Mehr Gerechtigkeit für die junge Generation

In einer alternden Gesellschaft müssen die Rechte und Interessen junger Menschen neu diskutiert werden, fordert das Bundesjugendkuratorium

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26. Juli 2024 -

Die Bevölkerung in Deutschland altert und damit werden Rentnerinnen und Rentner zur größten Wählergruppe. Wie genera­tionengerecht und zukunftsorientiert kann eine solche Demokratie sein? Diese Frage greift das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seinem aktuellen Impulspapier auf und fordert, die Rechte und Interessen junger Menschen und deren strukturelle Absicherung zu diskutieren.

Generationengerechtigkeit neu gedacht

Das BJK plädiert für ein politisches Update der Generationengerechtigkeit aus der Perspektive der jüngeren Generation. Gerade die Klimakrise, aber auch andere Krisen verdeutlichen, dass junge Menschen mit politischen Herausforderungen konfrontiert werden, die eine neue Form der Förde­rung, Vorbereitung und politischen Verortung der jungen Generation erfordern. Dafür müssen strukturelle Verfahren entwickelt werden, die garantieren, dass es in bisher vernachlässigten Bereichen wie beispiels­weise Bildung einen nicht unterschreitbaren Mindeststandard gibt. So soll vermieden werden, dass die jungen Menschen übergangen werden können.

Auch aus dem politischen Wettbewerb herausgelöste Grundrechte für Jüngere, ähnlich einem „Minderheitenschutz“, stellt das BJK in seinem Impuls zur Debatte. Damit knüpft das Sachverständigengremium an bereits etablierte Rechte an, wie etwa den Rechtsanspruch auf früh­kindliche Bildung ab dem ersten Lebensjahr sowie bereits seit längerem diskutierte Forderungen, wie nach der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, insbe­sondere zum Recht von jungen Menschen auf Bildung und zur Modifi­kation des Klimaschutzgesetzes, weisen in diese Richtung.

Damit die jüngere Generation die Gesellschaft durch schwierige Zeiten hindurch stabilisieren kann und ihre Rechte nachhaltig gesichert werden, sollte eine Rückbesinnung auf die zentrale Idee des gesellschaftlichen Generationenvertrags stattfinden.


Aufgaben und Zusammensetzung des BJK

Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugend­hilfe sowie in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugend­politik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwal­tung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen. Die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik“, die am Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelt ist, unterstützt das Gremium. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper ist ständiger Gast im Bundesjugendkuratorium.


Impulspapier „Generationengerechtigkeit: Die Rechte junger Menschen in der alternden Gesellschaft stärken!“SZ-Gastbeitrag Die Vergessenen (€) von Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani und Baro Vicenta Ra Gabbert, Mitglieder des BJKBundesjugendkuratoriumArbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik


Kontakt
Dr. Pia Jaeger
Leitung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Tel.: 089/62306-353

pjaeger@dji.de

Sonja Waldschuk
Abteilung Medien und Kommunikation
Tel.: 089/62306-173

waldschuk@dji.de