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Expertise: Strafrechtliche Risiken beruflichen Handelns von ASD-MitarbeiterInnen, Haftungsverteilung zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe sowie Formen und Inhalte der Dokumentation unter strafrechtlichen Aspekten.
| Bringewat, Peter In: Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) (Hrsg.) (2002): Expertise: Strafrechtliche Risiken beruflichen Handelns von ASD-MitarbeiterInnen, Haftungsverteilung zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe sowie Formen und Inhalte der Dokumentation unter strafrechtlichen Aspekten. Eine Expertise im Auftrag des Projektes "Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München Deutsches Jugendinstitut Download | |
| Soziale Arbeit in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe ist mit Strafbarkeitsrisiken verbunden. Die seit einiger Zeit lebhaft geführte Diskussion pber die strafrechtliche Haftung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kommt trotz aller Meinungsverschiedenheiten und bisweilen ideologisch anmutenden Positionierungen zumidest um diesen Befund nicht (mehr) herum. Dazu beigetragen haben mehrere Stafverfahren gegen fallzuständige Fachkräfte von Jugendämtrn/ASD, die teilweise mit rechtskräftigen Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperferletzung durch Unterlassen oder mit Verfahrenseinstellungen endeten. Der Sache nach ging es dabei stets um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von fallzuständigen Fachkräften der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für den durch deliktisches Verhalten von Eltern (Väter/Mütter) verursachten Tod (Körperverletzung) eines Kleinkindes. Stafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der freien Kinder und Jugendhilfe sind - soweit ersichtlich - bislang nicht eröffnet und durchgeführt worden. Gleichwohl tifft auch sie eine strafrechtliche Risikogrundlage bei der Asübung "ihrer" sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. | |