Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Verfahrenslotsinnen und -lotsen in vielen Jugendämtern eingeführt
In knapp 71 Prozent der Jugendämter sind die Stellen von Verfahrenslotsinnen und -lotsen bereits besetzt. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen mit Behinderung und deren Familien unabhängig und niedrigschwellig zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten
Ein erster Schritt zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die für alle Kinder und Jugendliche zuständig ist, war die Einführung der Funktion des Verfahrenslotsen zu Beginn des Jahres 2024. Das achte Sozialgesetzbuch verpflichtet Jugendämter seither, junge Menschen mit Behinderung und deren Familien mit deren Hilfe niedrigschwellig und unabhängig bei der Eingliederungshilfe zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Zudem sollen die Lotsinnen und Lotsen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bei der strukturellen Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe helfen.
Die Kommunalbefragung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) zeigt nun, dass etwa 71 Prozent der Jugendämter die Positionen der Verfahrenslotsinnen und -lotsen bereits Ende 2024 besetzt hatten, in weiteren 14 Prozent waren die Stellen eingerichtet. Bislang lagen hierzu keine empirischen Daten vor. Befragt wurden alle von der Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderten Jugendämter in Deutschland.

Wenn es um Familien mit Kindern bis drei Jahre geht, sind Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen zentrale Ansprechpartnerinnen und -partner bei Fragen rund um die systemübergreifende Versorgung und interdisziplinäre Kooperation. Die Kommunalbefragung zeigt, dass es im Jahr 2024 in rund 77 Prozent der Jugendämter, in denen Verfahrenslotsinnen und -lotsen tätig waren, bereits einen Austausch zwischen ihnen und den Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen gab. Zudem waren die Lotsinnen und Lotsen in knapp 54 Prozent der Kommunen, in denen genau ein Netzwerk Frühe Hilfen existierte, in die fallübergreifende Netzwerkarbeit eingebunden.
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen
Träger des NZFH ist das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG; vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) in Kooperation mit dem DJI. Das NZFH wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert.
Die NFZH-Kommunalbefragungen
Die NZFH-Kommunalbefragungen sind seit 2013 wiederholte, standardisierte, online durchgeführte Vollbefragungen von Kommunen, die öffentliche Träger der Jugendhilfe sind und von den Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen als Empfänger von Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen übermittelt wurden. An der siebten Erhebungswelle im Jahr 2025 haben alle 564 von der Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderten Kommunen teilgenommen. Darin wurden Daten zum Stichtag 31.12.2024 erhoben.
Weitere Ergebnisse zu den NZFH-KommunalbefragungenDJI-Forschungsprojekt „Monitoring Frühe Hilfen“
Kontakt
Dr. Ansgar Opitz
Fachgruppe Frühe Hilfen
Tel.: 089/62306-599
aopitz@dji.de
Martin Kern
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/62306-397
mkern@dji.de