Bundesjugendkuratorium betont Notwendigkeit der SGB VIII-Reform für mehr Inklusion

Offener Brief des BJK: Rechtliche und gesetzliche Grundlagen für eine Verwaltungs- und Organisationsreform der Kinder- und Jugendhilfe schaffen

24. Juli 2024 -

Noch im Sommer 2024 plant das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf zur inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorzulegen. Das Bundesjugendkuratorium (BJK) sieht die Schaffung dieser rechtlichen Grundlage als einen unbedingt notwendigen nächsten Schritt an. Das Sachverständigengremium fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, „den Weg für eine inklusive, die Rechte der jungen Menschen und Familien stärkende Reform des SGB VIII frei zu machen“ und das entsprechende Gesetz zu verabschieden.

Inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe

Die UN-Konventionen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und für Kinderrechte (UN-KRK), aber auch die sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland lassen keinen Zweifel daran, dass eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe dringend notwendig ist. Dies umfasst sowohl die partizipative Öffnung der Eingliederungshilfe gegenüber jungen Menschen wie auch die Aufgabe, junge Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu erreichen.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der Verankerung der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII im Koalitionsvertrag wurden erste politischen Weichen gestellt, um eine inklusive Öffnung vorzu­bereiten. Nun braucht es weitere rechtliche, organisationale und ver­waltungsbezogene Grundlagen, um diesen Prozess fortzuführen. Die ersten Sozial-, Jugend- und Landesjugendämter haben sich bereits auf den Weg gemacht. Gemeinsam mit den Akteuren, die noch abgewartet haben, be­nötigen sie nun klare rechtliche Rahmenbedingungen, um partizipative und inklusive Angebote gestalten zu können.


BJK fordert Gesetzesverabschiedung

Die Kinder- und Jugendhilfe ist eine zentrale Dienstleistungsinfrastruktur für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien vor Ort. Das BJK weist darauf hin, „dass es viel mehr Ressourcen langfristig kostet, wenn Infrastrukturen nicht funktionieren und Not- und Übergangs­lösungen Bedarfe nur ausbalancieren“ und fordert dazu auf, die Ver­waltungs- und Organisationsreform der Kinder- und Jugendhilfe zeitnah zu verabschieden. Auf dieser Grundlage gilt es dann gemeinsam zu ver­handeln, wer welche Kosten trägt und wie Unterstützungs- und Begleit­programme bedarfsgerecht gestaltet werden.

Aufgaben und Zusammensetzung des BJK

Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugend­politik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Ver­wal­tung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder­ und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im BJK.


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Kontakt
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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
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Abteilung Medien und Kommunikation
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