfe weist allerdings zum Teil Lücken auf. Sie muss deshalb ausdifferenziert und ausgebaut werden“, erklärt Bernd Holthusen, Leiter der DJI-Fachgruppe „Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe“.


Das Jugendgerichtshilfebarometer 2022 geht zudem unter anderem den Fragen nach, wie die Jugendhilfe im Strafverfahren bundesweit organisiert ist und wie Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz umgesetzt werden. Zudem standen die Kooperationsbeziehungen im Kontext von Jugendstrafverfahren sowie für das Handlungsfeld der Jugendhilfe bestehende fachliche Konsequenzen und Herausforderungen im Fokus der Analysen von Schmoll und Holthusen.
 

Erhebung zeigt langfristige Entwicklung in den Jugendhilfen im Strafverfahren auf
Das Jugendgerichtshilfebarometer 2022 folgt nach zehn Jahren den Untersuchungen des ersten Jugendgerichtshilfebarometers, sodass im Vergleich die langfristigen Entwicklungen in den Jugendhilfen im Strafverfahren nachgezeichnet und die Erkenntnisse für die fachliche Weiterentwicklung und Steuerung im Handlungsfeld genutzt werden können.

Die Befragung wurde als Teilmodul des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekts „Jugend(hilfe) im Strafverfahren – neue Gesetzeslage, veränderte Aufgabe und die Perspektive der jungen Menschen“ durchgeführt. Die jetzige Publikation ist im Nomos Verlag erschienen und als kostenloser Download verfügbar.


Zur Publikation „Jugendgerichtshilfebarometer 2022“Projekt "Jugend(hilfe) im Strafverfahren"Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention


Kontakt

Dr. Annemarie Schmoll
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention
Tel.: 089/62306-335

schmoll@dji.de

Bernd Holthusen
Fachgruppe „Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe“
Tel.: 089/62306-101

holthusen@dji.de

Martin Kern
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/62306-397

mkern@dji.de