Kosten für zusätzliche Ganztagsangebote von Grundschulkindern steigen
Deutlich mehr Kinder und deutlich höhere Kosten: Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) legt neue Berechnungen auf Basis der aktuellen 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung vor
Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) legt aktualisierte Berechnungen der Gesamtkosten für einen bedarfsdeckenden bundesweiten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Im Juni 2019 hat das Statistische Bundesamt neue Bevölkerungsvorausberechnungen herausgegeben, die von einer deutlich höheren Kinderzahl in den kommenden Jahren ausgehen als bisher angenommen: Laut der 14. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung werden für das Jahr 2025 rund 3,3 Millionen Kinder im Alter zwischen 6,5 und 10,5 Jahren deutschlandweit erwartet. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 haben 2,9 Millionen Jungen und Mädchen, also rund 400.000 Kinder weniger, die Grundschule besucht.
Neue Bevölkerungsvorausberechnungen: Höherer Bedarf an auszubauenden Plätzen in Schule und Hort
Somit steigt auch die Anzahl der vom DJI berechneten auszubauenden Plätze. Die voraussichtlichen Kosten für den Ausbau der Ganztagsangebote im Grundschulalter erhöhen sich dadurch deutlich: Um für alle Grundschulkinder einen Platz zur Verfügung stellen zu können, die im Jahr 2025 einen erwartbaren Bedarf an Ganztagsbetreuung haben werden, müssten in den sechs Jahren bis dahin etwa 820.000 neue Plätze geschaffen werden (siehe Grafik).
Diese Kapazitäten, so die Berechnungen, würden ausreichen, um allen Mädchen und Jungen ein Betreuungsangebot zu bieten, deren Eltern sich im Jahr 2025 einen Ganztagsplatz in einem Hort, einer Ganztagsschule oder einem über 14.30 Uhr hinausgehenden Platz in einem sonstigen Betreuungsangebot wünschen.
Die Kosten für diese zusätzlich zu schaffenden Angebote belaufen sich auf insgesamt 5,3 Milliarden Euro Investitionskosten in den Jahren zwischen 2020 und 2025, die anschließenden jährlichen Betriebskosten ab 2025 auf rund 3,2 Milliarden Euro.
„Erst jetzt mit den neuen Berechnungen der Statistikerinnen und Statistiker zeigt sich das tatsächliche Ausmaß der noch vor uns liegenden finanziellen Anstrengungen, die auf Bund, Länder und Gemeinden zukommen. Hierfür wird ein weiterer gesamtstaatlicher Kraftakt vonnöten sein“, erklärt Professor Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des DJI, und ergänzt: „Nicht nur diese Herausforderungen sind zu meistern, sondern auch die Bereitstellung von zusätzlichen Finanzmitteln für laufende Kosten, eine ausreichende Zahl an Fachkräften, die Qualifizierung des Personals sowie bauliche Investitionen.“
Ausgangspunkt für die Berechnungen ist der im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2025. Zu den grundlegenden Annahmen zählt dabei unter anderem, dass die Ganztagsangebote verlässliche Betreuung an fünf Tagen für jeweils acht Stunden sicherstellen sollen. Darüber hinaus wird angestrebt, künftig auch einen Großteil der Schulferien abzudecken: Geplant sind vier Wochen Schließzeit. Da während der Ausbaujahre bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs erfahrungsgemäß auch die Nachfrage weiter steigen wird, gehen die Forscherinnen und Forscher des DJI im Jahr 2025 von einem zu erwartenden Ganztagsbedarf von 69 Prozent Ganztagsbetreuungsplätzen aus. Das bedeutet, dass ausgehend vom Jahr 2018 noch etwa 10 Prozent hinzukommen werden.
In einer weiteren Modellrechnung hat das DJI zusätzlich auch Plätze für die Kinder berücksichtigt, die nur eine kurze (Über-)Mittagsbetreuung bis 14.30 Uhr nutzen. Bei einer Gesamtberechnung, die auch diese kürzeren Bedarfe mit einbezieht, müssten insgesamt bis zum Jahr 2025 rund 1,1 Millionen Plätze geschaffen werden; die Kosten des Ausbaus wären dementsprechend höher (siehe Hintergrundinformation).
Bereits vor Veröffentlichung der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts legte das DJI im Frühjahr 2019 eine allererste Berechnung zu den möglichen Kosten eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots durch Schule und Hort im Grundschulalter vor, die allerdings auf deutlich geringeren Zahlen an Grundschulkindern basierte (siehe Presseinformation vom 14. Mai 2019).
Hintergrundinformation: Kosten des Ausbaus derGanztagsschulangebote. Bedarfsgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2025 unter Berücksichtigung von Wachstumsprognosen
14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts
Pressemeldung 14. Mai 2019: Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder in Deutschland
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Wissenschaftliche Grundsatzreferentin Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“
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