75 Jahre Grundgesetz: Ist das noch die Verfassung, die Familien in Deutschland brauchen?
DJI-Direktorin Sabine Walper spricht über Herausforderungen für den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie

Foto: Franziska Kraufmann
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet. 75 Jahre nach seiner Einführung richtete eine Tagung den Blick darauf, wie die deutsche Verfassung die politische und gesellschaftliche Wirklichkeit der Bundesrepublik geprägt hat und vor welchen Anforderungen und Herausforderungen sie künftig steht. Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI), diskutierte mit Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke über die Bedeutung von Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem der besondere Schutz von Ehe und Familie verankert ist.
Angesichts der zunehmenden Diversität von Familien waren und sind immer wieder Anpassungen des Familienrechts notwendig, bei denen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts eine wichtige Leitplanke bietet. Diskutiert wurde unter anderem die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die für das Familienrecht die Möglichkeit eröffnet, mehr als zwei Personen den Status als Eltern eines Kindes zuzuschreiben, also Mehrelternschaft zu regeln. „Wichtig wäre diese Option nicht nur für Regenbogenfamilien, sondern sie könnte auch für Stief- und Pflegefamilien eine hilfreiche Regelung bieten“, meint hierzu Sabine Walper. Die rechtliche Ausgestaltung liege nun in der Hand des Gesetzgebers.
Weitere Expertengespräche zu Art. 20a GG und Klimaurteil sowie Art. 3 GG und Diskriminierungsverbot
Zur Tagung in Stuttgart luden die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Universität Tübingen, Evangelisches Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart und die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus gemeinsam ein. Neben Sabine Walper sprachen Prof. Dr. Barbara Remmert (Universität Tübingen) und Prof. Dr. Mathias Hong (Hochschule Kehl) mit der Moderatorin und Leiterin der ARD-Rechtsredaktion Hörfunk Gigi Deppe über die Relevanz von Artikel 20a und das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Prof. Dr. Judith Froese (Universität Konstanz) behandelte im Gespräch mit Prof. Dr. Mathias Hong Artikel 3 des Grundgesetzes und das Diskriminierungsverbot. Nach einem Grußwort von Muhterem Aras, der Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, bot Schauspieler Roman Knižka gemeinsam mit dem Bläserquintett Opus 45 eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute.
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