Weitere Expansion des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe Heft 3/2022 liegen vor mit neuen Ergebnissen zu Personal und Eingliederungshilfen

15. Februar 2023 -

Mehr als eine Million Beschäftigte arbeiten mittlerweile in der Kinder- und Jugendhilfe. Das entspricht einem Wachstum von 77 Prozent in den vergangenen 15 Jahren, wobei die Kindertagesbetreuung hierbei den größten Anteil hat. Die Analysen zeigen auch, dass zahlenmäßig kleinere Arbeitsfelder, wie die Heimerziehung und die Jugendsozialarbeit, sich im gleichen Zeitraum sogar mehr als verdoppelt haben, die Jugendsozialarbeit besonders aufgrund des Ausbaus der Schulsozialarbeit. Insgesamt zeichnet sich die Kinder- und Jugendhilfe durch eine ausgesprochen starke Heterogenität der strukturellen Rahmenbedingungen in den Arbeitsfeldern aus. Das gilt besonders für das Qualifikationsniveau und den Beschäftigungsumfang.

Deutliche Länderunterschiede bei der Entwicklung des Personals im ASD

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) gehört neben der Verwaltung zum größten Arbeitsbereich in den 557 kommunalen Jugendämtern Deutschlands. Er gestaltet sich je nach Kommunengröße in der Personalausstattung sehr heterogen. Auch auf Länderebene zeigen sich große Unterschiede bei den Personalressourcen im ASD, die sich zusätzlich in der Personalentwicklung bemerkbar machen. Während sich die Personalressourcen im ASD bundesweit im Jahr 2020 gegenüber 2018 nicht verändert haben, reichen die länderbezogenen Unterschiede von einem Zuwachs von 30 Prozent in Schleswig-Holstein bis zu einem Minus von 40 Prozent in Bremen. Die Länderergebnisse deuten darauf hin, dass je nach Region sehr unterschiedliche Herausforderungen mit Blick auf die Personalgewinnung und -bindung sowie den Wissenstransfer bestehen. Sie liefern hilfreiche Hinweise für die derzeit geführte Diskussion zum Fachkräftebedarf in den Jugendämtern und in der Kinder- und Jugendhilfe.

Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII und SGB IX im zweiten Coronajahr stark gestiegen

Der Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben eindeutige Spuren in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe hinterlassen. Dies galt besonders für die Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung gem. § 35a SGB VIII. Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Das bis dahin vorliegende Wachstum wurde im Jahr 2020 erstmals gebremst. Die aktuellen Analysen zeigen, dass im Jahr 2021 die Fälle wieder deutlich stiegen.

Auch bei den Eingliederungshilfen gemäß des SGB IX – Leistungen zur Teilhabe an Bildung – ist ein starker Anstieg in diesem Zeitraum zu beobachten, die seit dem Jahr 2020 in einer neuen Statistik erfasst werden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten über diese Hilfen aufgrund ihrer Behinderung notwendige Unterstützung in der Schule, bei der Ausbildung oder im Studium. Die aktuell steigenden Fallzahlen können mitunter auch ein Hinweis auf einen erhöhten pandemiebedingten Bedarf sein. Kontakteinschränkungen und Schulschließungen haben womöglich seelische und psychische Belastungen bei jungen Menschen zusätzlich verstärkt. Mit Blick auf die zukünftige inklusive Lösung wird deutlich, wie wichtig die regelmäßige Beobachtung der beiden Datengrundlagen ist.

Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe Heft 3/2022

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