Mehr Schutz für Kinder vor sexueller Gewalt

Ein neues Gesetz stärkt den Kampf gegen Kindesmissbrauch. Daten dafür liefert das neu eingerichtete Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen am DJI

04. Juli 2025 -

Am 1. Juli 2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft getreten. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Erstmals gesetzlich verankert und langfristig abgesichert sind dadurch der Betroffenenrat, die Unabhängige Aufarbeitungskommission sowie das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Der beziehungsweise die Bundesbeauftragte wird künftig vom Parlament gewählt und regelmäßig Daten über Ausmaß und Folgen sexueller Gewalt vorlegen. Diese werden von dem am Deutschen Jugendinstitut (DJI) eingerichteten Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG) erhoben. 

Erstmals werden bundesweit repräsentativ junge Menschen zu sexueller Gewalt sowie zu unterschiedlichen Tatkontexten befragt

Mit dem Aufbau des ZEFSG hat das DJI im Dezember 2024 im Auftrag des UBSKM nach mehrjährigen wissenschaftlichen Vorarbeiten begonnen. Das Zentrum wird regelmäßig bundesweit repräsentativ junge Menschen zur Häufigkeit sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen sowie zu unterschiedlichen Tatkontexten befragen. Mit der Durchführung der Befragung hat das DJI Prof. Dr. Andreas Jud, Epidemiologe im Kinderschutz am Universitätsklinikum Ulm, beauftragt. Vertiefende Analysen der Befragungsergebnisse übernehmen Forschende des DJI. Bisher gibt es in Deutschland keine vergleichbaren Studien und damit auch keine verlässlichen Schätzungen zur Häufigkeit (Prävalenz) sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und wie diese sich im Zeitverlauf entwickelt. Zudem soll das am DJI angesiedelte Zentrum Wissen und Expertise zum gesamten Themenfeld bündeln und breit kommunizieren. 

Die bundesweite Befragung ist als sogenannte Dunkelfeldbefragung an Schulen geplant. In der Studie wird also die Anzahl sexueller Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie Behörden wie der Polizei bekannt sind. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden hingegen ausschließlich gemeldete Delikte dargestellt (Hellfeld). Dort wurden für das Jahr 2024 etwa 16.300 Fälle von Kindesmissbrauch und etwa 43.000 Fälle des Umgangs mit kinderpornografischen Inhalten verzeichnet. Das Dunkelfeld ist nach Schätzungen allerdings um ein Vielfaches größer. 

In die Forschung einbezogen werden Jugendliche, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Fachpraxis sowie Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben

„Die Trenddaten des Monitorings werden zeigen, wie erfolgreich die bisherigen gesellschaftlichen Anstrengungen zur Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen waren. Dabei ist uns besonders wichtig, auf allen Ebenen unserer Forschungsarbeit Betroffene einzubeziehen“, sagte Prof. Dr. Sabine Walper. Das Forschungszentrum setzt auf ein umfassendes Partizipationskonzept, das die Berücksichtigung verschiedener Perspektiven sicherstellt. Vertreter:innen aus Wissenschaft und Fachpraxis, Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlebt haben sowie Jugendliche werden aktiv in die Planung und Durchführung der Studie, die Interpretation der Ergebnisse und die Ableitung von Empfehlungen eingebunden. Hierfür wurden drei eigenständige Gremien eingerichtet, die bereits ihre Arbeit aufgenommen haben. 

Die Studie soll zugleich Aufklärungs- und Informationsangebote sowie Unterstützungsangebote für die befragten Schüler:innen, die Eltern und Sorgeberechtigten sowie schulischen Fachkräfte wissenschaftlich begleiten. Hierzu ist die UBSKM in enger Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz und den Kultusbehörden der Länder.

Der EU-weiten Ausschreibung des Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind langjährige Beratungen und Vorarbeiten im „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sowie mehrere Expertisen, Arbeitspapiere und ein Diskussionspapier für ein Konzept des Zentrums vorausgegangen. 
 

Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen am DJI

Pressemitteilung des BMBFSFJ zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen 

Kontakt
Johann Hartl
ZEFSG-Koordinator am DJI
089/62306-357
hartl@dji.de

Dr. Eline Rimane
ZEFSG-Koordinatorin am DJI
089/62306-601
rimane@dji.de

Uta Hofele
Abteilung Medien und Kommunikation
089/62306-446
hofele@dji.de