Rechte von jungen Geflüchteten sichern
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) plädiert für den Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen zur Sicherung der Rechte von jungen Geflüchteten
Das BJK fordert in einem Zwischenruf vom 30. März den Aufbau nachhaltiger Infrastrukturen, um so die gegenwärtige Situation zur Sicherung der Rechte von jungen Geflüchteten zukünftig krisenfester zu gestalten. In der Kinder- und Jugendhilfe, in Bildungseinrichtungen sowie in den gesundheitsbezogenen Diensten in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren zwar fachliche Kompetenzen sowie Verfahren und Organisationsformen entwickelt, um die Rechte von jungen Geflüchteten – insbesondere unbegleitete minderjährigen Flüchtlingen – zu verwirklichen und mit ihnen biografische Perspektiven zu gestalten. Jedoch wird gegenwärtig beobachtet, dass die Infrastrukturen für die Inobhutnahme und eine nachhaltige Versorgung, Betreuung und Begleitung gerade von jungen Geflüchteten an vielen Orten in Deutschland nicht so etabliert sind, dass sie krisenfest und flexibel auf die sich immer wieder verändernden Herausforderungen reagieren können. Dies zeigt sich aktuell an der in einigen Bundesländern praktizierten Absenkung von Standards.
Infrastrukturen festigen
Das BJK hat schon 2015 darauf hingewiesen, dass Infrastrukturen nachhaltig aufgebaut werden müssen, um so auch in Belastungssituationen die individuelle, unabhängige, rechtliche sowie subjektive Vertretung und Beteiligung jedes jungen Menschen sicherzustellen. Das BJK plädiert deshalb für ein kooperativ und bundesweit angelegtes Nachhaltigkeitsforum: Junge Geflüchtete. Die hierin liegende dauerhafte Infrastruktur sollte Vorkehrungen und Vorhaltestrukturen enthalten, sodass auch kurzfristig räumliche und fachliche Kapazitäten sowie überörtliche Kooperationen aktiviert werden können. Weiterhin ist eine mehrsprachige Öffnung und Weiterentwicklung von Verfahrensstrukturen und Teams in den Kommunen und Beratungsnetzwerken notwendig, damit die jungen Menschen entsprechend informiert werden können und sie sich in den Verfahren beteiligen können.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium seit vielen Jahren. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im BJK.
Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums (30. März 2023)Bundesjugendkuratorium
Kontakt
David Schnell
Tel.: 089 62306-467
schnell@dji.de
Sonja Waldschuk
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089 62306-173
waldschuk@dji.de